24.07.2026
Gemeinden mit Wildbächen oder Lawinenhängen auf dem Gemeindegebiet fällt eine Aufgabe an, deren Aufwand ihnen finanziell nicht zur Gänze entschädigt wird. Aufgrund der allgemein knapper werdenden Gemeindebudgets gewinnt eine bedarfsorientierte Aufteilung der Investitionskosten von WLV-Schutzbauten unter den Gebietskörperschaften immer mehr an Bedeutung. Das KDZ steht der Abteilung WLV im BMLUK mit einem Projekt zur sachgerechten Aufteilung der Kostenlast beratend zur Seite, damit die „WLV-Gemeinden“ ausgabenseitig nicht mehr benachteiligt werden.
Die Gemeinden werden bei Maßnahmen zum Schutz vor Wildbächen und Lawinen von der Bundesebene in finanzieller und strukturell-personeller Hinsicht unterstützt. Exponierte Gemeinden arbeiten laufend mit der Bundesstruktur — umgangssprachlich „die WLV“ (Wildbach- und Lawinenverbauung) — zusammen, die aus sieben Sektionen und 21 ihnen unterstellten Gebietsbauleitungen besteht. Sie ist mit Auszahlungen von 160 Mio. Euro eine relativ kleine Kostenstelle im Bundeshaushalt. Die WLV bewältigt gemeinsam mit den Gemeinden die Aufgaben des Risikomanagements von Wildbächen und Lawinen, besonders die außerordentlichen (Errichtung neuer Schutzbauten, größere Instandsetzungen). Der Betrieb der Schutzbauten und ihre Instandhaltung sollte von den Gemeinden laufend bewerkstelligt werden, de facto unterstützen auch dabei die Dienststellen des Bundes.
Schutzmaßnahmen baulicher und nicht-baulicher Art werden mit den Gemeinden projektiert und Bund und Land zur Verhandlung der Finanzierungsanteile vorgelegt. Paragraph 9 des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 regelt, welche Maßnahmen förderungswürdig sind. Die bewilligten Maßnahmen werden im langjährigen Durchschnitt zu 55 Prozent mit Mitteln aus dem Katastrophenfonds finanziert, der direkt aus dem Bundesbudget mit 105 Mio. Euro dotiert wird. Etwa 20 Prozent der Projektkosten werden aus den Landeshaushalten getilgt. Der Rest ist von den Interessenten zu begleichen. Darunter fallen die antragstellenden Gemeinden und gelegentlich auch Unternehmen der Gemeinwirtschaft, wie die ASFINAG oder die ÖBB, die ein Interesse an der Maßnahme zum Schutz ihrer Infrastruktur haben.
Erstmals Kostenklarheit im Rechnungsabschluss 2024
Für die Rechnungsabschlüsse 2024 mussten kofinanzierte Schutzbauten erstmals im Vermögen der Gemeinden eingetragen werden. Die entsprechenden Transaktionen werden im Finanzierungshaushalt mit den neuen MVAGs 3318 und 3418 verbucht.
Im Jahr 2024 haben die Finanzierungspartner 210 Millionen Euro in kofinanzierte Schutzbauten investiert (Abbildung 1):
- Die Gemeindehaushalte haben auf 633 – Wildbachverbauung und 634 – Lawinenschutzbauten eine Investitionstätigkeit von 72 Mio. verbucht, wovon ihnen 63 Mio. über Kapitaltransfers und Bedarfszuweisungsmittel erstattet wurden. Die investiven Auszahlungen in diesem Aufgabenbereich sind damit für die Gemeinden zu 90 Prozent nur Auslagen.
- In den Landeshaushalten sind WLV-bezogene Kapitaltransfers von 42 Mio. verbucht.
- Der Rest der investiven Kostenlast wird vom Katastrophenfonds des Bundes mit einem Volumen von etwas über 105 Mio. Euro gedeckt.
Die operativen Auszahlungen für die Aufgabe der Wildbach- und Lawinenverbauung halten sich mit ca. 15 Mio. Euro in den Gemeinden insgesamt gering. Sie sind für die Umlage für den Gemeindeverband oder die Genossenschaft, die Instandhaltung der Anlagen (Räumungen), die nach dem Forstgesetz 1975 verpflichtende Wildbacherkundung und kleinen, nicht zur Kofinanzierung vorgetragenen baulichen Eingriffen.
Diese Unterdeckung der operativen und investiven Aufgaben führt zu einem negativen Nettofinanzierungssaldo, der besonders die Gemeinden im Alpenbogen trifft. Abbildung 2 stellt ihn pro Kopf und kumuliert für 2022 bis 2024 für jede Gemeinde dar. Die Abbildung zeigt die finanz. Benachteiligung von Gemeinden durch das Thema WLV auf, da ihnen eine Aufgabe anfällt, die nicht zur Gänze kompensiert wird. Die Lücke entsteht primär durch die operativen Kosten der zwei Detailbudgets. Grau gefärbte Gemeinden sind keine „WLV-Gemeinden“, da sie keinen Gefahrenzonenplan haben.
KDZ-Projekt mit Transformationsfokus
Im Rahmen eines Projektes mit der Sektion III/4 im Landwirtschaftsministerium hat sich das KDZ genauer angesehen, wie die Abwicklung gestrafft und Bestimmung der Anteile der Finanzierungspartner standardisiert und objektiviert werden kann.
Im Projekt zeigt das KDZ auf, dass die kleinen Gemeinden nicht nur mit den bekannten Standortnachteilen für die Privatwirtschaft zu kämpfen haben, sondern auch im Bereich Wildbäche und Lawinen im Ergebnis belastet werden, wodurch sich ihre finanzielle Situation einnahmen- und ausgabenseitig verschlimmert. Eine Ausnahme stellen Tourismusgemeinden dar, die zwar überdurchschnittlich stark gefährdet sind, diese natürliche Schwäche aber über die höhere Kommunalsteuer, die Tourismusabgaben und kleine Bevorteilungen im Finanzausgleichsgesetz kompensieren können.
Abbildung 3 stellt für die drei Bundesländer mit der meisten Verbauungstätigkeit den leichten Zusammenhang zwischen Tourismus (Nächtigungen pro Kopf) und FSQ, sowie zwischen Bevölkerung (Haupt- und Nebenwohnsitze) und dem Anteil an gefährdeten Personen laut WLV-Dienststellen dar.
Es muss darum angedacht werden, Gemeinden, die finanzschwach sind und gleichzeitig hohe Auszahlungen für die Verbauung von Wildbächen und Lawinen getätigt haben, durch komplette Kompensation aller WLV-bezogenen Auszahlungen zu entlasten. Zudem müssen die Bundesländer bei der Finanzierung stärker in die Pflicht genommen werden, da ihre Finanzstärke mit dem Bedarf an Wildbach- und Lawinenverbauung korreliert—die alpinen Bundesländer haben im Durchschnitt die Mittel.
Diese und andere Aspekte werden in die Formel eingebaut, die den Anteil der Finanzierungspartner möglichst bedarfsorientiert bestimmt. Wenngleich der investive Aufwand für die Lawinenverbauung nicht zunehmen dürfte, zeichnet sich bei der Wildbachverbauung ein wachsender Handlungsbedarf ab. Denn die Verbauung ist nicht nur sicherheitspolitisch unerlässlich, sie kann auch finanziell einen Mehrwert bringen, etwa durch die Rückgewinnung von Bauland in landschaftlich attraktiven Lagen – die alpinen Regionen haben mitunter die höchsten Baulandpreise in ganz Österreich.