Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung sowie die TU Wien – Forschungsbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik sprechen sich für eine rasche und nachhaltige Weiterentwicklung des Finanzausgleichs aus. Die Neuerungen des Finanzausgleichs 2024 gehen teilweise in eine gesamtstaatlich wünschenswerte Richtung, es bedarf jedoch weiterhin grundsätzlicher Reformen sowohl im Föderalismus als auch in verschiedenen zentralen Zukunftsbereichen (z.B. Klimaschutz).
FAG 2024: Ein Kompromiss ohne zusätzliche Spielräume
Das Ergebnis des Finanzausgleichs 2024 ist ein wichtiger Beitrag zur Absicherung der Finanzierbarkeit des Status Quo. Hierbei sind die Bereiche Gesundheit und Elementarpädagogik hervorzuheben, welche u.a. angesichts demografischer Entwicklungen und der Preissteigerungen vor großen finanziellen Herausforderungen stehen und nun zusätzliche Mittel über den Finanzausgleich erhalten. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass mit dem Finanzausgleich Spielräume für zusätzliche Investitionen geschaffen wurden. Insbesondere notwendige Investitionen in den Klimaschutz und in die Kinderbetreuung werden unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht möglich sein.
Verpasste Chance für strukturelle Reformen
Mit dem Finanzausgleich 2024 sind keine wesentlichen strukturellen Reformen umgesetzt worden. So fehlt nach wie vor ein umfassender aufgabenorientierter Zugang, welcher bei einer Reform des vertikalen Aufteilungsschlüssel auf die drei Gebietskörperschaftsebenen möglich gewesen wäre. Eine Verschiebung der Aufgabenlast zwischen den Ebenen wird über zusätzliche Transfers des Bundes an Länder und Gemeinden gelöst. Die immer größere Anzahl an Transfers birgt jedoch die Gefahr, dass sich der Finanzausgleich wie schon in der Vergangenheit zunehmend zu einem Flickwerk entwickelt, welches immer schwerer steuerbar wird.
Klima- und bodenschutzfreundlicher Finanzausgleich?
Es ist nur in Ansätzen gelungen, den Finanzausgleich an die Anforderungen betreffend Klimaschutz anzupassen. Positiv hervorzuheben ist die Festlegung von Zielen im Zuge des Zukunftsfonds – etwa die 3%-Sanierungsrate für öffentliche Gebäude. Mit insgesamt nur 600 Mio. Euro jährlich aus dem Zukunftsfonds werden die enormen Anstrengungen zur Zielerreichung im Klimaschutz jedoch nicht umsetzbar sein. So liegt der geschätzte Mehrbedarf an öffentlichen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 gemäß TU Wien und UBA je nach Szenario zwischen 68 und 117 Mrd. Euro. Hier bedarf es daher jedenfalls eines weiteren Prozesses zur Entwicklung einer gebietskörperschaftsebenen-übergreifenden Climate Governance und zur Implementierung möglichst effektiver Finanzierungsinstrumente (z.B. kommunaler Klimainvestitionsfonds, wirkungsorientierter ÖV-Stadtregionsfonds). Zu betonen ist, dass die Zielsetzungen des Finanzausgleichs 2024 (insb. Zukunftsfonds) praktisch unverbindlich sind und eine Zielverfehlung auch nicht sanktioniert wird.
Fehlende Aufgabenreformen behindern nachhaltige Finanzierung
Wie wichtig ein Reformprozess zur Aufgabenfinanzierung ist, zeigt sich auch in zahlreichen anderen Aufgabenfeldern. Nur im Gesundheitsbereich ist es gelungen, einen wichtigen Grundstein einer Gesundheitsreform zu legen – dies zeigt die Bedeutung von Änderungen in den Sachmaterien, die nicht (nur) im Finanzausgleich geregelt werden können. Offen geblieben ist weiterhin eine nachhaltige Reform der Pflegefinanzierung und die Neuaufstellung der Finanzierung des öffentlichen Personnah- und Regionalverkehrs. Die aktuelle Gemeindefinanzprognose des KDZ zeigt trotz Zusatzmittel aus dem FAG stark eingeschränkte finanzielle Spielräume für die Gemeinden in den nächsten Jahren. Ohne Gegensteuerungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass jede zweite Gemeinde eine Abgangsgemeinde sein wird und damit der Ausbau in Kinderbetreuung oder Klimaschutz nicht möglich sein wird. Stattdessen ist von Leistungskürzungen auszugehen.
Reformbedarf weiterhin gegeben
Grundlegende Reformen wurden erneut nach hinten verschoben, wie etwa eine stärkere Aufgabenorientierung durch Reform des vertikalen Schlüssels, die Grundsteuerreform, eine Transferentflechtung, die Finanzierbarkeit der kommunalen Daseinsvorsorge oder Finanzierungslösungen für Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Wichtig wäre nun, dass möglichst rasch an diesen Reformen gearbeitet wird. Nur eine Arbeitsgruppe zur Grundsteuerreform ist geplant. In den anderen Bereichen fehlen hingegen noch entsprechende Reformschritte. Diese sollten möglichst rasch angegangen werden.