Coronavirus
Presseaussendung

Erweiterung des Gemeindepakets - Wird es reichen?

Die Coronakrise hat bei den Gemeinden zu deutlichen Einnahmeneinbußen geführt. Dadurch stand eine Gefährdung der Erbringung der Daseinsvorsorge durch die Gemeinden sowie ein Einbruch der kommunalen Investitionstätigkeit im Raum. Nach einem ersten Schritt des Bundes im Sommer zur Absicherung der kommunalen Investitionen (Kommunales Investitionsprogramm 2020) in der Höhe von 1 Mrd. Euro soll nun das Gemeindehilfspaket um weitere 1,5 Mrd. Euro deutlich aufgestockt werden.

Die nun angekündigten Maßnahmen sollen insbesondere umfassen:

  1. 1 Mrd. Euro an Vorschüssen auf zukünftige Ertragsanteile
  2. 0,5 Mrd. Euro an nicht rückzahlbare Zuschüsse (davon 0,1 Mrd. Euro für strukturschwache Gemeinden)

Hierzu unsere Einschätzung:

Liquidität für 2021 sollte gesichert sein

Jedenfalls positiv einzuschätzen ist, dass die nunmehrige Ergänzung die längst fällige Problematik der Liquiditätssicherung aufgreift. Ohne entsprechender Hilfen gingen wir in unseren Prognosen davon aus, dass 60 Prozent aller Gemeinden zu Abgangsgemeinden werden und daher ihre laufenden Ausgaben nicht mehr decken können. Mit den nunmehrig zugesagten liquiden Mittel, sollte das Liquiditätsproblem für 2021 stark abgemildert sein.

Inwieweit unterschiedliche Betroffenheiten der Gemeinden berücksichtigt sind, ist noch offen

Gemeinden sind unterschiedlich stark von der Coronakrise betroffen. Insbesondere bei Tourismusgemeinden sowie zentralen Orten kam es zu stärkeren Ausfällen bei der Kommunalsteuer sowie den Tourismusabgaben. Nach welchen Kriterien die einzelnen Gemeinden Zugang zu den Mitteln haben, ist derzeit noch offen. Ebenfalls unklar ist, ob auch unterschiedliche Betroffenheiten berücksichtigt sind oder nicht, oder ob dies über die Länder aufgefangen werden soll. Eine Beurteilung, ob auch mehr Geld bei jenen Gemeinden ankommt, welche es am dringendsten brauchen, ist daher noch nicht möglich.

Vorschüsse von 1 Mrd. Euro verschieben Probleme in die Zukunft

Eine Milliarde der Mittel müssen die Gemeinden in den nächsten Jahren zurückzahlen. Wann dies sein muss, ist derzeit noch offen. Damit die Gemeinden in den nächsten Jahren die 1 Mrd. rückzahlen können, braucht es jedoch strukturelle Reformen (etwa bei Pflege, Kinderbetreuung, Gemeindestrukturen). Ob dies gelingen kann, hängt in hohem Maße auch von Bund und Ländern ab. Die Gefahr, dass ein Teil des Problems nur in die Zukunft verschoben wurde, ist jedoch hoch.

Zuschüsse von 500 Mio. Euro decken nicht einmal die Hälfte der Entfälle der Steuerreform ab

Durch die Steuerreform 2020 entgehen den Gemeinden 2020 und 2021 insgesamt 1,1 Mrd. Euro. Die jetzigen zusätzlich in Aussicht gestellten 500 Mio. Euro decken daher nicht einmal die Hälfte der Einnahmenausfälle ab. Ein vollständiger Ersatz hätte den Gemeinden nachhaltiger geholfen.

Nachhaltige Lösung noch offen

Die jetzige Regelung wird die Liquidität nur für 2021 absichern. Nur teilweise gelöst sind damit die Abgänge, welche 2020 entstanden sind. Da die Wirtschaftsprognosen auch ab 2022 nur mäßig verlaufen, braucht es auch eine mittelfristige Perspektive für die Gemeindefinanzen.

Risiko der mittelfristigen Schwächung der kommunalen Investitionen

Sehr aufmerksam muss auch beobachtet werden, ob das Paket reicht, um die kommunale Investitionstätigkeit für 2021 abzusichern. Zu befürchten ist jedenfalls, dass durch das Abschöpfen künftiger Steigerungen bei den Ertragsanteilen (= Abschöpfen der nun gegebenen Vorschüsse) die kommunale Investitionstätigkeit mittel- bis langfristig deutlich geschwächt wird. Ein laufendes Monitoring wäre hier notwendig, um zeitgerecht Gegensteuerungsmaßnahmen treffen zu können.

Milluks Kerstin
Kerstin Milluks | Bundesministerium für Inneres (Deutschland)
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Petra Holl
Amtsleiterin Petra Holl | Oberalm
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Mag. Thomas Wolfsberger | Finanzdirektor der Stadt St. Pölten
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