Presseaussendung

Gemeindefinanzprognose: Ohne Reform drohen Leistungskürzungen

Nicht nur der Gesamtstaat, sondern auch Städte und Gemeinden werden in den nächsten Jahren einen Konsolidierungsbeitrag leisten müssen. Das ist besonders schwierig, da sie stark von den von Bund und Ländern vorgegebenen Rahmenbedingungen abhängig sind. Die aktuelle Gemeindefinanzprognose zeigt, dass ohne Gegensteuerungsmaßnahmen in den nächsten Jahren von Leistungskürzungen auszugehen ist. 

Mehraufgaben und geringe Einnahmendynamik treffen zusammen

Städte und Gemeinden benötigen für die Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge stabile Finanzmittel. Durch die Steuerreformen der letzten Jahre und die allgemeine Abschwächung der konjunkturellen Lage liegt die Einnahmendynamik jedoch deutlich unter jener der Ausgaben. Dies wird durch zusätzliche Aufgaben der Städte und Gemeinden verschärft, insbesondere für die Bereiche Klimaschutz, Kinderbetreuung, Soziales, Gesundheit, öffentlicher Verkehr und auch durch das Informationsfreiheitsgesetz. 

Gemeindefinanzprognose zeigt dringenden Handlungsbedarf

Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung hat im Auftrag des Österreichischen Städtebundes eine Prognose zur Entwicklung der Gemeindefinanzen bis zum Jahr 2028 erstellt. Unter Berücksichtigung aktueller Prognosegrundlagen (insb. WIFO, BMF), der Ergebnisse des Finanzausgleichs 2024 sowie des Gemeindepaketes von Anfang Juni 2024 sinkt die Liquidität der Städte und Gemeinden zunehmend. Für das Jahr 2025 ist mit rund 45 Prozent an Abgangsgemeinden zu rechnen, Tendenz steigend. 

Zentrale Kennzahl zur Einschätzung der Gemeindefinanzen ist der Saldo der operativen Gebarung. Dies sind jene Mittel, welche den Städten und Gemeinden nach Deckung des laufenden Betriebs für Investitionen zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der Inflation wird der Saldo der operativen Gebarung bereits 2026 nur mehr die Hälfte des Niveaus von 2019 erreichen. Die Öffentliche Sparquote, welche ebenfalls das Potenzial für Investitionen darstellt, wird bis 2028 auf nur mehr knapp über 5 Prozent sinken, während sich diese bis zum Jahr 2019 noch bei 12 bis 13 Prozent bewegt hat. 

Aushöhlung der Finanzierungsbasis der Städte und Gemeinden 

Städte und Gemeinden erbringen eine Vielfalt an Leistungen – von der Kinderbetreuung und Schulen über die Infrastruktur bis hin zu Sport- und Kultureinrichtungen. Die zur Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge zur Verfügung stehenden Einnahmen reduzieren sich jedoch von Jahr zu Jahr, da auch über Transfers ein immer größerer Teil der Einnahmen von den Städten und Gemeinden an die Länder für die Bereiche Krankenanstalten und Soziales abzutreten ist. Die KDZ-Prognose zeigt, dass bis 2028 von einem Euro, welchen die Städte und Gemeinden aus dem gemeinschaftlichen Steuertopf erhalten, durch diese Transfers nur mehr 40 Cent bei den Städten und Gemeinden verbleiben. Damit ist die Finanzierung der eigentlichen kommunalen Aufgaben nicht mehr möglich. 

Auch die seit Jahrzehnten unterlassene Grundsteuerreform hat die Finanzierungsbasis der Städte und Gemeinden nachhaltig geschwächt. 

Konsolidierung durch Maßnahmenbündel

Die Verantwortung für stabile Gemeindefinanzen liegt nicht nur bei Städten und Gemeinden alleine, da sich diese nur innerhalb eines eng vorgegebenen Rahmens bewegen können. Um die Gemeindefinanzen wieder in einen Erholungspfad zu führen, empfiehlt das KDZ daher eine Kombination an Maßnahmen.

Wichtiger Punkt ist die Entflechtung der Transfers bei Pflege, Sozialhilfe und Gesundheit. Hier empfiehlt das KDZ eine Entlassung der Städte und Gemeinden aus der Mit-Finanzierungsverantwortung. Steigen die Umlagen um 2 Prozentpunkte weniger als prognostiziert, würde dies eine Entlastung von über 300 Mio. Euro am Beispiel des Jahres 2028 bringen. 

Eine Verstetigung des einmaligen Bundeszuschusses 2025 würde für die Gemeinden ohne Wien weitere 220 Mio. Euro bedeuten. Die noch verbleibende Lücke von 1,15 Mrd. Euro müsste über Konsolidierungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden umgesetzt werden. Eine Anhebung der Grundsteuer durch Erhöhung des Hebesatzes könnte hier kurzfristig unterstützen. 

Das Maßnahmenbündel umfasst Effizienzsteigerungen, die Ausschöpfung weiterer Einnahmenpotenziale und die eigene Aufgabenkritik. Ohne ein solches Maßnahmenbündel ist von deutlichen Kürzungen von Gemeindeleistungen auszugehen. Investitionen in Klimaschutz und zum Beispiel der weitere Ausbau der Kinderbetreuung wären nicht mehr möglich. 

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