Dieser Blogbeitrag ist Teil 3 der dreiteiligen Serie zum KDZ-Quicktest neu. KDZ-Experte MMag. Clemens Hödl erklärt dabei in drei Beiträgen Hintergründe zum Entstehen und zur Berechnung des neuen KDZ-Quicktest. In diesem dritten Beitrag erklärt er den KDZ-Quicktest Neu. Dabei wird ein Blick auf die neuen Kennzahlen geworfen und welche Herausforderungen es damit gibt.
Lesen Sie Teil 2 der Serie über den finanzwirtschaftlichen Quicktest.
KDZ-Quicktest Neu
Für den KDZ-Quicktest Neu werden der Ergebnishaushalt, Finanzierungshaushalt und der Vermögenshaushalt als Datengrundlage herangezogen. Das hat derzeit noch den Nachteil, dass für den Ergebnishaushalt und den Vermögenshaushalt nur Daten des Jahres 2020 zur Verfügung stehen, da für diese beiden Haushalte eine Überleitung aus der VRV 1997, wie für den Finanzierungshaushalt, nicht möglich ist. Da für die beiden genannten Haushalte Daten für nur ein Jahr zur Verfügung stehen, ist es nicht möglich Trends oder Ausreißer zu erkennen. Daher wird der KDZ-Quicktest Neu erst in den folgenden Jahren an Bedeutung gewinnen, wenn die Datengrundlage auf einer breiteren Basis steht. Der Vorteil des KDZ-Quicktest Neu ist, dass mit diesem Kennzahlenset ein umfassenderes Bild der Gemeinde gewonnen wird.
Das Kennzahlenset des KDZ-Quicktest Neu besteht aus sieben Kennzahlen. Den bereits bekannten Kennzahlen des finanzwirtschaftlichen Quicktests, Freie Finanzspitze (FSQ), Eigenfinanzierungsquote (EFQ), Verschuldungsdauer (VSD) und Schuldendienstquote (SDQ). und den drei neuen Kennzahlen Nettoergebnisquote (NEQ), Nettovermögensquote (NVQ) und Substanzerhaltungsquote (SEQ).
Durch die Analyse der Gebarungsdaten für die österreichischen Gemeinden für das Jahr 2020, haben sich Anpassungen in den Formeln zur Berechnung des Quicktests ergeben. Dies haben wir in diesem Artikel entsprechend berücksichtigt und angepasst.
Die Nettoergebnisquote (NEQ) wird aus den Daten des Ergebnishaushalts berechnet. Die Kennzahl zeigt, wie weit das Vermögen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann. Ein positiver Wert heißt, dass dies erfüllt wird. Ein negativer Wert sagt aus, dass dies nicht der Fall ist, entweder weil die Mittelausstattung unzureichend für das Leistungsportfolio inkl. Infrastruktur ist oder dieses zu groß ist, um mit den bestehenden Erträgen bedeckt zu werden.
Die Nettovermögensquote (NVQ) wird aus den Daten des Vermögenshaushalts berechnet. Die Kennzahl zeigt, wie weit das Vermögen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann. Die Nettovermögensquote gibt somit Auskunft über die Kapitalstruktur einer Gemeinde.
Da der Sonderposten Investitionszuschüsse dem erweiterten Nettovermögen zugerechnet werden kann (im Zeitverlauf landen die Mittel des Sonderpostens über die Erträge des Ergebnishaushalts und des Nettoergebnisses im kumulierten Nettoergebnis des Nettovermögens), wird auch der Sonderposten bei der Berechnung im Zähler der Bruchrechnung berücksichtigt.
Die Kennzahl Substanzerhaltungsquote (SEQ) beurteilt, in welchem Ausmaß die getätigten Investitionen die Vermögenssubstanz erhalten.
Im Zähler der Bruchrechnung werden sämtliche durch die Gemeinde getätigten Investitionen berücksichtigt, d.h. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellem Vermögen, von Grundstücken und Grundstückseinrichtungen, von Gebäuden und Bauten, von technischen Anlagen, Fahrzeugen und Maschinen, usw.
Im Nenner der Bruchrechnung wird die Reduktion des Sachanlagevermögens berücksichtigt, d.h. entweder über die Abschreibung auf das Sachanlagevermögen oder durch das Ausscheiden eines Vermögensgegenstandes, z.B. durch Veräußerung oder einen Schadensfall.
Beim finanzwirtschaftlichen Quicktest werden den einzelnen Kennzahlen Punkte zugeordnet, die zu einer Gesamtpunkteanzahl und in weiterer Folge zu einer Gesamtnote für die Gemeinde verdichtet werden. Für den KDZ-Quicktest Neu ist ebenfalls eine Gesamtbewertung in Planung, allerdings wird dafür eine solide Datenbasis benötigt, sodass das Bewertungsschema auch anhand von Echtdaten überprüft werden kann. Daher wird es eine Gesamtnote für den KDZ-Quicktest Neu erst in den kommenden Jahren geben.
Fragen oder Anmerkungen?
Das Excel-Tool zum KDZ-Quicktest ist für Städte und Gemeinden auf der Plattform www.praxisplaner.at downloadbar. Fragen zur kostenlosen Registrierung bzw. Anmeldung auf www.praxisplaner.at richten Sie bitte an Miriam Taumberger (taumberger@kdz.or.at). Für inhaltliche Fragen steht Ihnen gerne MMag. Clemens Hödl (hoedl@kdz.or.at) zur Verfügung. Wir würden uns sehr darüber freuen, von Ihnen Feedback zu erhalten oder auch Verbesserungsvorschläge für zukünftige Erweiterungen des KDZ-Quicktests.