Die im Dezember 2022 gestarteten Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz 2024 kommen nun in die heiße Phase. Es verbleiben nur mehr wenige Wochen für eine Einigung, da das Gesetz auch noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen muss. Kommt es daher nicht bald zu einer Einigung, besteht die Gefahr, dass es keine Nachfolgeregelung gibt.
Schwierige Ausgangslage
Die laufenden Finanzausgleichsverhandlungen zeigen bisher noch keine Fortschritte. In den Bereichen Gesundheit und Pflege wurde bereits an Reformen gearbeitet, das Finanzierungsthema ist jedoch nach wie vor ungeklärt. Noch deutlich dürftiger sieht es beim eigentlichen Finanzausgleichsgesetz aus. Von den verschiedenen Verhandlungspartnern wurden die Forderungen und Notwendigkeiten eingebracht, es ist bisher jedoch kein echter Diskurs erkennbar.
So beschränkt sich das Thema Klimaschutz auf die Frage der Verteilung der Strafzahlungen auf Bund und Länder bei Zielverfehlung, eine gemeinsame Finanzierungsstrategie zur Verhinderung des Misslingens fehlt zur Gänze. Das von der Gemeindeseite eingebrachte Thema der Finanzierung der Kinderbetreuung blieb bisher ungehört. Kürzlich wurde überraschend von Seiten des Bundes ein Ausbauprogramm in Höhe von 4,5 Mrd. Euro bis 2030 ins Spiel gebracht, ohne sich vorab mit den anderen Ebenen abzustimmen. Gemeinsame Verhandlungen sehen anders aus.
Der harte Ton ist angesichts der Aussichten auf die finanzielle Entwicklung der öffentlichen Hand in den nächsten Jahren durchaus verständlich. Durch die in den letzten Jahren umgesetzten Entlastungspakete insbesondere auf steuerlicher Ebene wächst der Steuerkuchen deutlich weniger stark als die Ausgaben der öffentlichen Hand. Eine finanzielle Schere öffnet sich für alle drei Ebenen. Ein kleiner gewordener Kuchen steht wachsenden Aufgaben gegenüber – insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Kinderbetreuung, Gesundheit und Soziales.
Empfehlungen zu den Finanzausgleichsverhandlungen
Da es nur mehr ein kurzes Zeitfenster gibt, um zu einem Abschluss zu kommen, werden grundlegende Reformen, wie sie auch in unseren Empfehlungen vom Dezember 2022 ausgeführt wurden, wieder einmal in die Zukunft verschoben werden müssen. Die nun verbleibende Zeit sollte genutzt werden, um dennoch die notwendigen Weichen für die nächsten Jahre zu stellen. Es gilt kurzfristig Maßnahmen im FAG 2024 umzusetzen, mittelfristig Maßnahmen und Reformen im Rahmen des Paktums zum FAG 2024 zu vereinbaren.
Kinderbetreuung
Empfehlungen:
- Kurzfristig: Anpassung vertikaler Schlüssel zugunsten der Gemeinden zur Sicherung des lfd. Betriebs
- Mittelfristig: Maßnahmen zur Attraktivierung des Berufsfeldes inkl. Ausbildung
- Mittelfristig: Stärkung der Ausbauoffensive (inkl. Evaluierung der bisherigeren Programme)
Das angekündigte Ausbauprogramm für den Kinderbetreuungsbereich sollte jetzt rasch in den Finanzausgleich 2024 integriert werden. Zentraler Hemmschuh für den weiteren Ausbau ist die schwierige Finanzierbarkeit des laufenden Betriebs. Angesichts der derzeitigen schwachen Ertragsanteilsprognose für die nächsten Jahre wird künftig auch die Absicherung der bestehenden Angebote immer schwieriger. Dies wird durch aktuelle Vorgaben zu kleineren Gruppengrößen in den meisten Bundesländern nochmals verschärft. Von den angekündigten 4,5 Mrd. Euro sollte daher ein Großteil in die Stützung des laufenden Betriebs gehen, um die Planungssicherheit für die Gemeinden zu gewährleisten. Dies wäre sinnvoll über zusätzliche Mittel im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung möglich, was einer Anpassung des vertikalen Schlüssels entspricht. Die zusätzlichen Mittel sollten dann aufgabenorientiert verteilt werden: Nur, wer gute Kinderbetreuungsangebote hat, erhält dann auch mehr Mittel als bisher. Auch könnten damit gezielt längere Öffnungszeiten, die mit einer Vollzeitstelle vereinbar sind, finanziert werden.
