03.07.2026
Mit der Reformpartnerschaft 2026 haben Bund, Länder und Gemeinden erste wichtige Ergebnisse einer gemeinsamen Verwaltungsmodernisierung präsentiert. Das ist grundsätzlich ein positives Signal: Erstmals seit längerer Zeit wurden konkrete Reformmaßnahmen zwischen den staatlichen Ebenen vereinbart.
Besonders hervorzuheben sind die Entflechtung von Personalzuständigkeiten im Bildungsbereich, die stärkere Vereinheitlichung des Jugendschutzes, gemeinsame digitale Register- und Datenlösungen, die Erleichterung von Gemeindekooperationen sowie die konsequente gemeinsame Entwicklung digitaler Verwaltungsanwendungen. Diese Maßnahmen versprechen einfachere Abläufe, weniger Doppelgleisigkeiten und eine höhere Servicequalität für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
Ob die weitreichenden Vereinbarungen im Gesundheitswesen, insbesondere die gemeinsame Planung von Bund, Ländern und Sozialversicherung sowie die neue Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft, tatsächlich zu einer nachhaltig besseren Steuerung und Finanzierung führen werden, muss allerdings erst die praktische Umsetzung zeigen.
Insgesamt sind die Ergebnisse als wichtige Modernisierungsschritte zu bewerten. Gleichzeitig handelt es sich vielfach um Reformen, die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger eigentlich selbstverständlich erscheinen: einheitliche Regeln, gemeinsame digitale Lösungen oder klarere Zuständigkeiten sollten im Jahr 2026 zum Standard gehören. Positiv hervorzuheben ist das Projektmanagement der Reformpartnerschaft. Im Unterschied zu früheren Verwaltungsreformprogrammen (Verfassungskonvent, Verwaltungsreform 2011) konnten innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit konkrete und spezifische Einzelergebnisse erzielt werden – auch wenn der große strukturelle Wurf noch ausgeblieben ist.
Die vereinbarten Maßnahmen werden voraussichtlich die Qualität staatlicher Leistungen verbessern und Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ob sie jedoch tatsächlich zu Einsparungen führen oder zumindest den Anstieg der Verwaltungskosten bremsen, bleibt offen. Genau hier zeigt sich eine wesentliche Leerstelle der Reformpartnerschaft. Während die Bundesregierung für den Bundesbereich Konsolidierungsziele verfolgt – etwa bei Personal- und Förderausgaben –, fehlen vergleichbare Sparziele für die föderalen Verwaltungsstrukturen.
Gerade dort bestehen jedoch weiterhin erhebliche Potenziale. Der aktuelle European Public Administration Report des KDZ zeigt, dass Österreich im europäischen Vergleich eine besondere Verwaltungsstruktur aufweist. Österreich ist einerseits stark zentralisiert, andererseits entfallen auf die Länder vergleichsweise hohe Verwaltungskosten, obwohl diese im europäischen Vergleich einen geringeren Anteil der öffentlichen Aufgaben und Finanzmittel abwickeln. Dies spricht dafür, die Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Entflechtung von Zuständigkeiten und Finanzierungsverantwortung weiterzuentwickeln.
Der Report zeigt, dass Österreich für die Personal- und Sachkosten des Staates wie Gehälter, IT, Büroinfrastruktur und sonstige laufende Verwaltungsausgaben 18,3 % des BIP (ca. 90 Mrd. Euro) aufwendet. Gemessen werden dabei die Kosten für Beschäftigte und den laufenden Betrieb der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Dienstleistungen über alle staatlichen Aufgabenbereiche hinweg, von Bildung und Gesundheit bis hin zur allgemeinen Verwaltung und ausgegliederten Unternehmen, Sozialversicherungen und Kammern. Damit liegt Österreich über dem EU-Durchschnitt von 16,3 % des BIP.
Österreich vereint einen starken Zentralstaat mit einem vergleichsweise aufwendigen Föderalismus
Besonders interessant ist die Position Österreichs im europäischen Föderalismusvergleich. Obwohl Österreich ein föderaler Staat ist, werden vergleichsweise viele öffentliche Aufgaben und Ausgaben auf Bundesebene abgewickelt. Die Gesamtausgaben des Bundes betragen 35,6 % des BIP und liegen damit deutlich über jenen anderer föderaler Staaten wie Deutschland (14,8 %), Spanien (22,4 %) oder Belgien (27,8 %). Umgekehrt fallen auf der subnationalen Ebene (Länder und Gemeinden) mit 20,1 % des BIP deutlich geringere Gesamtausgaben an als in Deutschland (23,8 %), Belgien (27,4 %) oder Spanien (22,9 %). Der österreichische Föderalismus ist damit im europäischen Vergleich durch einen hohen Grad an Zentralisierung und geringere Eigenverantwortung geprägt.
