Das aktuelle Finanzausgleichsgesetz wurde jüngst – ohne Diskussionen und substanziellen Änderungen – bis Ende 2023 verlängert. Dies wird von den Verhandlungspartnern auch damit begründet, dass in Pandemiezeiten keine Priorität auf Veränderungen im Finanzausgleich gelegt werden soll. Der Finanzausgleich hat bei der Pandemiebekämpfung eine zentrale Rolle gespielt und die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden grundsätzlich gewährleistet. Strukturelle Probleme wurden jedoch besonders sichtbar! Vor diesem Hintergrund empfehlen KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung und TU Wien, den Finanzausgleich mit Blick auf die Krisenfestigkeit zu evaluieren und einen Reformprozess in Richtung eines stärker resilienten Finanzausgleichs aufzusetzen.
Die Krisenfestigkeit im Finanzausgleich muss vor dem Hintergrund der Pandemiebewältigung verstärkt ins Bewusstsein gerückt werden. Der Finanzausgleich soll die Finanzierung der Aufgabenerbringung aller drei Gebietskörperschaftsebenen – und insbesondere der Daseinsvorsorge – sichern. In den letzten beiden Jahren kamen dabei mehrere Instrumente zur Krisenbewältigung zur Anwendung. Insbesondere zu nennen sind zwei Hilfspakete des Bundes für die Gemeindeebene sowie eine Sonder-Finanzzuweisung an die Länder im Rahmen der Finanzausgleichsverlängerung.
Nachdem bereits mehrere Maßnahmen zur Krisenbewältigung umgesetzt wurden, sollte die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert werden. Bei der von KDZ und TU Wien organisierten Impulskonferenz mit dem Thema „Krisenfester Finanzausgleich“ wurde das Thema aus mehreren Perspektiven diskutiert. Die Ergebnisse der Veranstaltung sind nun in einem Buch zur Tagung verfügbar. Eine umfassende Evaluierung ist jedoch nach wie vor offen.
Angesichts der Verlängerung des Finanzausgleichsgesetzes empfehlen das KDZ und die TU Wien daher eine rasche Evaluierung der Finanzausgleichs-Instrumente zur Krisenbewältigung. Ziel sollte eine Evaluierung der Wirksamkeit der Vorsorge sowie der eingesetzten Kriseninstrumente sein. Dabei sollte der Fokus nicht nur auf das Finanzausgleichsgesetz, sondern auch auf weitere Finanzierungsverflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften gelegt werden.
Diese Evaluierung sollte Grundlage für die Weiterentwicklung eines krisenfesten Finanzausgleichs sein und damit in die Diskussionen der Finanzausgleichsverhandlungen bis Ende 2023 einfließen. So wären die konkreten Zielsetzungen des Reformprozesses politisch zu akkordieren und insbesondere auch festzulegen, welche Krisenarten (kurzfristige Schocks und chronische Krisen) in einem Konzept des krisenfesten Finanzausgleichs einbezogen werden sollen. Weiters sollte die Resilienz der Gemeindefinanzen erhöht werden, um die kommunale Daseinsvorsorge langfristig abzusichern. Nach der nun erfolgten Verlängerung des Finanzausgleichsgesetzes, sollten daher nun die nächsten beiden Jahre für diesen Prozess genutzt werden.