Lösungsansätze für die Gemeindefinanzkrise
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Krise der Gemeindefinanzen über das Jahr 2020 hinaus

 Lösungsansätze für die Gemeindefinanzkrise
Lösungsansätze für die Gemeindefinanzkrise

Die Corona-Krise reißt 2020 ein gewaltiges Loch in die Gemeindefinanzen. Die Budgeterstellungen für 2021 legen jedoch nahe, dass die Krise noch lange nicht ausgestanden ist und sehr viele Gemeinden weiterhin mit finanziellen Turbulenzen zu kämpfen haben werden.

Seit Ausbruch der Corona-Krise haben sich die Rahmenbedingungen für Gemeinden deutlich verschlechtert. Es bestehen heuer massive Einnahmeneinbrüche. Nicht nur Investitionen wackeln, sondern viele Gemeinden können auch die laufenden Ausgaben nicht mehr aus eigener Kraft decken.

Gleichzeitig ist die Planung schwierig, hängt doch vieles von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen ab, was sich unmittelbar auf die Einnahmen- aber in weiterer Folge auch auf die Ausgabensituation der Gemeinden auswirkt. Jedenfalls sind Ausgabensteigerungen für Soziales und Gesundheit voraussehbar. Die Budgeterstellung für 2021 steht daher unter keinem guten Stern und die Grenzen der Leistungsfähigkeit werden für viele Gemeinden überschritten.

Krisenjahr 2021 steht bevor

Das zweite, aber auch das dritte Quartal 2020 ist geprägt durch deutliche Einnahmenrückgänge. Für die Gemeinden von hoher Bedeutung sind hierbei Rückgänge bei der Kommunalsteuer sowie bei den Gemeinde-Ertragsanteilen. Letzteres ist der Anteil der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, wo sich insbesondere starke Einbrüche bei der Körperschaftssteuer und der veranlagten Einkommensteuer auswirken.

Insgesamt fehlen den Gemeinden inkl. Wien gemäß aktuellen Prognosen des KDZ im Jahr 2020 1,5 bis 1,9 Mrd. Euro1, das sind 7 bis 10 Prozent der gesamten Einnahmen. Diese Werte setzen jedoch voraus, dass es zu keinen weiteren Verschärfungen der coronabedingten Einschränkungen kommt. Auch für 2021 ist – gemäß aktuellen Wirtschaftsprognosen – keine vollständige Erholung der Einnahmensituation zu erwarten. Hinzu kommen noch Mindereinnahmen aus der Steuerreform, welche 2020 und 2021 greifen.

Ein wichtiger Aspekt ist bei der Beurteilung der Jahre 2020 und 2021 noch ergänzend zu berücksichtigen. Die Jahre 2018 und 2019 waren wirtschaftlich vergleichsweise gute Jahre, weshalb viele Gemeinden einen Überschuss erwirtschaften konnten und Rücklagen aufgebaut haben. Dies hilft nun vielen Gemeinden im Jahr 2020, um ihre Verluste auszugleichen. 2021 werden die Rücklagen hingegen großteils aufgebraucht sein. Auch ist zu berücksichtigen, dass diese dann für weitere Investitionen fehlen. Gerade 2021 wird daher viele Gemeinden vor gravierende finanzielle Probleme stellen.

Gemeinde-Investitionsmilliarde kann Investitionseinbruch nur dämpfen

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinden und dem damit verbundenen erwartbaren Einbruch der Investitionen wurde für die beiden Jahre 2020 und 2021 das Kommunale Investitionsgesetz 2020 verabschiedet. Für die Summe dieser beiden Jahre wird insgesamt 1 Milliarde zur Verfügung gestellt. Die Förderhöhe ist dabei – in Abhängigkeit der Gemeindegröße – gedeckelt. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent.