Gleichzeitig zeigen sich auf der Länderebene vergleichsweise hohe Verwaltungskosten. Mit 10,1 % des BIP liegen die Verwaltungskosten der subnationalen Ebene über dem EU-Durchschnitt von 9,1 %, obwohl dort insgesamt weniger öffentliche Mittel umgesetzt werden als in anderen föderalen Staaten. Da die Verwaltungskosten der Gemeinden mit 5,0 % des BIP unter dem EU-Durchschnitt von 6,4 % liegen, deutet der Vergleich darauf hin, dass die höheren Verwaltungskosten im Ausmaß von einem Prozentpunkt des BIP vor allem auf der Länderebene entstehen.
Hohe Kosten der Kernverwaltung bei nur mittlerer Verwaltungswirksamkeit
Die Kosten der Kernverwaltung (gemäß der internationalen Aufgabenklassifikation COFOG 1 „General Public Services“, welche die allgemeine staatliche Verwaltung umfasst) liegen in Österreich bei 1.548 Euro pro Kopf und damit über dem europäischen Durchschnitt von rund 1.000 Euro pro Kopf. Österreich zählt damit zu den europäischen Ländern mit hohen Kosten in der Kernverwaltung.
Beim Weltbank-Indikator Government Effectiveness erreicht Österreich einen Wert von 1,51 und liegt damit hinter Ländern wie Dänemark (1,91), Finnland (1,82), Schweden (1,77) oder den Niederlanden (1,75). Besonders auffällig ist Schweden: Dort werden mit 934 Euro pro Kopf deutlich geringere Kosten der Kernverwaltung erreicht als in Österreich, gleichzeitig ist die Verwaltungswirksamkeit höher.
Österreich hat keine besonders große öffentliche Beschäftigung
Trotz vergleichsweise hoher Ausgaben beschäftigt Österreich nicht überdurchschnittlich viele Menschen im öffentlichen Sektor. Mit 86,6 öffentlich Beschäftigten je 1.000 Einwohner*innen liegt Österreich unter dem EU-Durchschnitt von 94,1. Auch der Anteil der öffentlich Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung liegt mit 16,7 % unter dem EU-Wert von 18,8 %.
Österreich gehört bei öffentlichen Dienstleistungen zur europäischen Spitzengruppe
Die staatlichen Konsumausgaben sind die von Staat und öffentlichen Einrichtungen bereitgestellten oder finanzierten Leistungen. Sie betragen in Österreich 21,6 % des BIP und liegen damit leicht über dem EU-Durchschnitt von 21,4 %. Österreich zählt damit zu den Ländern mit einem vergleichsweise umfangreichen öffentlich finanzierten Leistungsangebot. Gleichzeitig zeigt der Vergleich mit den nordischen Ländern, dass die Länder mit den höchsten Werten bei der Verwaltungswirksamkeit auch höhere staatliche Konsumausgaben aufweisen. Dänemark erreicht 23,0 %, Finnland 26,1 % und Schweden 26,4 % des BIP und liegt damit sowohl bei den öffentlichen Leistungen als auch bei der Verwaltungswirksamkeit vor Österreich.
Nicht die Zahl der Beschäftigten, sondern die Verwaltungsstruktur ist die österreichische Besonderheit
Die Ergebnisse zeigen, dass Österreich weder durch eine besonders große öffentliche Beschäftigung noch durch außergewöhnlich hohe Konsumausgaben auffällt. Signifikant sind aber die höheren Verwaltungskosten von 18,3 Prozent des BIP, deren Ursachen vor allem zu suchen sind in:
einer im europäischen Vergleich umfassenden Aufgaben- und Finanzierungsspektrum auf Bundesebene,
höheren Verwaltungskosten auf Länderebene,
höhere Kosten der Kernverwaltung,
sowie einem umfangreichen öffentlichen Leistungsangebot.
Der europäische Vergleich legt damit nahe, dass die zentrale Reformfrage in Österreich die Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern sowie hohe Personal- und Sachkosten bei gleichzeitig nicht übermäßigem Personalstand sind. Die hohen Gesamtausgaben auf Bundesebene sind auch dem österreichischen Transfersystem geschuldet. Da der Bund den Großteil der Steuern für Bund, Länder und Gemeinden einhebt und über den Finanzausgleich verteilt, werden Finanzströme auf Bundesebene konzentriert. Gleichzeitig verfügen Länder und Gemeinden über nur geringe Abgabenautonomie. Eine stärkere Entflechtung von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie mehr Abgabenautonomie würden Transparenz und Effizienz fördern.