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Neuerungen mit dem FAG 2024

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Neuerungen im Überblick

Insgesamt keine strukturellen Änderungen 

Mit dem FAG 2024 kommt es zu keinen grundlegenden Veränderungen der Struktur des Finanzausgleichs. Was beobachtbar ist, ist eine weitere Aufwertung der Finanzzuweisungen des Bundes und damit indirekt eine Schwächung des Steuerverbundes. Keine Fortschritte wurden in Bezug auf eine Stärkung der eigenen Abgaben oder eine aufgabenorientiertere Verteilung der Ertragsanteile gemacht. Auch im Bereich der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen wurden keine Reformen umgesetzt. 

In Tabelle 1 werden die Neuerungen des FAG 2024 hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf die subnationalen Ebenen im Vergleich zu den 2023 (gemäß FAG 2017) geltenden Rege-lungen dargestellt.[1]

Die Änderungen im Überblick 

Im Bereich der bestehenden Finanzzuweisungen gemäß FAG 2024 erfolgte eine Erhöhung der Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden für Gesundheit, Pflege und Klima um 240 Mio. Euro, wovon 46 Mio. Euro für die Gemeinden bestimmt sind. Mit zusätzlichen 60 Mio. Euro wurde der Strukturfonds aufgestockt. Zusatzmittel gibt es für die Gemeinden auch für den öffentlichen Verkehr (+30 Mio. Euro) und für Theater (+4 Mio. Euro). Insgesamt ergibt sich durch die Aufstockung bestehender Finanzzuweisungen des Bundes für die Gemeindeebene ein Plus von rund 140 Mio. Euro, rund 110 Mio. Euro davon betreffen die Gemeinden ohne Wien. Über den Zukunftsfonds kommen nochmals 250 Mio. Euro für die Gemeinden dazu, knapp 200 Mio. Euro davon gehen an die Gemeinden ohne Wien.

Darüber hinaus gibt es Finanzzuweisungen, welche zwar nicht direkt über das FAG 2024 geregelt sind, aber über das Paktum zum Finanzausgleich bestimmt werden. Allen voran zu nennen sind hier zusätzliche Mittel für den Gesundheitsbereich von rund 600 Mio. Euro, welche primär den Krankenanstaltenbereich betreffen. Diese Mittel sollten daher indirekt auch den Gemeinden zugute kommen, da diese über Umlagen den Krankenanstaltenbereich mitfinanzieren. Der Anteil der Gemeinden an den Krankenanstaltenausgaben liegt in den Bundesländern ohne Wien bei rund 35 Prozent. Damit sollten die zusätzlichen Mittel zu Minderausgaben bei den Gemeinden ohne Wien von maximal 150 Mio. Euro führen. Dies berücksichtigt jedoch noch nicht, dass den zusätzlichen Mitteln auch zusätzliche Aufgaben gegenüberstehen. Insgesamt kann daher noch nicht eingeschätzt werden, in welchem Ausmaß die Zusatzmittel tatsächlich auch zu einer Entlastung auf der Gemeindeebene führen. 

Zusatzmittel im FAG 2024 im Überblick
Zusatzmittel im FAG 2024 im Überblick

Deutlich komplexer ist die Einschätzung der Aufstockung des Pflegefonds. Hier wurden primär bisher vom Bund bezahlte Maßnahmen in die allgemeine Finanzierung über den Pflegefonds überführt. Dies betrifft den Gehaltsbonus für Pflegekräfte, den Ausbildungszuschuss für Pflegeausbildungen und die Community Nurses. Da sich der Pflegefonds teilweise auch durch Gemeindemittel finanziert, ist insgesamt von keinen Mehrmitteln für die Gemeinden aus der Aufstockung des Pflegefonds auszugehen. 

Neben den Bereichen Gesundheit und Pflege wurden im Paktum noch weitere Zusatzmittel für Gemeinden vereinbart. Dies betrifft den Schülertransport (+15 Mio. Euro) sowie Mittel für Assistenzpädagoginnen und -pädagogen (+10 Mio. Euro). Veränderungen gibt es auch bei der Siedlungswasserwirtschaft, sodass hier ebenfalls mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Insgesamt ergeben sich damit Zusatzmittel für Länder und Gemeinden in der Höhe von 2,1 Mrd. Euro am Beispiel des Jahres 2024. Davon gehen gut 500 Mio. Euro an die Gemeinden ohne Wien, was einem Anteil von 24 Prozent an den Zusatzmitteln entspricht. Sollten die Gemeinden an den Zusatzmitteln des Zukunftsfonds für die Bereiche Wohnen/Klima beteiligt werden, könnte sich der Anteil noch weiter erhöhen. Auch wird bei dieser Übersicht angenommen, dass sich die Zusatzmittel für den Gesundheitsbereich positiv auf die Umlagenentwicklung auswirken. Auch dies ist noch mit Unsicherheiten behaftet. 

