Baustellen richtig absichern – Gesetzliche Grundlagen und technische Standards
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen der Städte und Gemeinden, die mit Fragen der Baustellenabsicherung in der Gemeinde befasst sind.
Ziel
Arbeiten auf oder neben der Straße bedürfen einer Bewilligung nach § 90 StVO. Dies gilt für die „klassischen“ Straßenarbeiten wie z. B. Asphalterneuerung, Kanalsanierung, Leitungsverlegung als auch für die Lagerung von Material, das Aufstellen eines Gerüstes oder eines Containers. In dieser Bewilligung werden Maßnahmen zur Verkehrssicherung vorgeschrieben.
Auf Gemeindestraßen ist die Gemeinde die zuständige Behörde zur Vorschreibung der Baustellenabsicherung. Die Sachbearbeiter der Gemeinde müssen daher beurteilen können, welche Verkehrssicherung geeignet ist, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bei Baustellen zu vermeiden. Dazu gehören Vorwarnungen, Tempolimits und die physische Absicherung der Arbeitsflächen. Nur wenn diese Verkehrssicherung passt, gibt es Schutz bei Schadenersatzforderungen.
In diesem Seminar werden alle praktischen gesetzlichen und technischen Grundlagen vermittelt, die für eine reibungslose Abwicklung von der Vorinformation der Antragsteller*innen, der Bewilligung bis hin zur Absicherung von Baustellen notwendig sind.
Neben den für die Baustellenabsicherung relevanten gesetzlichen Grundlagen erhalten die Teilnehmer*innen einen aktuellen und praxisorientierten Überblick zu den geltenden Bestimmungen der RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44 und deren Umsetzung in der Praxis.
Programmschwerpunkte
- Bewilligungsfreie und bewilligungspflichtige Arbeiten
- Aufzeigen von Gefahren bei Straßenbaustellen
- Richtige Abwicklung des Bewilligungsverfahrens nach dem AVG
- Wesentliche Inhalte des Bescheides und der Verordnung gem. §90 StVO *)
- Umgang mit Textbausteinen für die Bescheiderstellung *)
- Richtige Kundmachung und Aufstellen von Verkehrszeichen
- Richtige Anwendung von Bodenmarkierungen
- Überblick über geeignete Baustellenabsicherungsmaterialien gemäß RVS 05.05.41 **)
- Richtige Anwendung der Regelpläne gemäß RVS 05.05.44 **)
- Verantwortung und Haftung bei Straßenbaustellen
- Bearbeitung von Fragestellungen und Praxisfällen der TeilnehmerInnen
*) Auf die formalen Bescheidmerkmale kann im Rahmen dieses Seminars nur bedingt eingegangen werden. Der Schwerpunkt liegt in der Ausformulierung des Spruches und der Verordnung.
**) Die im Seminar behandelten RVS-Richtlinien sind nicht Bestandteil der Seminarunterlagen.
Vortragende
- David Gstraunthaler war von 2012-2022 in der BH-Innsbruck tätig und ist seit 2023 beim Amt der Tiroler Landesregierung für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B.: Verordnungen, Bewilligungen, udgl.) sowie StVO-Rechtsauskünfte zuständig.
- DI Peter Rettenbacher, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Zertifizierter Straßenverkehrssicherheitsgutachter - www.verkehrssicherheit.at.
Methodik
Vortrag, Diskussion, Arbeiten an Fallbeispielen und Fragestellungen der Teilnehmer*innen
Dauer
1-tägig, 15.05.2025, 09:00 - 17:00 Uhr
Ort
Hotel Königgut, Oberfeldstraße 1, 5071 Wals, Tel.: +43 662 850393, Fax: +43 662 850393 32, E-Mail: hotel@koeniggut-salzburg.at , Internet: http://www.koeniggut-salzburg.at
Zimmerpreis
Einzelzimmer inkl. Frühstück: € 118,00
Seminarpreis
€ 450,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer und € 370,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer für fördernde Mitglieder des KDZ.
Ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen einer Organisation gewähren wir einen Gruppenrabatt von 10 % pro Teilnehmer*in. Anmeldungen, welche bis 6 Wochen vor Seminarbeginn eintreffen, werden mit einem Frühbucherbonus von € 55,00 honoriert. Die Inanspruchnahme von Frühbucherbonus und Gruppenrabatt schließen einander aus! Im Betrag inbegriffen sind elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar), Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung und Getränke im Seminarraum sowie ein 3-gängiges Mittagsmenü. Getränke zum Mittagessen, etwaige Nächtigungskosten sowie Parkgebühren sind im Seminarpreis nicht enthalten.
Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30 %, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 %, bei Nichtteilnahme wird der volle Betrag verrechnet. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Zielgruppe von KDZ-Seminaren & Veranstaltungen: Die Seminare und Veranstaltungen des KDZ richten sich an Bedienstete von Gemeinden & Gemeindeverbänden, Ländern, Bund und deren Betrieben sowie an Politiker*innen.
Anmeldeschluss
17.04.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
Hinweis zum Datenschutz: Im Zuge der Durchführung einer KDZ-Weiterbildungsveranstaltung verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen (Name, Kontaktdaten, Organisation) und geben diese zu Abrechnungs-, Zimmerreservierungs- und Vorbereitungszwecken an den/die Betreiber/in der Veranstaltungsräumlichkeiten und Vortragende weiter. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KDZ-Weiterbildung. Diese finden Sie auf unseren Internetseiten unter folgendem Link: http://www.kdz.eu/de/geschaeftsbedingungen_weiterbildung .
Elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar)
Die Seminarunterlagen für diese Weiterbildungsveranstaltung werden Ihnen ausschließlich in elektronischer Form - in einem geschützten Bereich auf der KDZ-Website für insgesamt drei Wochen - bereitgestellt. Ihre Seminarunterlagen werden Sie frühestens sieben Tage vor dem Seminartermin online abrufen können. Um Ihre Seminarunterlagen abrufen zu können, benötigen Sie einen Zugang auf unserer KDZ-Website in Form einer Registrierung mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Im Idealfall registrieren Sie sich bitte bereits im Zuge Ihrer Online-Anmeldung.
Anrechenbares Seminar um das Zertifikat vom "Lehrgang Straßenerhaltung" nach 5 Jahren, um weitere 5 Jahre zu verlängern. Als Teilnehmer*in können Sie durch den Nachweis von 5 Seminartagen im Rahmen des KDZ-Seminarprogramms in den Themengebieten der 4 Lehrgangsmodule das Zertifikat verlängern lassen.