
Die katastrophale Finanzlage in deutschen Kommunen hat zu mehreren Gerichtsverfahren geführt, welche sich auf das Zusammenspiel der Gebietskörperschaftsebenen im Rahmen des Finanzausgleichs beziehen. Dabei ist die Frage zentral, inwieweit ein Anspruch auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung besteht. So gilt es, nicht nur eine finanzielle Mindestausstattung zur Erfüllung aller Pflichtaufgaben zu erhalten, sondern ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben zu erfüllen. Weiters besteht die Frage der Verteilungssymmetrie, also inwieweit eine grundsätzliche Gleichrangigkeit des Finanzbedarfs der Finanzausgleichspartner besteht. Ebenfalls strittig ist das Thema der Kreisumlagenfestsetzung, wodurch einzelne Gemeinden strukturell und auf Dauer außerstande waren, ihre Aufgaben selbstständig zu erfüllen.