Die Studie untersucht, wie der quantitative und qualitative Ausbau der Elementarpädagogik trotz enger werdender finanzieller Spielräume weitergeführt werden kann. Im Fokus stehen die bestehenden Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente – insbesondere die Art. 15a-Vereinbarung für Elementarpädagogik, deren Mittelverwendung und Wirkungsbezug – sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten für das gesamte Finanzierungs- und Steuerungssystem. Die Grundlage bilden Dokumenten-, Rechts- und Literaturanalysen, quantitative Auswertungen, qualitative Interviews, Good-Practice-Beispiele sowie ein Workshop mit Vertretenden von Bund, Ländern und Gemeinden.
Zentrale Ergebnisse
Die zentralen Ergebnisse der Studie lassen sich in drei Befundbereiche bündeln: den Ausbau- und Finanzierungsbedarf, die bestehenden Finanzierungsinstrumente und deren Wirkungsbezug sowie die Einschätzungen aus Praxis, Good-Practice-Beispielen und Workshop.
Die Analyse zeigt, dass ein weiterer Ausbau der Elementarpädagogik notwendig ist. Dies betrifft insbesondere die Betreuung der unter 3-Jährigen, VIF-konforme Öffnungszeiten sowie qualitative Verbesserungen. Gleichzeitig wächst die Finanzierungslücke, wodurch die Gemeinden zunehmend belastet werden. Als generelle Problematik zeigt sich, dass neue Angebote nicht nur Investitionen, sondern auch dauerhaft laufende Kosten auslösen. Die Trennung zwischen Investitionsförderung und laufender Finanzierung bleibt im bestehenden System jedoch oftmals unscharf.
Zugleich besteht eine Vielzahl von Finanzierungsinstrumenten, die oftmals nebeneinander bestehen. Die Art. 15a-Vereinbarung ist ein wichtiges bundesweites Instrument, hat aber im Verhältnis zur Gesamtfinanzierung nur begrenzte Reichweite. Sie setzt Impulse in den Bereichen verpflichtendes Kindergartenjahr, Sprachförderung und Ausbau, kann aber die strukturelle Finanzierungslücke nicht schließen. Bei der Mittelverwendung zeigt sich zudem, dass die
Ausbaumittel nicht nur in Investitionen fließen, sondern in erheblichem Ausmaß zur zeitlich befristeten Finanzierung von Personal eingesetzt werden.
Der Wirkungsbezug der Mittel bleibt insgesamt eingeschränkt nachweisbar. Klare Zusammenhänge zwischen Mittelverwendung und Veränderungen bei Besuchsquoten, Öffnungszeiten oder Betreuungsschlüsseln sind nur begrenzt erkennbar. Auch bei der Sprachförderung zeigen sich Steuerungs- und Datendefizite.
Der Blick in die Praxis bestätigt diese Befunde: Hier sind vor allem die Finanzierung des laufenden Betriebs, fehlende Planbarkeit, hoher Verwaltungsaufwand und regionale Unterschiede zentrale Herausforderungen. Gleichzeitig zeigen Good-Practice-Beispiele, dass Personalpools, Gemeindekooperationen und regionale Planung Effizienzpotenziale eröffnen können.
Handlungsempfehlungen
Aus den Befunden ergeben sich Empfehlungen auf drei Ebenen: der Grundausrichtung der künftigen Finanzierung als Fundament, der Weiterentwicklung des gesamten Finanzierungs- und Steuerungssystems sowie der Art. 15a-Vereinbarung als Teilbaustein dieser Gesamtsteuerung.
Die Empfehlungen bauen auf drei Ebenen auf. Das Fundament bildet die Grundausrichtung der Finanzierung: Ausbau und laufender Betrieb müssen gemeinsam geplant, aber finanzierungsseitig klarer unterschieden werden. Investitionszuschüsse können den Ausbau anstoßen, ersetzen aber keine dauerhafte Finanzierung des laufenden Betriebs. Die Art. 15a-Vereinbarung sollte daher als ergänzendes Steuerungs- und Impulsinstrument mit spezifischen
Zielsetzungen verstanden werden. Zugleich braucht es mehr Planbarkeit für Gemeinden und Träger sowie Anreize, um Effizienzpotenziale im System gezielt zu heben.
Darauf aufbauend ist das gesamte Finanzierungs- und Steuerungssystem weiterzuentwickeln. Die verschiedenen Instrumente – Art. 15a-Vereinbarung, Zukunftsfonds, Landesförderungen, Gemeinde-Bedarfszuweisungen und kommunale Investitionsprogramme – sollten systematischer aufeinander abgestimmt werden. Der laufende Betrieb braucht eine strukturelle und dynamische Absicherung. Landesförderungen sollten stärker an Bedarfs- und Qualitätsindikatoren ausgerichtet werden. Ergänzend sind ein bundesweiter Qualitätsrahmen, regionale Bedarfserhebungen und Angebotsplanungen sowie eine gemeinsame Personalstrategie von Bund und Ländern zentrale Bausteine.
Die Art. 15a-Vereinbarung ist dabei ein wichtiger Teilbaustein der Gesamtsteuerung, sollte aber nicht mit Aufgaben überfrachtet werden, die eigentlich dauerhaft über die Regelfinanzierung abzusichern sind. Empfohlen werden eine stärkere Flexibilisierung der Mittelverwendung innerhalb eines bundesweiten Zielrahmens, die Förderung innovativer Ansätze, eine bedarfsgerechtere Sprachförderung, die Überführung verpflichtender Kindergartenjahre in die Regelfinanzierung, Verwaltungsvereinfachungen sowie regelmäßige Wirkungsanalysen.