Verwaltung 4.0: Gemeinden im Zeitalter von KI – Datenschutz und Arbeitsrecht im Fokus sowie praktische Anwendungen
Zielgruppe
Amtsleiter*innen, Bürgermeister*innen, Mandatar*innen, Jurist*innen, Personalleiter*innen, IT-Verantwortliche, Abteilungsleiter*innen und Fachreferent*innen, Personalvertreter*innen sowie am Thema interessierte Personen in öffentlichen Verwaltungseinheiten.
Ziel
- Sensibilisierung für die anstehenden Herausforderungen und Chancen der Künstlichen Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung.
- Vermittlung rechtlicher Grundlagen zur KI-Verordnung
- Vermittlung rechtlicher Grundlagen Datenschutz- und Arbeitsrecht im Zusammenhang mit KI
- Vorstellung praxisnaher Anwendungsfälle und Lösungsansätze für Gemeinden
- Förderung des Erfahrungsaustauschs unter Gemeinden/Verwaltungseinheiten.
Programmschwerpunkte
Datenschutzrechtliche Herausforderungen für Gemeinden
- Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz: Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen Gemeinden personenbezogene Daten verarbeiten?
- Was bedeutet der Einsatz von KI aus Sicht des Datenschutzes? Wie spielen KI-Verordnung und Datenschutz zusammen?
Herausforderungen der KI-Verordnung für Gemeinden
- Einführung in die KI-Verordnung: Ziele, Anwendungsbereich und Bedeutung für die öffentliche Verwaltung.
- Rollenverteilung: Welche Pflichten haben Gemeinden als Betreiber oder Nutzer von KI-Systemen?
- Klassifizierung von KI-Systemen:
- Hochrisiko-KI und ihre Relevanz bei öffentlichen Dienstleistungen
- Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO): Welche KI-Anwendungen sind für Gemeinden unzulässig (z. B. soziale Bewertungssysteme, biometrische Fernidentifikation im öffentlichen Raum)?
- Transparenzanforderungen für Gemeinden: Wann und wie müssen Bürger über den Einsatz von KI informiert werden (z. B. bei automatisierten Verwaltungsentscheidungen oder Chatbots)?
- Pflichten für Gemeinden als Betreiber von KI-Systemen
- Wichtige Fristen für Gemeinden: Überblick über die schrittweise Einführung der Vorschriften bis 2027.
- Förderprogramme und Chancen für Gemeinden:
- KI-Reallabore: Möglichkeit, KI-Technologien in kontrollierter Umgebung zu testen.
Arbeitsrechtliche Herausforderungen beim Einsatz von KI in Gemeinden
- Wird KI im Zusammenhang mit Mitarbeitern eingesetzt, liegt regelmäßig eine Hochrisiko-KI vor
- Bereits das Ermitteln/Sammeln von Daten über Mitarbeiter als Grundlage für KI unterliegt zahlreichen arbeits- und dienstrechtliche Beschränkungen
- Die DSGVO ist zu beachten
- Bei Profiling und automatisierten Entscheidungen ist Art 22 DSGVO zu beachten. In bestimmen Konstellationen sind Art 22 DSGVO und die KI-Verordnung anwendbar.
- Der unzulässige Einsatz von Datenverarbeitung und/oder KI löst nicht nur die Rechtsfolgen der DSGVO/KI Verordnung aus, sondern führt regelmäßig zur Nichtigkeit der Maßnahme.
Praxisbeispiele: KI-Anwendungen in der kommunalen Verwaltung und Erfahrungsaustausch
- Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen: zB Automatisierung von Bürgeranfragen (z. B. Chatbots in digitalen Bürgerämtern), Optimierung von Verwaltungsprozessen.
Vortragende
- Dr. Jens Winter, Partner, CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH. Jens Winter ist Rechtsanwalt im Fachbereich Arbeitsrecht. Er ist Partner bei CMS und berät nationale und internationale Unternehmen überwiegend in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, des Datenschutzrechts im Bereich Arbeitsrecht sowie des Betriebspensionsrechts. Winter verfügt über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von nationalen und internationalen Mandant*innen vor Gericht und bei Behörden. Er hat zudem eingehende praktische Erfahrung bei der Umsetzung und Durchführung von Unternehmensrestrukturierungen und der Aus- und Eingliederung von (Teil-)Betrieben im Zuge von (internationalen) Betriebsübergängen. Darüber hinaus war er arbeitsrechtlich mehrfach bei der Prüfung und Durchführung von (grenzüberschreitenden) Transaktionen beteiligt.
