Die österreichischen Gemeinden sind ein wichtiger Partner im föderalen Bundesstaat. Sie erbringen vielfältige Leistungen und haben ihr Ohr nahe an den Bürgerinnen und Bürgern. Damit Gemeinden ihre Aufgaben meistern können, bedarf es einer ausreichenden finanziellen Ausstattung. Der vorliegende Beitrag möchte einen Überblick über die aktuellen Gemeindefinanzen und die zukünftigen Herausforderungen geben.
1 Gemeindefinanzen und ihre Gestaltungsmöglichkeiten
1.1 Einnahmen und Ausgaben im Überblick
Betrachtet man die letzten zehn Jahre, so zeigt sich, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise auch die Gemeindefinanzen in Turbulenzen gebracht hat, die Investitionen brachen ein. Mittlerweile weisen die Gemeinden trotz schwieriger Rahmenbedingungen wieder stabile Finanzen auf. Auch die Investitionen haben sich wieder erholt, ohne einen besonders starken Anstieg der Verschuldung.
Die Stabilität der Gemeindefinanzen ist durchaus bemerkenswert, da sich die Umlagen überdurchschnittlich entwickelten und damit weniger Mittel für die Kernaufgaben der Gemeinden bereitstanden. Um die hohe Umlagendynamik zu meistern, kam es bei den Gemeinden zunehmend zu Einsparungen (etwa Personalstopp) und zum Ausbau von beinflussbaren Einnahmequellen (v.a. Gebühren, Leistungsentgelte).[1]
Einnahmen der Gemeinden
Abbildung 1 zeigt die Einnahmenstruktur der Gemeinden im Überblick. Ein knappes Drittel der Einnahmen entfällt auf die Ertragsanteile (Anteil der Gemeinden an der Summe der vom Bund eingehobenen Steuern, v.a. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer). Rund 10 Prozent der Mittel sind Transfereinnahmen von den Ländern bzw. in geringem Maße von den Gemeinden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Investitionszuschüsse oder um laufende Förderungen im Kinderbetreuungsbereich. Mit knapp 39 Prozent der Mittel kommt der Großteil der Einnahmen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Die wichtigsten Posten sind die Kommunalsteuer (lohnsummenbasierte Arbeitgeberabgabe), Gebühren (v.a. für Wasser, Abwasser und Müll) und Leistungsentgelte (etwa Kindergartenbeiträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung). Vergleichsweise geringe Bedeutung hat die Grundsteuer.
Rund 17 Prozent der Einnahmen können weiteren Quellen zugeordnet werden. Zu nennen sind etwa Darlehen von Banken, die Auflösung von Rücklagen sowie Einnahmen aus Wertpapieren. Dazu kommen sonstige Einnahmen, u.a. Gewinnentnahmen bei ausgegliederten Gesellschaften, Einnahmen aus Veräußerungen oder Transfers von Nicht-Gebietskörperschaften (z.B. Unternehmen).
Herausforderung durch Steuerreformen
Da die Ertragsanteile rund ein Drittel der Gemeindeeinnahmen ausmachen, haben Steuerreformen, die gemeinschaftliche Bundesabgaben betreffen, entsprechende Auswirkungen auf die Einnahmen der Gemeinden. Unter der bis Mai 2019 bestehenden Regierung Kurz/Strache wurde die Steuerreform 2020/22 geplant, die eine Senkung der Körperschaftsteuer im Ausmaß von 1,5 Mrd. Euro sowie eine Reduktion der Lohn- und Einkommensteuer im Ausmaß von 3,9 Mrd. Euro bedeutet hätte. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Gegenfinanzierungsmaßnahmen im Umfang von etwa 500 Mio. Euro, von denen ca. 390 Mio. Euro für die Gemeinden relevant gewesen wären[1], hätte dies zu geschätzten Einnahmenverlusten für die Gemeinden von jährlich rund 590 Mio. Euro ab dem Jahr 2022 geführt.
Für 2019 gilt, dass der bereits umgesetzte Familienbonus im Ausmaß von 1,5 Mrd. Euro sowie die Reduktion des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für den Tourismusbereich mit einem Volumen von insgesamt 120 Mio. Euro bereits zu Mindereinnahmen auf der Gemeindeebene geführt haben.
