Informationsfreiheit NEU – Was bedeutet das Informationsfreiheitsgesetz für Städte, Gemeinden und ihre Unternehmen
Zielgruppe
Bürgermeister*innen, Obfrauen/Obmänner von Gemeindeverbänden, Leiter*innen von kommunalen Unternehmen, Amtsleiter*innen, mit Auskunftsbegehren befasste Mitarbeiter*innen (Gemeinden, Städte, Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen).
Ziel
Das neue Informationsfreiheitsgesetz führt zu einem grundlegenden Wandel im Zugang zur Information u.a. auch in der Gemeindeverwaltung. Künftig gilt: Was nicht geheimhaltungswürdig ist, muss bekanntgegeben werden. Hinzu kommt eine proaktive Veröffentlichungspflicht.
Das Seminar gibt einen Überblick über das neue Informationsfreiheitsgesetz. Der Fokus liegt auf den praktischen Auswirkungen des Gesetzes für Gemeinden, Städte, Gemeindeverbände und ihre kommunalen Unternehmen.
Im Seminar soll erarbeitet werden, welche Vorbereitungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erforderlich, welche Informationen bekanntzugeben und wie die künftigen Informationsbegehren zu behandeln sind. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Analyse jener Informationen, die proaktiv zu veröffentlichen sein werden. Des Weiteren sollen gemeinsam praktische Lösungen für die zu erwartenden typischen Fälle erarbeitet werden und wie in Zweifels- und Streitfällen vorzugehen ist.
Programmschwerpunkte
- Vom Amtsgeheimnis zur Informationsfreiheit
- Was ändert sich gegenüber dem Status quo - eine Orientierung
- Ab wann gilt die neue Rechtslage?
- Information
- Was fällt unter die Informationsfreiheit
- Ausnahmen
- Informationsfreiheit versus Datenschutz und Berufs-, Geschäfts-, Betriebsgeheimnisse
- Betroffene Personen
- Form der Informationsgewährung
- Fristen
- Informationspflichten in der Verwaltung
- Welche Organe sind betroffen
- Verfahren bei Verweigerung der Informationsgewährung
- Informationspflichten von kommunalen Unternehmen
- Anwendungsbereich
- Eingeschränkte Informationspflichten
- Rechtsschutz
- Proaktive Informationspflicht
- Gemeinden ab 5000 Einwohnern
- Welche Informationen sind zu veröffentlichen
- Informationsregister
Vortragender
- MMag. Robert Keisler ist Rechtsanwalt für Öffentliches Wirtschaftsrecht. Er ist Partner bei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH und Mitglied des Teams für Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Öffentliches Recht.
Zu Keislers Spezialgebieten zählen die Beratung und Vertretung von Auftragnehmer*innen und Auftraggeber*innen aus verschiedensten Branchen auf nationaler und internationaler Ebene im Bereich des Vergabe- und Regulierungsrechts. Er verfügt zudem über langjährige Erfahrung in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, einschließlich des Beihilfenrechts. Das Handelsblatt zählt Robert Keisler zu den besten Anwält*innen im Rechtsgebiet Öffentliches Wirtschaftsrecht (Best Lawyers Ranking 2020).
Methodik
Die Programmschwerpunkte werden thematisch durch den Vortragenden vorgestellt. Im Anschluss daran werden anhand praktischer Beispiele die wesentlichsten Problemstellungen und Lösungsansätze für Gemeinden und von Gemeinden kontrollierte Unternehmen mit den Teilnehmer*innen erarbeitet.
Dauer
0,75-tägig, 10.09.2024, 09:00-14:00 Uhr
Ort
Seehotel Rust, Am Seekanal 2-4, 7071 Rust, Tel.: +43 2685 3810, E-Mail: seehotel.rust@vivat.at , Internet: https://www.seehotelrust.at
Zimmerpreis
Einzelzimmerpreis inkl. Frühstück: € 115,00
Seminarpreis
€ 350,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer und € 300,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer für fördernde Mitglieder des KDZ.
Ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen einer Organisation gewähren wir einen Gruppenrabatt von 10 % pro Teilnehmer*in. Anmeldungen, welche bis 6 Wochen vor Seminarbeginn eintreffen, werden mit einem Frühbucherbonus von € 40,00 honoriert. Die Inanspruchnahme von Frühbucherbonus und Gruppenrabatt schließen einander aus! Im Betrag inbegriffen sind elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar), Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung und Getränke im Seminarraum sowie ein 3-gängiges Mittagsmenü. Getränke zum Mittagessen, etwaige Nächtigungskosten sowie Parkgebühren sind im Seminarpreis nicht enthalten.
Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30 %, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 %, bei Nichtteilnahme wird der volle Betrag verrechnet. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Zielgruppe von KDZ-Seminaren & Veranstaltungen: Die Seminare und Veranstaltungen des KDZ richten sich an Bedienstete von Gemeinden & Gemeindeverbänden, Ländern, Bund und deren Betrieben sowie an Politiker*innen.
Anmeldeschluss
13.08.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
Hinweis zum Datenschutz: Im Zuge der Durchführung einer KDZ-Weiterbildungsveranstaltung verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen (Name, Kontaktdaten, Organisation) und geben diese zu Abrechnungs-, Zimmerreservierungs- und Vorbereitungszwecken an den/die Betreiber/in der Veranstaltungsräumlichkeiten und Vortragende weiter. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KDZ-Weiterbildung. Diese finden Sie auf unseren Internetseiten unter folgendem Link: http://www.kdz.eu/de/geschaeftsbedingungen_weiterbildung .
Elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar)
Die Seminarunterlagen für diese Weiterbildungsveranstaltung werden Ihnen ausschließlich in elektronischer Form - in einem geschützten Bereich auf der KDZ-Website für insgesamt drei Wochen - bereitgestellt. Ihre Seminarunterlagen werden Sie frühestens sieben Tage vor dem Seminartermin online abrufen können. Um Ihre Seminarunterlagen abrufen zu können, benötigen Sie einen Zugang auf unserer KDZ-Website in Form einer Registrierung mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse.Im Idealfall registrieren Sie sich bitte bereits im Zuge Ihrer Online-Anmeldung.