Zukunftsfonds als wichtige Neuerung

Beim neu installierte Zukunftsfonds (Abbildung 56) handelt es sich nicht um einen rechtlich eigenständigen Fonds, sondern um eine Finanzzuweisung des Bundes mit einer groben Zweckwidmung. Die Mittel sind in erster Linie für die Bereiche Kinderbetreuung, Wohnen/Sanieren sowie Klima/Umwelt vorgesehen. Gleichzeitig sind Ziele hinterlegt, welche von den Ländern und Gemeinden gemeinsam erreicht werden sollen.

Der Zukunftsfonds kann dabei als Ersatz für die Nicht-Anpassung des vertikalen Schlüssels zugunsten von Ländern und Gemeinden gewertet werden. Letzterer wurde gefordert, um die Lücken im laufenden Betrieb von Ländern und Gemeinden schließen zu können und somit den Status Quo abzusichern. Stattdessen stellen die im Zukunftsfonds definierten Ziele primär auf den Investitionsbereich ab – wie etwa den Ausbau der Kinderbetreuungsquoten oder die 
3%-Sanierungsrate bei öffentlichen Gebäuden. 

In der Praxis ist dennoch davon ausgehen, dass die Mittel in erster Linie zur Absicherung des laufenden Betriebes herangezogen werden. Am Beispiel der Kinderbetreuung ist dies auch explizit verankert worden, sodass die Mittel nicht nur für den Ausbau der Angebote, sondern auch für den laufenden Betrieb verwendet werden können. Das Erreichen der Ausbauziele erscheint angesichts der gegebenen Rahmenbedingungen jedoch eher unwahrscheinlich. 

Ebenfalls schwierig werden die Ziele in den Bereichen Wohnen/Sanieren sowie Klima/Umwelt zu erreichen sein. Mit insgesamt nur 600 Mio. Euro jährlich aus dem Zukunftsfonds werden der enorme Investitionsbedarf nicht umsetzbar sein. So liegt der geschätzte Mehrbedarf an öffentlichen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 je nach Szenario zwischen 68 und 117 Mrd. Euro, wobei der weit überwiegende Teil davon die Länder und Gemeinden betreffen wird. Mit den Mitteln des Zukunftsfonds kann daher nur ein geringer Teil der Maßnahmen umgesetzt werden.

Kritisch ist weiters, dass keine Regelungen bezüglich der Beteiligung der Gemeinden am Zukunftsfonds in den Bereichen Wohnen/Sanieren sowie Klima/Umwelt getroffen wurde. Hierfür stehen insgesamt 600 Mio. Euro bereit, welche an die Länder überwiesen werden. Inwieweit diese einen Teil davon an Gemeinden weitergeben, ist Verhandlungssache. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass hier bedeutende Zusatzmittel für die Gemeinden entstehen. Eine 
3%-Sanierungsrate bei öffentlichen Gebäuden, die Verkehrswende, Energieeffizienzmaßnahmen etc. erscheinen jedenfalls unwahrscheinlich, wenn hier nicht weiter an Lösungen gearbeitet wird.

Insgesamt stellt der Zukunftsfonds für die Gemeinden im Bereich der Elementarpädagogik eine wesentliche Unterstützung zur Sicherung des Status Quo einerseits und zur Umsetzung der in vielen Bundesländern landesgesetzlich vorgegebene Reduzierung der Gruppengrößen dar. In den Bereichen Umwelt/Klima/Wohnen/Sanieren bleibt zu befürchten, dass sich die Zusatzmittel für Gemeinden in Grenzen halten werden. 

Mittelverwendung und -verteilung Zukunftsfonds 2024
Mittelverwendung und -verteilung Zukunftsfonds 2024

Weiterhin Handlungsbedarf

Gerade die derzeit geschwächte finanzielle Situation der Gemeinden zeigt die Notwendigkeit, weiter am Finanzausgleich zu arbeiten. Dabei sollte auch bewusst das Ziel verfolgt worden, die Finanzierbarkeit der kommunalen Daseinsvorsorge mittelfristig abzusichern, etwa durch eine echte Abgabenautonomie der Gemeinden und eine Verringerung der Abhängigkeiten vom Transfersystem mit den Ländern.

Weitere Informationen finden Sie in FAG-Factsheets.

[1] In die Betrachtung nicht mit aufgenommen ist der Sondervorschuss auf die Gemeinde-Ertragsanteile im Jahr 2024 in Höhe von 300 Mio. Euro, da dieser über den Zeitraum 2025 bis 2027 zurückzuzahlen ist. Diese Mittel werden daher nicht als Zusatzmittel gewertet.

Milluks Kerstin
Kerstin Milluks | Bundesministerium für Inneres (Deutschland)
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Petra Holl
Amtsleiterin Petra Holl | Oberalm
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Mag. Thomas Wolfsberger | Finanzdirektor der Stadt St. Pölten
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