
LIFE ist das Umweltfinanzierungsinstrument der Europäischen Union. Es läuft von 2014 bis 2020 und ist mit insgesamt 3,46 Mrd. Euro dotiert. 81 Prozent davon stehen für die Unterstützung von Projekten zur Verfügung. LIFE wird direkt von der Europäischen Kommission verwaltet.
Rechtliche Grundlage ist die LIFE-Verordnung EU/1293/2013. LIFE ist ein wettbewerbsorientiertes Programm und basiert auf jährlichen Ausschreibungen. Die erste wird im Frühsommer 2014 erfolgen. Bewertungskriterien sind u.a. die inhaltliche Qualität, die Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Kosten, der Beitrag zu den Zielen von LIFE und der europäische Mehrwert.
LIFE kann von öffentlichen und privaten Einrichtungen genützt werden. Im Gegensatz zu anderen EU-Programmen sind Partnerschaften nicht zwingend vorgesehen, sondern nur dann, wenn sie zur Erreichung des Projektziels notwendig sind.
Drei Viertel des LIFE-Budgets stehen dem Unterprogramm „Umwelt“ mit den Schwerpunkten Umwelt/Ressourceneffizienz, Natur/ Biodiversität und Verwaltungspraxis/Information zur Verfügung. Die Projekte sollen u.a. denfolgenden Prioritäten entsprechen:
Ein Viertel des LIFE-Budgets steht dem Unterprogramm „Klima“ mit den Schwerpunkten Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Verwaltungspraxis/Information zur Verfügung. Die Projekte sollen u.a. folgenden Zielen dienen:
Pilotprojekte betreffen die Erprobung – im Vergleich zu bisherigen Verfahren – einer neuen Technik oder Methode im Umwelt- und Klimabereich, die später in größerem Maßstab auf ähnliche Situationen angewendet werden können. Demonstrationsprojekte sind Projekte, bei denen Aktionen oder Konzepte, die im bisherigen Projektkontext neu sind, auch andernorts umgesetzt und verbreitet werden können. Best-Practice-Projekte wenden kostenwirksame und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Methoden an.
Integrierte Projekte (IPs) stellen einen neuen Projekttypus dar. Sie setzen in einem großen räumlichen Maßstab (regional, national oder transnational) Pläne oder Programme um, die aufgrund der EU-Gesetzgebung erforderlich sind, insbesondere in den Bereichen Naturschutz, Wasser, Abfall, Luft, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Außerdem muss sichergestellt sein, dass alle Interessensträger einbezogen werden und mindestens eine EU-, nationale oder private Finanzierungsquelle über das LIFE-Projekt hinaus mobilisiert wird. Für IPs wird es ein spezielles Auswahlverfahren geben.
LIFE erfordert immer nationale Ko-Finanzierung, die vom jeweiligen Antragsteller organisiert werden muss. Die Finanzierungssätze betragen in der Regel 60 Prozent maximale EU-Förderung, für prioritäre Arten und Habitate wie bisher 75 Prozent. In der zweiten Arbeitsperiode sinkt die EU-Finanzierungsrate mit Ausnahme von Natur- und Biodiversitätsprojekten auf 55 Prozent. Arbeitsprogramme und Ausschreibungsunterlagen Die LIFE-Verordnung sieht zur näheren Ausgestaltung des Programms zwei mehrjährige Arbeitsprogramme vor. Darüber hinaus enthalten auch die jährlichen Ausschreibungsunterlagen wichtige Informationen für Antragstellerinnen. Beide Dokumente liegen zum Redaktionsschluss noch nicht vor.