Bei der Landeshauptleutekonferenz letzte Woche kam die lang erwartete Zusage des Bundes, dass es ein Gemeindehilfspaket geben wird. Mit Spannung kann gewartet werden, wie sich dieses ausgestaltet. Es bleibt jedenfalls zu hoffen, dass hier die Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung des Paketes gut eingebunden werden, damit die Hilfen auch wirksam sind.
Einnahmenrückgang führt zu Liquiditätsproblemen und Investitionsstopp
Bereits seit Wochen schrillen auf der Gemeindeebene die Alarmglocken. Den Gemeinden geht das Geld aus, denn es werden Einnahmenrückgänge bis zu 2 Mrd. Euro erwartet, während Ausgaben kurzfristig nicht reduziert werden können.[1] Eine Befragung unter Gemeinden zeigt, dass sie überwiegend davon ausgehen, dass sie diese Herausforderungen nicht ohne externe Hilfe meistern werden können.[2]
Sowohl Städtebund als auch Gemeindebund fordern daher bereits seit Wochen Hilfspakete für die Gemeinden. Dabei sind besonders zwei Elemente von Bedeutung: Einerseits braucht es kurzfristige Hilfen zur Liquiditätssicherung, damit die Gemeinden auch weiterhin ihre laufenden Ausgaben decken können. Andererseits führt der Einnahmenrückgang zu sinkenden Investitionen.
Für die Gemeinden besonders schwerwiegend sind dabei die Rückgänge bei der Kommunalsteuer und den Ertragsanteilen. Bei der Kommunalsteuer liegen die Rückgänge in vielen Gemeinden gegenüber einem Vergleichsmonat zwischen 20 und 40 Prozent, viele Gemeinden rechnen aber auch mit noch höheren Rückgängen.[3] Bei den Ertragsanteilen sind Rückgänge im Mai um 12 Prozent und im Juni um 32 Prozent fix[4]. Der Höhepunkt der Rückgänge ist jedoch erst für den Sommer zu erwarten. Besonders Tourismusgemeinden und Städte werden mit hohen Rückgängen bei den Einnahmen konfrontiert sein.
Das Dilemma der Gemeinden: Investitionsrückstau oder Verschuldung
Neben dem Liquiditätsproblem sind es insbesondere die Investitionen, die Sorgen bereiten. In den meisten Bundesländern gibt es eine Empfehlung der Länder, alle nicht systemrelevanten Investitionen zu verschieben. Dies ist insofern problematisch, als Gemeinden für 30 Prozent der öffentlichen Investitionen verantwortlich zeichnen und damit wesentlich zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes beitragen können. In den letzten drei Jahren wurden immerhin 3 bis 3,5 Mrd. Euro[5] pro Jahr investiert.[6]
Fallen nun die Einnahmen weg, fehlt das Geld für Investitionen und diese werden soweit möglich gestoppt. Die Alternative wäre dann nur eine Ausweitung der öffentlichen Verschuldung. Sowohl ein Investitionsrückstau als auch eine steigende Verschuldung haben nicht unwesentliche Risiken in sich. Schiebt eine wachsende Gemeinde den Bau von Kindergärten oder Schulen hinaus, ist die infrastrukturelle Versorgung mit Betreuungs- bzw. Schulplätzen nicht mehr in der erforderlichen Strukturqualität möglich. Brechen die Investitionen ein, kann ein nur schwer aufholbarer Investitionsrückstau entstehen, den die Bürgerinnen und Bürger mittel- bis langfristig zu spüren bekommen. Das größte kurzfristige Risiko bzw. Konsequenz einer Investitionskürzung ist jedoch, dass die wirtschaftliche Erholung in den nächsten Monaten und Jahren dadurch erschwert und hinausgezögert wird.
Doch auch eine hohe Verschuldung kann nicht die Lösung sein, denn dies birgt die Gefahr, dass die Gemeinden ihre Probleme nur in die Zukunft verschieben. Schließlich müssen Darlehen später auch zurückgezahlt werden. Wie problematisch dies sein kann, zeigt ein Blick auf Deutschland. Dort gibt es bereits jetzt etwa 2.000 Gemeinden, deren Kassenkredite so hoch sind, dass sie die Zinsen nicht mehr bedienen können.[7] Eine gewisse Verschuldung wird angesichts der Lage sicherlich tragbar sein, aber keinesfalls sollten die Gemeinden nun in einen Schuldenberg getrieben werden.
Erste Ankündigungen von Bund und Ländern
Gemeinden können dieses Dilemma alleine nicht lösen, denn viel zu hoch sind die Abhängigkeiten der Gemeinden von den Ländern und dem Bund bzw. die Transfer- und Aufgabenverflechtungen zwischen ihnen. So können die Gemeinden nur 40 Prozent ihrer Einnahmen direkt steuern, selbst bei den Ausgaben sind es aufgrund der Ko-Finanzierungsverpflichtungen in den Bereichen Krankenanstalten und Soziales nur 80 Prozent.[8]
In den letzten Wochen haben in erster Linie die Länder reagiert und erste Vorgaben gemacht, teils auch bereits erste Hilfspakete geschnürt. Eine der ersten Schritte war zumeist die Vorgabe, Investitionen soweit wie möglich hintanzustellen und auch weitere Einsparungspotenziale innerhalb der Gemeinden zu nutzen. Hinzu kommen Erleichterungen im Bereich der Schuldaufnahme, wie etwa die Erweiterung von Kassenkrediten oder zusätzlicher Überbrückungskredite. In einigen Bundesländern wurden auch direkt Sonderzuschüsse zugesagt.
