Das KDZ ist Teil eines internationalen Forschungskonsortiums, welches zum Ziel hat, durch den Austausch von Personal und Wissen die globale Zusammenarbeit im
kommunalwissenschaftlichen Bereich zu stärken. Im Rahmen des EU-geförderten Projekts „Local Government and the Changing Urban-Rural Interplay“ (LoGov) entsendete das KDZ Dalilah Pichler nach Straßburg. Dort konnte die KDZ-Expertin gemeinsam mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas kommunale Aufgaben und Herausforderungen international vergleichen.
Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas ist eines der politischen Gremien und politisches Organ des Europarates. Die Mission ist die Förderung, Stärkung und Verteidigung der kommunalen und regionalen Demokratie in Europa durch Einhaltung der Grundsätze der „Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung“.
Der Kongress setzt sich aus Vertreter*innen mit Wahlmandat in einer kommunalen oder regionalen Behörde zusammen. Somit werden mehr als 130.000 Kommunen und regionale Behörden aus 46 paneuropäischen Mitgliedsstaaten vertreten. Neben den Plenarsitzungen als Forum für den politischen Dialog erfüllt der Kongress vor allem durch das Monitoring der Gemeinde- und Regionaldemokratie eine bedeutende Aufgabe.
Die Charta der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet zur Anwendung von Grundregeln, die die politische, administrative und finanzielle Unabhängigkeit der kommunalen Ebene gewährleistet.
Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung
Österreich ratifizierte vor 35 Jahren die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung. Sie verpflichtet zur Anwendung von Grundregeln, die die politische, administrative und finanzielle Unabhängigkeit der kommunalen Ebene gewährleistet. Nach Luxemburg war Österreich das zweite Land, das die Charta ratifizierte. Im letzten Monitoring-Bericht für Österreich aus dem Jahr 2020 wurden bezüglich der Umsetzung der Charta jedoch folgende Bedenken zur Situation der kommunalen Selbstverwaltung geäußert:
- Die Steuererhebungsbefugnis subnationaler Stellen ist weiterhin gering und hängt umfassend von Transferzahlungen des Bundes ab. Dies mindert die finanzielle Nachhaltigkeit subnationaler Behörden und deren Fähigkeit, mit den steigenden Kosten für die Ausübung ihrer Aufgaben Schritt zu halten.
- Die unausgewogene Verteilung exklusiver Rechtsetzungsbefugnisse zugunsten der Stellen des Bundes und der Bundesländer sowie eine hohe Komplexität bei der Kompetenzverteilung gefährden die Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung.
- Die Strafgesetzgebung erlegt kommunal gewählten Amtsträger*innen eine disproportional hohe persönliche Verantwortung auf, die zusammen mit inadäquaten sozialen Bedingungen zu einer Angreifbarkeit der Bürgermeister*innen führt und in Folge bei Kommunalwahlen eine Bandbreite an potenziellen Kandidat*innen verhindert.
Diese Erkenntnisse decken sich auch mit denen des KDZ, das seit langem erweiterte Abgabenautonomie, Transferentflechtung, Aufgabenorientierung und Bereinigungen der Kompetenz- und Aufgabenverteilung empfiehlt. Doch auch neue Themen präsentieren sich immer stärker auf dem internationalen Parkett, beispielsweise die Empfehlungen
des Kongresses zur Stärkung der deliberativen Demokratie und Partizipation. Österreich hat noch nicht das Zusatzprotokoll der Charta über das Recht zur Partizipation an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung unterzeichnet. Doch auch hierzulande fordern immer mehr Bewohner*innen Mitbestimmung in politischen Entscheidungsprozessen ein. Es lohnt sich daher ein Blick über die nationalen Grenzen hinaus, um von internationalen Beispielen zu lernen. Genau das wird über das LoGov-Projekt gefördert, wofür das KDZ den Länderbericht für Österreich herausgegeben hat.