- Mag. Christina Maria Schwaiger, LLB.oec., Anwältin, CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH. Christina Maria Schwaiger ist seit 2019 für den Fachbereich TMC-Technologie, Medien & Telekommunikation tätig. Sie hat sich auf verschiedene Bereiche spezialisiert, darunter Datenschutz, Cybersicherheit, KI-Regulierung, IT-Recht, E-Commerce und Commercial. Zuvor sammelte sie wertvolle Erfahrungen als Mitarbeiterin der Österreichischen Datenschutzbehörde und des Europäischen Datenschutzausschusses, insbesondere auch in der Verfahrensführung (z. B. Beschwerdeverfahren, Meldungen von Datenschutzverletzungen sowie Verwaltungsstrafverfahren). In ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin beschäftigt sich Schwaiger auch mit den Bereichen E-Marketing und Social Media, die zunehmend durch Regulierungen beeinflusst werden. Dabei widmet sie sich insbesondere neuen Regulierungen wie dem Digital Markets Act, dem Digital Service Act und dem Data Act. Bereits während ihres Studiums arbeitete Schwaiger als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht der Universität Salzburg mit den Schwerpunkten Datenschutz- und IT-Recht. Sie hält regelmäßig Vorträge zu fachlich einschlägigen Themen und ist Lehrbeauftragte an der Donau-Universität Krems im Lehrgang „Datenschutz und Privacy“ sowie zertifizierte Trainerin der International Association of Privacy Professionals (IAPP).
Methodik
Input der Vortragenden, Austausch und Diskussion, Transfer in die Praxis - Anwendungsfälle bei Gemeinden
Dauer
28.04.2025, 09.00-14.00 Uhr
Ort
Arcotel Nike GmbH, Untere Donaulände 9, 4020 Linz, Tel.: +43 732 7626-0, Fax: +43 732 7626-2, E-Mail: nike@arcotel.at , Internet: http://www.arcotel.at
Zimmerpreis
Einzelzimmerpreis inkl. Frühstück: € 119,00
Seminarpreis
€ 350,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer und € 300,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer für fördernde Mitglieder des KDZ.
Ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen einer Organisation gewähren wir einen Gruppenrabatt von 10 % pro Teilnehmer*in. Anmeldungen, welche bis 6 Wochen vor Seminarbeginn eintreffen, werden mit einem Frühbucherbonus von € 40,00 honoriert. Die Inanspruchnahme von Frühbucherbonus und Gruppenrabatt schließen einander aus! Im Betrag inbegriffen sind elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar), Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung und Getränke im Seminarraum sowie ein 3-gängiges Mittagsmenü. Getränke zum Mittagessen, etwaige Nächtigungskosten sowie Parkgebühren sind im Seminarpreis nicht enthalten.
Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30 %, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 %, bei Nichtteilnahme wird der volle Betrag verrechnet. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Zielgruppe von KDZ-Seminaren & Veranstaltungen: Die Seminare und Veranstaltungen des KDZ richten sich an Bedienstete von Gemeinden & Gemeindeverbänden, Ländern, Bund und deren Betrieben sowie an Politiker*innen.
Anmeldeschluss
31.03.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
Hinweis zum Datenschutz: Im Zuge der Durchführung einer KDZ-Weiterbildungsveranstaltung verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen (Name, Kontaktdaten, Organisation) und geben diese zu Abrechnungs-, Zimmerreservierungs- und Vorbereitungszwecken an den/die Betreiber/in der Veranstaltungsräumlichkeiten und Vortragende weiter. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KDZ-Weiterbildung. Diese finden Sie auf unseren Internetseiten unter folgendem Link: http://www.kdz.eu/de/geschaeftsbedingungen_weiterbildung .
Elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar)
Die Seminarunterlagen für diese Weiterbildungsveranstaltung werden Ihnen ausschließlich in elektronischer Form - in einem geschützten Bereich auf der KDZ-Website für insgesamt drei Wochen - bereitgestellt. Ihre Seminarunterlagen werden Sie frühestens sieben Tage vor dem Seminartermin online abrufen können. Um Ihre Seminarunterlagen abrufen zu können, benötigen Sie einen Zugang auf unserer KDZ-Website in Form einer Registrierung mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Im Idealfall registrieren Sie sich bitte bereits im Zuge Ihrer Online-Anmeldung.