Anliegerleistungen, Aufschließungsbeiträge und Erhaltungsbeitrag nach dem Oö. Bau- und Raumordnungsrecht
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Städte und Gemeinden, die ihre Fachkenntnisse im Bereich der Anliegerleistungen nach der Oö. BauO (Grundabtretung, Verkehrsflächenbeitrag), der Aufschließungsbeiträge und des Erhaltungsbeitrages nach dem Oö. ROG sowie im abgabenrechtlichen Verfahren nach der BAO vertiefen und erweitern wollen.
Ziel
Anhand der zentralen Bestimmungen der Oö. BauO, des Oö. ROG und der BAO wird die Vorschreibung von Anliegerleistungen sowie von Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträgen erörtert und am Beispiel von dazu ergangenen verwaltungs- und höchstgerichtlichen Entscheidungen nachvollzogen.
Programmschwerpunkte
- Verfassungsgesetzliche und einfachgesetzliche Grundlagen
- Abgabenverfahrensrecht (BAO) - Überblick und Systematik
- Grundabtretung (§ 16 Oö. BauO)
- Kostenbeitrag zum Erwerb von Grundflächen (§ 18 Oö. BauO)
- Kostenbeitrag zur Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen (§§ 19 bis 21 Oö. BauO)
- Aufschließungsbeiträge (§§ 25 bis 27 Oö. ROG)
- Erhaltungsbeitrag (§ 28 Oö. ROG)
- Berechnungsmethodik anhand von Fällen
- Zuständigkeiten
- Beschwerdevorentscheidung
Vortragende
- Dr. Markus Zeinhofer ist Richter am Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz, Assistent am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz, Mitarbeiter im Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Richter am UVS und Landesverwaltungsgericht Oberösterreich.
- Mag. Wolfgang Peterseil ist Richter am Landesverwaltungsgericht Oberösterreich mit Schwerpunkt Bau- und Raumordnungsrecht und ist dort Koordinator der Gerichtsabteilung I: Kommunales und Wohnen. Zuvor war Wolfgang Peterseil unter anderem Assistent am Institut für Staatsrecht an der Johannes Kepler Universität Linz und war/ist Vortragender in unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Rechts.
Methodik
Der Seminarinhalt wird anhand ausgewählter Fälle aus der Entscheidungspraxis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich und des Verwaltungsgerichtshofes sowie anhand von Fragestellungen der Teilnehmenden vermittelt.
Die Teilnehmer*innen werden ersucht, bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung konkrete Fragen an den Veranstalter zu übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Tätigkeit des Vortragenden bei der Rechtsmittelinstanz ausschließlich abstrakte Problemstellungen erörtert und keine Einzelfälle gelöst werden können.
Dauer
1-tägig 14.05.2025, 09:00-17:00 Uhr
Seminarort
Tech Center Linz-Winterhafen, Errichtungs- und BetriebsgmbH, Hafenstraße 47-51, 4020 Linz, Tel.: +43 732 9015-5400, Fax: +43 732 9015-5412, E-Mail: office@techcenter.at , Internet: http://www.techcenter.at
Mit der Buslinie 27 besteht eine gute öffentliche Anbindung zum TechCenter. Teilnehmer*innen von KDZ-Seminaren können die Garagen-Plätze kostenfrei benutzen. Die Garagennutzung erfolgt ticketlos: Im Zuge der Einfahrt in die Garage wird das Kennzeichen elektronisch erfasst. Im Seminarraum wird ein QR-Code aufgelegt. Mit diesem QR-Code können Garagennutzer*innen ihre Ausfahrt freischalten, indem Sie das Kennzeichen etc. eingeben und bestätigen.
Hotel und Zimmerpreis
Trans World Hotel Donauwelle Linz, Am Winterhafen 13, 4020 Linz/Donau, Tel.: +43 732 7899-0, Fax: +43 732 7899-99, E-Mail: info.donauwelle@twhotels.eu , Internet: http://www.linz.twhotels.at
Einzelzimmerpreis inkl. Frühstück: € 120,00
Seminarpreis
€ 450,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer und € 370,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer für fördernde Mitglieder des KDZ.
Ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen einer Organisation gewähren wir einen Gruppenrabatt von 10 % pro Teilnehmer*in. Anmeldungen, welche bis 6 Wochen vor Seminarbeginn eintreffen, werden mit einem Frühbucherbonus von € 55,00 honoriert. Die Inanspruchnahme von Frühbucherbonus und Gruppenrabatt schließen einander aus! Im Betrag inbegriffen sind elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar), Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung und Getränke im Seminarraum sowie ein 3-gängiges Mittagsmenü. Getränke zum Mittagessen, etwaige Nächtigungskosten sowie Parkgebühren sind im Seminarpreis nicht enthalten.
Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30 %, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 %, bei Nichtteilnahme wird der volle Betrag verrechnet. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Zielgruppe von KDZ-Seminaren & Veranstaltungen: Die Seminare und Veranstaltungen des KDZ richten sich an Bedienstete von Gemeinden & Gemeindeverbänden, Ländern, Bund und deren Betrieben sowie an Politiker*innen.
Anmeldeschluss
16.04.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
Hinweis zum Datenschutz: Im Zuge der Durchführung einer KDZ-Weiterbildungsveranstaltung verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen (Name, Kontaktdaten, Organisation) und geben diese zu Abrechnungs-, Zimmerreservierungs- und Vorbereitungszwecken an den/die Betreiber/in der Veranstaltungsräumlichkeiten und Vortragende weiter. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KDZ-Weiterbildung. Diese finden Sie auf unseren Internetseiten unter folgendem Link: http://www.kdz.eu/de/geschaeftsbedingungen_weiterbildung .
Elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar)
Die Seminarunterlagen für diese Weiterbildungsveranstaltung werden Ihnen ausschließlich in elektronischer Form - in einem geschützten Bereich auf der KDZ-Website für insgesamt drei Wochen - bereitgestellt. Ihre Seminarunterlagen werden Sie frühestens sieben Tage vor dem Seminartermin online abrufen können. Um Ihre Seminarunterlagen abrufen zu können, benötigen Sie einen Zugang auf unserer KDZ-Website in Form einer Registrierung mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Im Idealfall registrieren Sie sich bitte bereits im Zuge Ihrer Online-Anmeldung.