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Der Zukunftsfonds – eine Lösung für Alles?

Zuletzt wurde vom Bund ein Zukunftsfonds vorgeschlagen, um bei den Finanzausgleichsverhandlungen weiterzukommen. Noch ist nicht bekannt, wie dieser im Detail ausgestaltet sein soll. Grundsätzlich würde ein solcher Fonds viel Potenzial bieten. Klar ist aber auch, dass ein Fonds alleine nicht die Lösung für die grundsätzlichen Finanzierungsprobleme der Länder und Gemeinden sein kann und wichtige Reformfragen wieder einmal nach hinten verschoben würden.   

Noch ist nicht viel bekannt zum Zukunftsfonds. In der Presseinformation des BMF vom 8. September wird ausgeführt, dass der Zukunftsfonds die Bereiche Kinderbetreuung, Wohnen sowie Klima/Umwelt umfassen soll. Die Mittel sollen dabei an das Erreichen von Zielen gebunden sein. Nur wenn die bundeslandweisen Ziele erreicht werden, soll es mehr Geld geben. Die Länder und Gemeinden sind hinsichtlich der Maßnahmen zur Zielerreichung frei, um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten. Zur Höhe des Fonds wurden keine Informationen genannt.  

Rolle des Zukunftsfonds innerhalb der Finanzausgleichsverhandlungen  

Bevor hier auf den Zukunftsfonds näher eingegangen wird, ist es sinnvoll, einen Schritt zurückzumachen und die Finanzausgleichsverhandlungen in ihrer Summe zu betrachten. Startpunkt der Finanzausgleichsverhandlungen war im Dezember 2022, danach wurden drei Arbeitsgruppen eingerichtet. Eine Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit dem Gesundheitswesen, eine mit der Pflege und eine Arbeitsgruppe mit der Bezeichnung „Kernthemen FAG“ mit sämtlichen anderen finanzausgleichsrelevanten Themen.  

Aktuell zeichnet sich ab, dass die Arbeitsgruppen Gesundheit und Pflege inhaltlich vorangekommen sind und Reformen auf den Weg gebracht werden – wie etwa die Stärkung des niedergelassenen Bereichs zur Entlastung der Ambulanzen. Die grundsätzliche Frage der Finanzierung ist aber noch offen. Das erklärt, warum in der Arbeitsgruppe zu den Kernthemen FAG bisher keine Fortschritte ersichtlich sind. Denn dort wird entschieden, wer am Ende des Tages wieviel vom Kuchen erhält.  

Die Positionen vom Bund auf der einen Seite und der Länder und Gemeinden auf der anderen Seite sind dabei durchaus kontrovers. Während der Bund zu Beginn aufgrund der höheren Pandemiekosten einen Solidarbeitrag von Ländern und Gemeinden gefordert hat, forderten die Länder und Gemeinden vehement eine Anpassung des vertikalen Schlüssels zu ihren Gunsten. Der Schlüssel solle sich von 68-20-12 (Bund-Länder-Gemeinden) auf 60-25-15 ändern.  

Die Argumente von Ländern und Gemeinden sind nachvollziehbar. Durch die Steuerreformen und Entlastungspakete des Bundes sinkt die Dynamik bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, wodurch eine Finanzierungslücke entsteht. In den Bereichen Gesundheit, Pflege, Kinderbetreuung und Klimaschutz/-wandelanpassung sind vor allem bei Ländern und Gemeinden deutliche Ausgabensteigerungen zu erwarten. Die Planungen zeigen daher, dass in den nächsten Jahren die Einnahmen weniger stark steigen werden wie die Ausgaben.  

Das ist ein grundsätzliches Problem und kann mittelfristig nur über Reformen gelöst werden. Das sollte nun zügig angepackt werden, beispielsweise mit der schon längst fälligen Reform der Pflegefinanzierung oder einem zwischen den Gebietskörperschaftsebenen gut abgestimmten Steuerungs- und Finanzierungsmodell für die Bereiche Klimaschutz und Klimawandelanpassung.  

Der Zukunftsfonds ist nun das Angebot des Bundes, den Ländern und Gemeinden zusätzliche Mittel bereitzustellen, ohne die vertikale Verteilung ändern zu müssen. Es wird nun von der angebotenen Summe abhängen, ob die Länder und Gemeinden zustimmen können oder nicht.  

Viele Fragen zum Zukunftsfonds 

Bei einer klugen Ausgestaltung könnte der Zukunftsfonds einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung von Zukunftsfragen leisten. Über die konkrete Ausgestaltung sowie die – zu bestimmenden – Ziele und wie diese erreicht werden können, sind noch keine Informationen verfügbar.  

Für den Ausbau der Kinderbetreuung gibt es bereits seit vielen Jahren Ausbauprogramme. Allerdings konnten die gesetzten Ziele nicht im vorgegebenen Zeitraum erfüllt werden, weshalb die Zeiträume immer wieder gestreckt wurden. Wichtiger Grund hierfür ist, dass die Ausbauprogramme als Anschubfinanzierung konstruiert sind und die Mittel für die laufende Finanzierung der zusätzlichen Plätze vielerorts fehlen. Hinzu kommen nun Verkleinerungen bei den Gruppengrößen und die Personalknappheit, welche das Problem zusätzlich verschärfen. Würden die Mittel im Zukunftsfonds daher nur als Anschubfinanzierung konzipiert werden, wäre ein Scheitern der Zielsetzungen bereits vorprogrammiert.  

Das Themenfeld Klima/Umwelt wäre noch weiter zu spezifizieren. Vor allem auf Gemeindeebene stehen hier enorme Investitionen an, liegt doch ihr Anteil am bundesweiten öffentlichen Kapitalstock bei 45 Prozent. Dabei geht es nicht nur um Photovoltaikanlagen, sondern etwa auch um die thermische Sanierung von kommunalen Gebäuden und Gemeindebauten inkl. Umstieg auf erneuerbare Wärme, den Ausbau des städtischen ÖV und eine Vielzahl an Klimawandelanpassungsmaßnahmen. Die Bedarfe in den Gemeinden sind dabei unterschiedlich. Das aktuelle kommunale Investitionsprogramm des Bundes, welches teilweise auf ökologische Maßnahmen ausgerichtet ist, verteilt die Mittel auf die Gemeinden mit der Gießkanne. Eine zielorientierte und bedarfsgerechte Mittelverteilung wäre hier daher notwendig.  

Die beiden Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, die Ausgestaltung des Zukunftsfonds gut zu überlegen. Dabei sind verschiedene Fragen zu klären: Welches Themenfeld erhält wie viele Mittel? Welche Ziele sollen verfolgt werden? Wie werden die Mittel auf Länder und Gemeinden verteilt? Wie erfolgt die horizontale Verteilung zwischen den Gemeinden? In welchem Ausmaß können die Mittel in den laufenden Betrieb fließen? Wie kann zu viel Bürokratie vermieden und dennoch eine gewisse Bedarfsgerechtigkeit gewährleistet werden?  

Es ist fraglich, ob die Vielzahl an Fragen in der noch kurzen Zeit, die nun für den Abschluss der Finanzausgleichsverhandlungen bleibt, geklärt werden kann, sodass am Ende eine bedarfsgerechte und zielorientierte Finanzierung besteht. Auch birgt eine Konzentration auf den Zukunftsfonds die Gefahr, dass die eigentliche Frage dieser Finanzausgleichsverhandlungen – und zwar die laufende Finanzierbarkeit der bestehenden Angebote – aus dem Auge verloren wird. Der Zukunftsfonds wird daher die grundlegenden strukturellen Finanzierungsprobleme nicht lösen können. 

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