
Die finanziellen Auswirkungen der Transferströme sind in den seltensten Fällen vollständig transparent. Für die Städte und Gemeinden ist es mitunter sehr aufwendig, alle nötigen Informationen zusammenzutragen. Das KDZ hat einen Transferrechner entwickelt, um hier einen ersten Überblick zu erhalten.
Die Einnahmen aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes auf die Gebietskörperschaften und innerhalb der Gebiets-körperschaften verteilt (primärer und sekundärer Finanzausgleich). Darüber hinaus gelten landesspezifische Regelungen, auf deren Basis eine Vielzahl von Transferströmen zwischen den Gebietskörperschaften entsteht (tertiärer Finanzausgleich).
In der schematischen Darstellung (Abbildung) sind diese Transferbeziehungen zwischen den Gemeinden und dem jeweiligen Bundesland vereinfacht dargestellt: Von der Summe der Gemeindeertragsanteile wird ein Vorwegabzug durchgeführt (siehe [1]), mit dem die Länder Kapitaltransferzahlungen zur Förderung von Gemeindeprojekten finanzieren können (siehe [5]). Die restlichen Ertragsanteile werden an die Gemeinden nach den Regelungen des Finanzausgleichs verteilt (siehe [2]). Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von laufenden Transfers zwischen den Gemeinden und Ländern (siehe [3] und [4]) die zur gemeinschaftlichen Finanzierung von Leistungen beitragen (z.B. Kinderbetreuung, Pflege etc.).