Die restlichen Mittel der 4,5 Mrd. Euro sollten einerseits in die Aufstockung bisheriger Investitionsförderungen zum Ausbau der Kinderbetreuung, andererseits in die Attraktivierung des Berufsfeldes Elementarpädagog*in gehen (inkl. Ausbildung). Damit ein Ausbau der Kinderbetreuungsangebote tatsächlich gelingen kann, sollten die bisherigen Ausbauprogramme evaluiert und bestehende Hemmnisse zum Ausbau benannt und gelöst werden (z.B. Finanzierung, Personal, rechtliche Vorgaben).
Klimaschutz
Empfehlungen:
- Kurzfristig: Einrichtung eines kommunalen Investitionsfonds für Klimaschutz und Klimawandelanpassung
- Kurzfristig: Einrichtung stadtregionaler ÖV-Infrastrukturfonds
- Mittelfristig: Reformen zur Finanzierbarkeit des stadtregionalen ÖV
- Mittelfristig: Erarbeiten einer Climate-Governance zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
Für das Gelingen von Klimaschutz und Klimawandelanpassung ist eine gute Zusammenarbeit aller drei Gebietskörperschaftsebenen essentiell. Es wird daher die Entwicklung einer Climate-Governance vorgeschlagen, um die Ziele und Maßnahmen der einzelnen Ebenen abzustimmen – etwa im Rahmen eines Klimapaktes. Dieser sollte einerseits die Ziele zwischen den Ebenen abstimmen, andererseits die Rahmenbedingungen schaffen, damit jede Ebene ihre Ziele auch erfüllen kann. Dies muss insbesondere auch geeignete Finanzierungsinstrumente im Rahmen einer gesamtstaatlichen Lösung zur Finanzierung von Klimaschutz und Klimawandelanpassung umfassen.
Bereits im Finanzausgleich 2024 sollten zusätzliche Finanzierungsinstrumente für Klimaschutz und Klimawandelanpassung integriert werden, um notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur zu ermöglichen. Wir empfehlen die Einrichtung eines kommunalen Investitionsfonds für Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimawandelanpassung. So könnten die Mittel fürs erste aus den bisherigen kommunalen Investitionsprogrammen verstetigt werden. Die Höhe des Fonds wäre dann in Folge entsprechend der noch durchzuführenden Erhebungen zu den Investitionsbedarfen anzupassen.
Ein gesonderter Bereich ist der Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Im Bereich des stadtregionalen ÖVs ist davon auszugehen, dass ohne zusätzliche Mittel der Beitrag zur Verkehrswende nicht erreicht werden kann. Ein spezifischer mit dem FAG 2024 eingerichteter Investitionsfonds würde hier einen Beitrag leisten, ebenso die mittelfristige Erarbeitung eines ÖV-Finanzierungsgesetzes.
Gesundheit/Pflege
Empfehlungen:
- Kurzfristig: Anpassung vertikaler Schlüssel zugunsten der Länder und Gemeinden
- Mittelfristig: Herstellen der langfristigen Finanzierbarkeit von Gesundheit und Pflege aus gesamtstaatlicher Sicht
- Mittelfristig: Umsetzung Reformmaßnahmen
Die Bereiche Gesundheit und Pflege haben u.a. aufgrund der demografischen Entwicklung eine besonders hohe Dynamik. Langfristig bedarf es daher einer stabilen Finanzierbarkeit dieser Bereiche. Der bereits begonnene Reformprozess (v.a. Pflege Task Force, Reformarbeitsgruppe Gesundheit im Rahmen der FAG-Verhandlungen) ist hier fortzuführen und insbesondere auch die Finanzierungsfragen zu lösen.
Kurzfristig gilt es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bis Reformen greifen. Dementsprechend wäre die Finanzierung der bestehenden Angebote abzusichern und der vertikale Schlüssel anzupassen.
Weitere Beiträge und Faktenchecks zum Finanzausgleich können hier nachgelesen werden: