Zielgruppe
AmtsleiterInnen, LeiterInnen und MitarbeiterInnen von Finanzverwaltungen und von Fachabteilungen, die mit der Vermögensbewertung befasst sind
Ziel
Am 19. Oktober 2015 wurde die neue Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung als Verordnung durch das BMF erlassen, diese ist ab 2019/2020 umzusetzen. Bis Mitte 2018 bzw. 2019 ist das Gemeindevermögen neu zu bewerten. Das Seminar bietet Grundlagen zur Umsetzung der Vermögensbewertung.
- Es wird ein fundierter Überblick zur Vermögensbewertung gegeben.
- Die Begriffe, Vorgehensweise, Methoden der Vermögensbewertung werden dargestellt.
- Die konkrete Bewertung wird an Praxisbeispielen bearbeiten – Basis bildet dafür der bewährte KDZ-Vermögensbewerter in seiner aktuellsten Version.
- Die TeilnehmerInenn erarbeiten sich einen Rahmen für die weitere Umsetzung der Vermögensbewertung.
Programmschwerpunkte
Vermögensrechnung
- Warum Vermögensbewertung? Was ist zu bewerten?
- Begriff und Gliederung des Sachanalagevermögens
Grundlagen der Bewertung
- Welches Gemeindevermögen ist zu erfassen? Wirtschaftliches Eigentum klären.
- Was sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten? Was ist der Zeitwert?
- Wie können die Werte ermittelt werden?
- Wie ist die Nutzungsdauer festzulegen?
- Was bedeuten die Übergangsbestimmungen?
- Stellenwert für die Eröffnungsbilanz
Bewertung in der Praxis
- Grundstücke, Straßen, Gebäude, Sonderanlagen, Kulturgüter, Wasser- und Kanalisationsbauten
- kurze inhaltliche Erläuterung
- Praxisbeispiele mit KDZ-Vermögensbewerter
- Besprechen mitgebrachter Beispiele und Fragen von den Gemeinden
Umsetzung in der Praxis
- Vorgehensmodell zur Vermögensbewertung
- Wie organisiert man das Projekt in der Gemeinde?
- Was ist zuerst zu tun? Worauf ist besonders zu achten?
Vortragende
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Mag. Peter Biwald Geschäftsführer |
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Mag. Maria Bogensberger Geschäftsführende Gesellschafterin |
Methodik
Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion
Dauer
1-tägig, 30.03.2017, 09:00-17:00 Uhr
Ort
Hotel Ertl, Familie Krobath, Bahnhofstraße 26, 9800 Spittal an der Drau, Tel.: + 43 (0) 4762 20480, Fax: + 43 (0) 4762 20485, E-Mail: info@hotel-ertl.at, Internet: www.hotel-ertl.at
Zimmerpreis
Einzelzimmerpreis inkl. Frühstück: € 73,65
Seminarpreis
€ 375,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer und € 310,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer für Stammkunden des KDZ. Ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen einer Organisation gewähren wir einen Gruppenrabatt von 10 % pro TeilnehmerIn. Anmeldungen, welche bis 6 Wochen (Ausnahme Herbstprogramm: bei Seminaren bis Mitte Oktober bis 4 Wochen) vor Seminarbeginn eintreffen, werden mit einem Frühbucherbonus von € 50,00 honoriert. Die Inanspruchnahme von Frühbucherbonus und Gruppenrabatt schließen einander aus!
Im Betrag inbegriffen sind Arbeitsunterlagen, Begrüßungskaffee, Pausengetränke und Getränke im Seminarraum, 3-gängiges Mittagsmenü. Etwaige Getränke zum Mittagessen werden à la carte bestellt und mit den TeilnehmerInnen direkt abgerechnet. Die Nächtigungskosten sowie die Kosten für die Parkgarage sind im Seminarpreis nicht enthalten.
Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30 %, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 %, bei Nichtteilnahme wird der volle Betrag verrechnet. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Zielgruppe von KDZ-Seminaren & Veranstaltungen: Die Seminare und Veranstaltungen des KDZ richten sich an Bedienstete von Gemeinden & Gemeindeverbänden, Ländern, Bund und deren Betrieben sowie an Politikerinnen und Politiker.
Anmeldeschluss
02.03.2017