Wettbewerb der öffentlichen Hand – Welche wettbewerbs-rechtlichen Vorschriften gilt es für Städte und Gemeinden zu beachten?
Zielgruppe
Amtsleiter*innen, Bürgermeister*innen, Referent*innen, Mitarbeiter*innen von Unternehmen der öffentlichen Hand und Mandatare sowie an der Thematik Interessierte.
Ziel
Für Gemeinden und Unternehmen der öffentlichen Hand aus wettbewerbsrechtlicher Sicht relevant erscheint nicht nur die Frage, welche wettbewerbsrechtlichen Vorschriften im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tagtäglich zu beachten sind. In diesem Seminar erfahren Sie aus erster Hand, von zwei ausgewiesenen Expert*innen des Wettbewerbsrechts und UWG, was es des Weiteren zu beachten gilt und welche Themen für Gemeinden und Unternehmen der öffentlichen Hand insbesondere von Relevanz sind.
Programmschwerpunkte
Tätigwerden der öffentlichen Hand im Wettbewerb (Wettbewerb der öffentlichen Hand)
- Grundsätzliche Zulässigkeit des Tätigwerdens der öffentlichen Hand im geschäftlichen Verkehr als Gewerbetreibende
- Abgrenzung zwischen Tätigwerden der öffentlichen Hand in der Hoheitsverwaltung oder in der Privatwirtschaftsverwaltung:
- Hoheitliches Handeln (das dem Lauterkeits- und Kartellrecht entzogen ist),
- privatrechtliches Handeln mit unternehmerischem Charakter (bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit) und
- privatrechtliches Handeln ohne unternehmerischen Charakter, das nicht als
Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr qualifiziert werden kann
Grenzen der privatwirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand
- Missbrauch der öffentlich-rechtlichen Sonderstellung zur Förderung des Absatzes eigener oder fremder Produkte
- Gleichbehandlungsgebot - einzelne Wirtschaftsteilnehmer dürfen nicht unsachlich bevorzugt oder benachteiligt werden:
- Z.B. unlauterer Einsatz öffentliche Gelder zum Unterbieten privater Mitbewerber
- Z.B. Weitergabe und Verwertung der im Rahmen der Hoheitsverwaltung
erlangten Kenntnisse an erwerbswirtschaftlichen Unternehmen der öffentlichen Hand
- Missbrauch hoheitlicher Machtstellung durch die Verquickung amtlicher und erwerbswirtschaftlicher Interessen
- Missbrauch der Autorität der öffentlichen Hand durch Herbeiführung einer psychischen Zwangslage oder sonstige Ausübung eines sachwidrigen Drucks, um auf eine bestimmte Entscheidung hinzuwirken
- Missbrauch hoheitlicher Machtstellung durch Täuschungsmaßnahmen, durch die Ausübung psychischen Drucks und unlautere Beeinflussung, durch die Förderung bestimmter Mitbewerber bewirkt wird
Unlautere Geschäftspraxis durch privatrechtliches Handeln der öffentlichen Hand
- Unlautere Geschäftspraktiken (insbesondere Behinderung und Rechtsbruch - § 1 UWG
- Aggressive Geschäftspraktiken - 1a UWG
- Irreführende Geschäftspraktiken (insbesondere Werberecht) - § 2 UWG
- Herabsetzung eines Unternehmens - § 7 UWG
- Missbrauch von Unternehmenskennzeichen - § 9 UWG
Rechtsdurchsetzung von Wettbewerbsverletzungen
- Zivilrechtliche Ansprüche nach dem UWG
- Einstweilige Verfügungen
- Rechtsdurchsetzung durch öffentliche Hand
Vortragende
- Dr. Jia Schulz-Cao ist Rechtsanwalt bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei CMS in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im streitigen und außerstreitigen Lauterkeitsrecht (UWG) sowie im Marken- und Patentrecht.
- Mag. Vanessa Horaceck ist als Rechtsanwältin bei Wolf Theiss in Wien überwiegend im Kartellrecht tätig. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere Kartell(bußgeld)- und Fusionskontrollverfahren sowie Beratung bei vertriebskartellrechtlichen Fragen und Investitionskontrolle. Daneben war sie langjährig als Universitätsassistentin im Bereich UWG tätig.
Methodik
Vortrag, Diskussion, Eingehen auf Fragen der Teilnehmenden, Praxisbeispiele, Gruppenarbeiten
Dauer
1-tägig, 23.09.2024, 09:00-17:00 Uhr
Ort
Cityhotel Design & Classic, Völklplatz 1, 3100 St. Pölten, Tel.: +43 2742 755 77,
E-Mail: office@cityhotel-dc.at , Internet: http://www.cityhotel-dc.at
Zimmerpreis
Einzelzimmerpreis inkl. Frühstück: € 96,00
Seminarpreis
€ 450,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer und € 370,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer für fördernde Mitglieder des KDZ.
Ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen einer Organisation gewähren wir einen Gruppenrabatt von 10 % pro Teilnehmer*in. Anmeldungen, welche bis 6 Wochen vor Seminarbeginn eintreffen, werden mit einem Frühbucherbonus von € 55,00 honoriert. Die Inanspruchnahme von Frühbucherbonus und Gruppenrabatt schließen einander aus! Im Betrag inbegriffen sind elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar), Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung und Getränke im Seminarraum sowie ein 3-gängiges Mittagsmenü. Getränke zum Mittagessen, etwaige Nächtigungskosten sowie Parkgebühren sind im Seminarpreis nicht enthalten.
Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30 %, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 %, bei Nichtteilnahme wird der volle Betrag verrechnet. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Zielgruppe von KDZ-Seminaren & Veranstaltungen: Die Seminare und Veranstaltungen des KDZ richten sich an Bedienstete von Gemeinden & Gemeindeverbänden, Ländern, Bund und deren Betrieben sowie an Politiker*innen.
Anmeldeschluss
26.08.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
Hinweis zum Datenschutz: Im Zuge der Durchführung einer KDZ-Weiterbildungsveranstaltung verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen (Name, Kontaktdaten, Organisation) und geben diese zu Abrechnungs-, Zimmerreservierungs- und Vorbereitungszwecken an den/die Betreiber/in der Veranstaltungsräumlichkeiten und Vortragende weiter. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KDZ-Weiterbildung. Diese finden Sie auf unseren Internetseiten unter folgendem Link: http://www.kdz.eu/de/geschaeftsbedingungen_weiterbildung
Elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar)
Die Seminarunterlagen für diese Weiterbildungsveranstaltung werden Ihnen ausschließlich in elektronischer Form - in einem geschützten Bereich auf der KDZ-Website für insgesamt drei Wochen - bereitgestellt. Ihre Seminarunterlagen werden Sie frühestens sieben Tage vor dem Seminartermin online abrufen können. Um Ihre Seminarunterlagen abrufen zu können, benötigen Sie einen Zugang auf unserer KDZ-Website in Form einer Registrierung mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Im Idealfall registrieren Sie sich bitte bereits im Zuge Ihrer Online-Anmeldung.