Welchen Anteil können und sollen Gemeinden zum Klimaschutz leisten? Inwieweit reichen die bestehenden Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente aus, um ein Handeln der Gemeinden zu ermöglichen?
Noch lange nicht ausgeschöpfte Potenziale der Gemeinden
Ein Anfang des Jahres vom CCCA (Climate Change Center Austria) veröffentlichter Bericht (Steininger et al, 2024) beinhaltet eine umfassende Bewertung von Stellungnahmen und Vorschlägen zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) und gibt damit einen Überblick über notwendige Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele. Der Fokus liegt dabei auf der Identifizierung von Maßnahmen, welche zur Erreichung der Emmissionsziele beitragen können. Von Seiten des KDZ wurde die Expertise zu Governancethemen in den Bericht eingebracht.
Dabei zeigt sich ein breites Aufgabenfeld an Klimaschutzmaßnahmen, nicht nur für Bund und Länder, sondern auch für die Gemeinden. Dies umfasst etwa die Mobilitätswende, die Raumplanung und die Stadtentwicklung. Wesentliche Maßnahmen betreffen aber auch erneuerbare Energien sowie Energieeffizienzmaßnahmen. Eine wichtige Rolle spielt auch der Gebäudebereich mit einer Sanierungsoffensive inkl. Steigerung der Sanierungsquote auch bei kommunalen Gebäuden und einem effektiven Leerstands-, Flächen- und Brachflächenmanagement. Maßnahmen im Bereich der Abfall- und Kreislaufwirtschaft benötigen ebenfalls eine umsetzungsstarke Gemeindeebene.
FAG 2024: 3-Prozent-Sanierungsrate für öffentliche Gebäude
Mit dem im Rahmen des Finanzausgleichs 2024 eingerichteten Zukunftsfonds werden künftig gezielt Klimaschutzmaßnahmen gefördert. Die Höhe der Mittel ist mit 600 Mio. Euro ab dem Jahr 20241 jedoch überschaubar. Die Hälfte der Mittel ist für den Bereich „Wohnen und Sanieren“ zu verwenden. Dies betrifft die verstärkte Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus, die (insbesondere thermische) Sanierung des Bestandes, eine Nachverdichtung sowie eine Wohnraummobilisierung. Erreicht werden soll dies über die Renovierung
öffentlicher Gebäude sowie eine stärker auf Sanierung ausgerichtete Verwendung der Wohnbauförderungsmittel. Die andere Hälfte ist für die Bereiche Umwelt und Klima zu verwenden, wo es primär um die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien geht.
Für die Gemeinden von besonderer Relevanz ist in diesem Zusammenhang die geplante Sanierungsquote bei öffentlichen Gebäuden von drei Prozent2, wodurch die EU-Energieeffizienzrichtlinie subnational heruntergebrochen wird. Hierzu ist von den Ländern eine Liste der beheizten und/oder gekühlten Gebäude zu erstellen, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden oder von ihnen genutzt werden. Weitere Details, wie insbesondere die konkrete Berechnung, sind jedoch noch zu klären.
Zusatzmittel für die Gemeinden aus dem FAG?
Fraglich ist, wieweit die über das FAG 2024 bereitgestellten Mittel auch bei den Gemeinden ankommen. Während die Ziele für Länder und Gemeinden gemeinsam gelten, werden die Mittel vorerst nur an die Länder ausgezahlt. Dies ist insofern problematisch, als der Bedarf der Gemeinden hier besonders hoch ist. So liegt der Anteil der Gemeinden am öffentlichen Gebäudevermögen bei rund 38 Prozent, während jener der Länder nur bei rund 16 Prozent liegt. Dementsprechend sind auch die öffentlichen Investitionen doppelt so
hoch wie bei den Ländern. Es ist zu befürchten, dass dies bei der Ausgestaltung des Zukunftsfonds nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Verstärkt wird die Problematik dadurch, dass auch die Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm, die in hohem Maße für Klimaschutzinvestitionen zu verwenden sind, vor dem Hintergrund der schwierigen Liquiditätslage der Gemeinden nur schleppend abgeholt werden.
Notwendige Klima-Governance
Insgesamt kann daher bezweifelt werden, dass die derzeitigen Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente ausreichen, damit die Gemeinden die notwendigen Klimainvestitionen
umsetzen können. Um die Rahmenbedingungen positiv weiterzuentwickeln, bedarf es der Sicherstellung einer zwischen den drei Gebietskörperschaftsebenen abgestimmten Klima-Governance. In welche Richtung dies gehen kann, hat das KDZ im Rahmen einer Studie für das BMK gemeinsam mit der Energieagentur Austria und der WU Wien (Rohrer et al., 2024) herausgearbeitet. Vorgeschlagen wird ein innerösterreichischer Klimapakt, in welchem neben den Zielsetzungen auch geeignete Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente
abgestimmt werden. Durch ein vertikales Koordinationsgremium könnte die Zusammenarbeit der Ebenen verbessert werden. Weiters sollte eine gebietskörperschaftsübergreifende
Datenbasis hergestellt werden, um einerseits sektorale Emissionen und den Energieverbrauch nach Bundesländern bestimmen zu können und andererseits die Investitionslücken und den Finanzierungsbedarf für die subnationalen Ebenen zu erheben. Schließlich braucht es möglichst zielgerichtete und geeignete Finanzierungsinstrumente, wie beispielsweise einen kommunalen Klimaschutzinvestitionsfonds.
Es bleibt unübersichtlich
Aus heutiger Sicht ist zu befürchten, dass die Lage unübersichtlich bleibt. Schlecht abgestimmte Steuerungs- und unzureichende Finanzierungsinstrumente sowie eine fehlende
Datenlage erschweren es den Gemeinden, ihren Beitrag zu den Klimazielen zu leisten. Die Finanzausgleichsverhandlungen 2024 haben hier zwar einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht, es werden jedoch noch viele mehr folgen müssen.
1 Die Mittel erhöhen sich bis 2028 auf 660 Mio. Euro.
2 Oder gleichwertige Maßnahme, die etwa auch eine Umstellung der Heizsysteme mitumfasst.
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
Steininger et al. (2024). Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP) für Österreich – Wissenschaftliche Bewertung der in der Konsultation 2023 vorgeschlagenen Maßnahmen. https://www.kdz.eu/de/wissen/studien/nationalerenergie-und-klimaplan-nekp-fuer-oesterreichwissenschaftliche-bewertung
Rohrer et al. (2023). Gemeinsame Klimaziele, geteilte Kompetenzen. Optionen zur Operationalisierung der EU-Klimaziele bis 2030. https://www.kdz.eu/de/wissen/studien/gemeinsame-klimaziele-geteilte-kompetenzen