Damit stehen pro Jahr 500 Mio. Euro zur Verfügung. Denen standen zuletzt 4 Mrd. Euro2 an Investitionen gegenüber.3 Fehlen nun 2 Mrd. Euro an Einnahmen für Investitionen, bleibt noch immer eine Lücke von 1,5 Mrd. Euro. Die Verunsicherung in den Gemeinden ist jedenfalls hoch, die Antragseinbringung erfolgt nur schleppend. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass in den meisten Ländern Anordnungen bestehen, dass Investitionen aufs Notwendige zurückgeschraubt werden sollen.

Insgesamt kann dennoch davon ausgegangen werden, dass das Gemeindeinvestitionspaket ein wichtiger Schritt zur teilweisen Entspannung der Gemeindefinanzen ist und den Rückgang der Gemeindeinvestitionen wohl dämpfen wird. Ein Beibehalten des Investitionsniveaus der Vorjahre ist damit jedoch nicht möglich, da hierfür auch eine zumindest teilweise Ersatzleistung für die ausgefallenen Einnahmen (insbesondere Kommunalsteuer, Ertragsanteile) notwendig wäre. Nur eine Entspannung im laufenden Betrieb würde auch sämtlichen Gemeinden ermöglichen, den geforderten 50-Prozent-Anteil an Eigenmitteln aufzubringen.

Steuerreform egalisiert Gemeinde-Investitionsmilliarde

Während die Gemeinde-Investitionsmilliarde den Gemeinden zumindest einen Teil der Mindereinnahmen ersetzen soll, bewirkt eine andere Bundesmaßnahme eine weitgehende Egalisierung dieser Hilfsmaßnahme. Mit der Steuerreform – dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – entgehen den Gemeinden in den Jahren 2020 und 20214 insgesamt eine Milliarde Euro. Das entspricht genau jenem Betrag, welcher den Gemeinden über die Gemeinde-Investitionsmilliarde gegeben wird.

Dies bedeutet, dass es in Österreich in Summe für die Gemeinden keine Abgeltung der finanziellen Folgen der Corona-Krise gibt. Es ist daher dringend notwendig, hier ein „echtes“ Hilfspaket für Gemeinden zu schnüren, um jedenfalls die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen aus der Daseinsvorsorge zu sichern. Die Alternativen – etwa Investitionsrückstaus oder eine hohe Verschuldung der Gemeinden – sollten jedenfalls vermieden werden, um auch langfristig stabile und zukunftsfähige Gemeinden zu gewährleisten.

Mittelfristig krisenfeste Gemeindefinanzen

In Summe zeigt sich, dass es für die Gemeinden nicht nur 2020, sondern auch in den Folgejahren schwierig wird. Ohne entsprechender Unterstützung durch Bund und Länder wird die Gemeindeebene jedoch überfordert sein, da diese selbst nur eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten hat. Insbesondere das hochkomplexe Finanzausgleichssystem führte in den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten zu steigenden Abhängigkeiten der Gemeinden von Ländern und dem Bund.

Es gilt daher zwei Schritte zu setzen (Abbildung 1). Erstens braucht es kurzfristige Hilfen, um die Liquidität der Gemeinden zu sichern und damit die Versorgungssicherheit trotz Krise zu gewährleisten. Hier sind in hohem Maße der Bund und die Länder gefragt.

Zweitens braucht es mittelfristig Reformen, um die Gemeinden langfristig krisenfest zu machen. Hierzu gehören etwa Gemeindestrukturreformen und effizientere und innovativere Organisationsformen. Es braucht aber auch grundlegende Anpassungen im Finanzausgleich. Entscheidend hierbei wird sein, die Abgabenautonomie der Gemeinden zu stärken und die längst fällige Grundsteuerreform umzusetzen. Auch eine stärkere Aufgabenorientierung im Finanzausgleich trägt zu einem effizienteren Mitteleinsatz bei.

Ziel muss jedenfalls sein, die Gemeinden krisenfester zu machen und ihre Autonomie zu stärken. Mit der nun im Raum stehenden Verlängerung des Finanzausgleichs besteht nun die Chance, an diesen Aspekten zu arbeiten.

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Mag. Thomas Wolfsberger | Finanzdirektor der Stadt St. Pölten
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