Nach einem ersten Schritt des Bundes im Sommer zur Absicherung der kommunalen Investitionen (Kommunales Investitionsprogramm 2020) in der Höhe von 1 Mrd. Euro wird nun ein weiteres Gemeindehilfspaket um weitere 1,5 Mrd. Euro beschlossen. Das KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung hat das neue Gemeindehilfspaket beurteilt und eingeschätzt.
Die Coronakrise hat bei den Gemeinden zu deutlichen Einnahmeneinbußen geführt. Dadurch stand eine Gefährdung der Erbringung der Daseinsvorsorge durch die Gemeinden sowie ein Einbruch der kommunalen Investitionstätigkeit im Raum. Nach einem ersten Schritt des Bundes im Sommer 2020 zur Absicherung der kommunalen Investitionen (Kommunales Investitionsprogramm 2020) in der Höhe von 1 Mrd. Euro wird nun das Gemeindehilfspaket um weitere 1,5 Mrd. Euro deutlich aufgestockt.
Die nun angekündigten Maßnahmen umfassen insbesondere:
- Aufstockung der Ertragsanteile der Gemeinden um 400,0 Mio. Euro bei der Zwischenabrechnung im März 2021.
- Sonder-Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Gemeinden, im Jahr 2021 iHv. rd. 1.000,0 Mio. Euro. Die Rückzahlung beginnt frühestens im Jahr 2023.
- Aufstockung des Strukturfonds im Jahr 2021 um 100,0 Mio. Euro