
[Jänner 2019] Das neue kommunale Haushaltswesen ist ab dem 1. Jänner 2020 zu realisieren und somit ist 2019 erstmals ein Voranschlag für das Jahr 2020 nach den Regeln der VRV 2015 zu erstellen. Einige Gemeinden haben sich bereits intensiv mit der Umstellung auseinandergesetzt.
In der
bieten wir Ihnen alles Wissenswerte rund um den Voranschlag 2020 mit den Themenkomplexen: Abschreibungen, Rückstellungen und Investitionen. Mit Beispielen werden Praxisthemen gut verständlich erklärt. Wir haben uns gemeinsam mit unserem Partner Moore Stephens City Treuhand den einzelnen Bereichen intensiv gewidmet und stellen damit den Gemeinden ein kompaktes, leicht erfassbares und kostenfreies Werk zur Verfügung, um die notwendigen Schritte zum ersten Voranschlag fundiert setzen zu können.