Die großen finanziellen Hilfen können die Länder jedoch nicht leisten, weshalb Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit den Ländern die Forderung an den Bund nach einem Gemeinde-Rettungspaket gestellt haben. Bei der Landeshauptleutekonferenz am 15. Mai wurde nun auch von Bundeskanzler Kurz ein solches Gemeindepakt angekündigt. Den Medien ist zu entnehmen, dass die Schwerpunkte auf Finanzhilfen, günstige Kredite und einem Investitionspaket liegen sollen. Das Paket könnte noch diese oder nächste Woche präsentiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Städte und Gemeinden hier ausreichend involviert werden, um das Paket an den tatsächlichen Bedarfen auszurichten.
Hilfen durch den Bund – Wie sollten sie aussehen?
In Deutschland hat Bundesfinanzminister Scholz ein 57 Mrd. Euro schweres Hilfspaket für Gemeinden angekündigt. Der Schwerpunkt soll einerseits auf einer Altschuldenhilfe für hoch verschuldete Städte und Gemeinden liegen, andererseits soll der Entfall der Gewerbesteuer zu 100 Prozent abgegolten werden.[9] In Deutschland zeigt sich jedenfalls ein gewisser Mut zur Dimension. Die nicht unbeträchtliche Summe soll sowohl die Liquidität sichern, als auch die Investitionsfähigkeit der Gemeinden gewährleisten.
Für Österreich werden andere Instrumente zweckmäßig sein, da zum Glück die Schuldenproblematik bei uns deutlich niedriger ist als in Deutschland. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, wird es dennoch großzügige Hilfen benötigen. Tabelle 1 zeigt mögliche Ansatzpunkte für Hilfsmaßnahmen des Bundes. Ein wichtiger Punkt sind die Kommunalsteuerausfälle, welche aktuell auf 200 bis 400 Mio. Euro geschätzt werden. Zweiter wichtiger Punkt sind die Ertragsanteile als wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. In Summe ergäbe dies einen Bedarf an kurzfristigen Finanzhilfen von 1 bis 2 Mrd. Euro für das Jahr 2020. Ergänzt werden kann dies durch günstigere Darlehenskonditionen.
Ein wichtiger – bereits oben angesprochener – Aspekt ist die Absicherung der kommunalen Investitionen. Je nach gewünschtem Schwerpunkt wäre ein Investitionspaket von 1-2 Mrd. Euro p.a. möglich. Eine Dauer von drei Jahren wäre dabei zweckmäßig. Wichtig hierbei wäre, dass bei einem großzügigen Investitionspaket auch die Chance genutzt wird, hier gezielt Akzente zu setzen und bewusst steuernd einzugreifen. Ein wichtiger Aspekt wird hierbei der Klimaschutz sein, indem verstärkt klimafreundliche Projekte (wie etwa thermische Sanierung) gefördert werden. Der Schwerpunkt sollte aber auch auf zukunftsweisenden Bereichen liegen – wie insbesondere Bildung, Soziales und öffentlicher Verkehr –, weiters auf der Sicherung der Daseinsvorsorge. Die Förderquote könnte in diesem Fall je nach Schwerpunkt oder Kriterium (wie Klimafreundlichkeit, regionale Versorgungsfunktion, Kooperationsprojekt) variieren.
Eine wenig zielorientierte Variante wäre hingegen eine Neuauflage des 2017/2018 aufgelegten KIP (Kommunales Investitionsprogramm). In diesem fehlten konkrete aufgabenbezogene Zielsetzungen und die Förderung wurde unabhängig vom tatsächlichen Bedarf gewährt. Im Sinne einer aufgabenorientierten Steuerung (= Geld folgt Aufgabe) wäre hier daher ein moderner Ansatz zu wählen, welcher stärker Steuerungsziele im Blick hat.
Was wird die Zukunft bringen?
Fest steht, dass Gemeinden die Herausforderungen ohne externe Hilfe nur schwer alleine lösen können. Es werden einerseits kurzfristige finanzielle Hilfen zur Absicherung der Liquidität gebraucht, andererseits ein kommunales Investitionspaket, damit die Gemeinden ihren Beitrag zur Stützung des Arbeitsmarktes leisten können. Die ersten Ankündigungen des Bundes lassen hoffen, dass der Bund die Rolle als Stabilisator auch in Bezug auf die Gemeinden übernehmen wird. Die nächsten Wochen werden zeigen, in welche Richtung die Hilfen gehen werden.
Quellen:
[1] https://www.kdz.eu/de/content/kdz-prognose-zur-entwicklung-der-gemeindee...
[2] https://www.kdz.eu/de/file/37733/download
[3] https://www.kdz.eu/de/content/kdz-prognose-zur-entwicklung-der-gemeindee...
[4] Gemäß BMF: Ertragsanteilsvorschüsse.
[5] Öffentliche Investitionen, daher ohne z.B. Ver- und Entsorgung
[6] https://www.kdz.eu/de/content/gemeindefinanzbericht-2020
[7] https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/olaf-scholz-cdu-und-csu-kriti...
[8] Brait, Romana; Mitterer, Karoline; Schratzenstaller, Margit: Nachhaltige Gemeindefinanzierung. In: Biwald et al. (Hrsg.): Nachhaltig wirken, 2019, S. 254-267.
[9] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/coronakrise-finanzminis...