Als gemeinsame Grundlage für die anstehenden Verhandlungen der Art. 15a-Vereinbarungen im Kinderbetreuungsbereich hat der Österreichische Städtebund das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung beauftragt, einen Überblick über die Steuerung, Organisation und Finanzierung im Bereich der elementaren Bildung zu erstellen. Diese Factsheets zeigen vor allem die Problembereiche der Finanzierung und des Personalmangels, welche dringend gelöst werden müssen. Zudem geben sie einen Überblick über Status und Entwicklung des Leistungsangebotes und greifen in der aktuellen politischen Situation besonders relevante Themen heraus, wie etwa das Erreichen der Betreuungsquote oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Herausforderungen in der Weiterentwicklung der elementaren Bildung
Die Veränderungen im Bereich der elementaren Bildung in den letzten Jahren sind enorm. Die Entwicklung ging weg von reinen „Aufbewahrungsstätten“ zu „Betreuungseinrichtungen“ und geht immer stärker Richtung „Bildungseinrichtung“. Mehrere Art. 15a-Vereinbarungen – und eine damit verbundene bessere Abstimmung zwischen Bund und den Bundesländern – haben hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet.
Insbesondere bei den 0-2-Jährigen kam es seit dem Abschluss der Art. 15a-Vereinbarungen zu einem deutlichen Anstieg der Betreuungsquote von 17% im Jahr 2010 auf 28% im Jahr 2020, wobei jedoch deutliche Unterschiede in den Bundesländern bestehen. Die Betreuungsquoten bei den 3-5-Jährigen haben mit 93% die vorgegebenen Zielwerte erreicht.
Weiterhin sind jedoch große Herausforderungen im Bereich der elementaren Bildung ungelöst, denn die gesetzten Ausbauziele konnten bislang nicht im gewünschten Ausmaß erreicht werden. Als wesentliche Hemmschuhe haben sich dabei die fehlenden Mittel für den laufenden Betrieb sowie der sich immer stärker abzeichnende Personalmangel erwiesen.
Personalprobleme
Zuletzt zeigte sich, dass es für die Träger zunehmend schwieriger wird, Personal für die Kinderbetreuung zu finden. Die jüngsten Demonstrationen des pädagogischen Personals weisen auf schwierige Arbeitsbedingungen bei gleichzeitig niedrigen Löhnen hin. Daneben sind aber auch Reformen im Ausbildungsbereich notwendig.
Finanzierungsprobleme
Über 80 Prozent der Ausgaben im Kinderbetreuungsbereich werden von Städten und Gemeinden getragen. Der laufende Zuschussbedarf der Gemeinden (inkl. Wien) hat sich seit 2007 mehr als verdoppelt. Von 2007 bis 2019 stieg er von 676 Mio. Euro auf 1.613 Mio. Euro (+139 Prozent) an. Diese Mittel müssen daher durch allgemeine Steuermittel gedeckt werden, welche mit ebenfalls sehr dynamischen Ausgabensteigerungen in den Bereichen Soziales und Gesundheit konkurrieren.
Gleichzeitig ist der Ausgabendeckungsgrad kontinuierlich gesunken. Konnten 2007 noch 30 Prozent der Ausgaben durch Einnahmen gedeckt werden, lag der Anteil 2019 nur mehr bei 26 Prozent. Der sinkende Ausgabendeckungsgrad geht dabei einher mit steigenden Leistungsangeboten, aber auch mit der Entwicklung hin zu mehr Gratis-Angeboten.
Neben dem laufenden Zuschussbedarf der Gemeinden in der Höhe von 1,6 Mrd. Euro investierten die Gemeinden 2019 rund 230 Mio. Euro. Dem stehen Mittel des Bundes aus den Art. 15a-Vereinbarungen in der Höhe von 142,5 Mio. Euro gegenüber.
Hier der Link zu den neuen Factsheets zur elementaren Bildung des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung:
https://www.kdz.eu/de/wissen/studien/fact-sheets-elementare-bildung
https://www.staedtebund.gv.at/services/publikationen/studien-oestb/
Forderungen des Österreichischen Städtebundes
Abschließend verweist der Österreichische Städtebund auf seine Forderungen betreffend elementarer Bildung, die bereits im November 2021 am 71. Städtetag in St. Pölten – in Form einer Resolution – überparteilich – beschlossen wurden. Diese wurden auch dem Ministerrat am 12. Jänner 2022 zur Kenntnis gebracht.