Mit den Kommunalen Investitionsprogrammen 2020 und 2023 unterstützt der Bund Österreichs Gemeinden mit Zweckzuschüssen von insgesamt 2 Mrd. Euro. Die Kommunen nutzen dieses Geld für Investitionen in regionale Infrastrukturprojekte sowie Energiesparmaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von bisher mehr als 5 Mrd. Euro.
Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020): 99,8% der Mittel abgeholt
Das KIG 2020 ist bereits seit Anfang 2023 abgeschlossen. Damals war es aufgrund der COVID-19-Pandemie notwendig, rasche Unterstützungsleistungen für die Gemeinden bereit zu stellen, um die kommunale Investitionstätigkeit abzusichern. Insgesamt wurde die „Gemeindemilliarde“ in einem beeindruckenden Ausmaß von 99,8 % ausgeschöpft und wurden 998,1 Mio. Euro an die Gemeinden für Infrastrukturprojekte ausgeschüttet. Der Zweckzuschuss unterstützte Gesamtinvestitionen von rund 3,9 Mrd. Euro.
Insgesamt stellten annähernd alle Gemeinden Anträge auf Zweckzuschüsse – die meisten (577) kamen aus Niederösterreich, gefolgt von Oberösterreich (439) und der Steiermark (286). Mit knapp 240 Mio. Euro erhielt die Gemeinde Wien die höchste Unterstützungsleistung des Bundes. Der jeder Gemeinde zustehende Betrag berechnete sich auf Basis der Volkszahl und des Bevölkerungsschlüssels.
Überblick über die gefragtesten Förderkategorien:
- Kindertageseinrichtungen und Schulen: 301 Mio. Euro
- Sanierung von Gemeindestraßen: 189 Mio. Euro
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: 91 Mio. Euro
Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023): Mittel können weiterhin abgeholt werden
Nach dem großen Erfolg des KIG 2020 wurde ein weiteres Investitionsprogramm, das KIG 2023 für die Gemeinden beschlossen. Dieses soll den erforderlichen Spielraum für notwendige Investitionen in die Infrastruktur und – NEU! – auch in den Klimaschutz ermöglichen. Ausschlaggebend für ein weiteres KIG waren in erster Linie die Teuerungs- und weltweite Energiekrise. Diese Gesamtsituation stellte die Gemeinden aufs Neue vor Herausforderungen, der Bund wollte mit dieser Unterstützungsleistung einem Investitionsrückgang (vor allem im Bereich der Energiesparmaßnahmen) entgegensteuern.
Das KIG 2023 beinhaltet zwei separate Zweckzuschüsse zu je 500,0 Mio. Euro für unterschiedliche Verwendungskategorien. Somit ist von den gesamt 1.000,0 Mio. Euro je die Hälfte für Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen (vgl. § 2 KIG 2023) und Zuschüsse für Investitionsprojekte der Gemeinden (vgl. § 5 KIG 2023) vorgesehen. Zusätzlich kann die Gemeinde aus beiden Töpfen höchstens 5 % des ihr maximal zustehenden Zuschusses für Förderungen von Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der BAO verfolgen, zur Deckung gestiegener Energiekosten, verwenden.
Das KIG 2023 erfordert eine Ko-Finanzierungsquote der Gemeinde von mind. 50%, jedoch sind Doppelförderungen zulässig (ausgenommen bei der Energiekostenförderung für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Organisationen) und können für die Erbringung des Eigenbetrages der Gemeinde auch Landes- oder sonstige Mittel herangezogen werden.
Bei der Verwendung der bisher abgerufenen Mittel für Energiesparmaßnahmen floss bislang (Stand 31.12.2023) fast die Hälfte (48%) in Photovoltaikanlagen und Speicher; damit unterstützt das KIG 2023 die Gemeinden spürbar beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Beeindruckende 613 Investitionsprojekte wurden in diesem Bereich bereits bezuschusst. Auf Platz zwei folgt die Umrüstung von Beleuchtungssystemen z.B. auf LED), hierfür wurden rund 25 % des Zweckzuschusses verwendet. Auf Platz drei landen Projekte für aktive Mobilitätsmaßnahmen (wie z.B. Rad- und Fußwege) mit knapp 9 %. Weitere mögliche Zuschüsse gibt es für E-Mobilität (Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeuge), Wärmepumpen und thermisch-energetische Gebäudesanierung. Mit der Vielzahl an Fördermöglichkeiten möchte das KIG 2023 seinen Beitrag zur Klimawende leisten.
Bei Unsicherheiten und Fragen – insbesondere zu den Fördergegenständen des § 2 (Zweckzuschuss zu Energiesparmaßahmen) – steht die Buchhaltungsagentur des Bundes, als Abwicklungsstelle, zur Verfügung und berät gerne bereits vor Antragstellung (kip2023@bhag.gv.at).
Dem Bundesministerium für Finanzen ist die Stützung der kommunalen Investitionstätigkeit stets ein wichtiger Punkt. Um das im Blick zu haben, wird u.a. im Zuge des quartalsmäßigen Gemeinde-Monitorings die Verschuldung sowie Investitionstätigkeit regelmäßig ausgewertet (https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/unterlagen-finanzausgleich.html).
Mehr als 350 Mio. Euro an KIG 2023-Mittel wurden bereits ausgeschüttet. Gemeinden haben noch bis Ende 2024 Zeit, die für sie reservierten Mittel abzuholen, bezuschusste Projekte müssen bis Ende 2025 gestartet werden.
Das Antragsformular sowie alle wichtigen Informationen finden sich auf der Homepage der Abwicklungsstelle des Bundes, der Buchhaltungsagentur des Bundes:
https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2023/
Zusätzlich veröffentlicht das BMF monatlich einen Bericht über die bereits ausbezahlten KIG 2023 Zweckzuschüsse inklusive einer Detail-Übersicht über alle bezuschussten Projekte:
https://www.bmf.gv.at/themen/budget/budget-2023.html#aktuellerbudgetvollzug