Ausgaben der Gemeinden
Abbildung 3 zeigt die Ausgabenstruktur der Gemeinden. Am bedeutendsten ist mit 30 Prozent der Ausgaben der Dienstleistungsbereich. Hierunter fällt die Daseinsvorsorge, wie insbesondere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Müllbeseitigung, weiters auch Straßenreinigung, Grünflächenbetreuung, Freizeit- und Sporteinrichtungen oder die Vermietung und Verpachtung von Gemeindegrundstücken. Der Dienstleistungsbereich ist der Aufgabenbereich mit der höchsten Kostendeckung: Ein Großteil der Ausgaben wird durch Gebühren oder Leistungsentgelte der Bürgerinnen und Bürger gedeckt.
Der zweitgrößte Ausgabenbereich ist der Bildungsbereich mit 18 Prozent der Gesamtausgaben. Hierzu gehören vor allem die Pflichtschulen und die Kinderbetreuung. Im Pflichtschulbereich (Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen) sind Gemeinden zumeist Schulerhalter und stellen die entsprechende Infrastruktur bereit (inkl. Reinigung, Schulwart). In der Kinderbetreuung sind die Gemeinden sowohl für die Gebäude als auch für das Personal zuständig (mit Ausnahme des pädagogischen Personals in Niederösterreich).
13 Prozent der Ausgaben entfallen auf den allgemeinen Verwaltungsbereich. Dies umfasst etwa Ausgaben für die Verwaltung der Gemeinden (z.B. Gemeindeamt), insbesondere Personalausgaben und Ausgaben für gewählte Gemeindeorgane (z.B. Sitzungsgelder), sowie Pensionen.
Den Bereichen Soziales und Gesundheit sind 13 bzw. 8 Prozent der Ausgaben zuzuordnen. Hierbei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Umlagen, daher Finanzierungsbeiträge der Gemeinden zu eigentlichen Landesaufgaben. Die Sozialhilfeumlage dient der Ko-Finanzierung von Pflegedienstleistungen, der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Jugendwohlfahrt, die Krankenanstaltenfinanzierung zur Ko-Finanzierung von Krankenanstalten.
9 Prozent der Ausgaben betreffen den Verkehrsbereich. Gemeinden sind für Errichtung und Instandhaltung der gemeindeeigenen öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Straßen, Plätze, Radwege, Brücken) verantwortlich, ebenso für Maßnahmen im Straßenverkehr (z.B. Verkehrszeichen) oder den innerörtlichen Öffentlichen Personennahverkehr (z.B. Straßenbahnen, Busse).
Untergeordnete Bedeutung haben die Bereiche Öffentliche Ordnung und Sicherheit (etwa Ausgaben für die Feuerwehren), der Kunst- und Kulturbereich sowie die Wirtschaftsförderung.
1.1 Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden
Einflussmöglichkeiten der Gemeinden auf Einnahmen und Ausgaben
Gemeinden können nicht frei über sämtliche Einnahmen und Ausgaben verfügen. Ihre Einflussmöglichkeit ist je nach Einnahmenart unterschiedlich groß. Die Verteilung der Ertragsanteile auf die einzelnen Gemeinden sowie die Bemessung der Kommunalsteuer sind bundesweit einheitlich geregelt. Ein nur sehr eingeschränkter Gestaltungsspielraum besteht bei der Grundsteuer, da die Abgabenhöhe nur innerhalb eines sehr engen Rahmens (Maximal-Hebesatz) von der einzelnen Gemeinde selbst bestimmt werden kann.
Fehlende Gestaltungsspielräume zeigen sich auch bei den Transfereinnahmen. Die Transfers vom Bund sind bundesweit einheitlich vorgegeben, die Transfers von den Ländern werden durch diese bestimmt. Gleiches gilt auch für die Gemeinde-Bedarfszuweisungen, welche zwar originäre Gemeinde-Mittel sind, aber von den Ländern nach eigenen Regeln an die Gemeinden weitergegeben werden. Insbesondere bei Investitionen resultiert hieraus eine hohe Abhängigkeit der Gemeinden von der Länderebene.
Gestaltungsspielräume bestehen hingegen bei Gebühren, Leistungsentgelten und Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit. In diesen Bereichen zeigt sich der Grundsatz der Gemeindeautonomie erfüllt.
Insgesamt ergibt dies, dass nur rund 40 Prozent der Einnahmen direkt von der einzelnen Gemeinde beeinflusst werden kann und daher eine hohe Abhängigkeit von anderen Einnahmequellen besteht.
Demgegenüber sind die Gestaltungsspielräume der Gemeinden im Bereich der Ausgaben mit rund 80 Prozent deutlich höher. Insgesamt kann mit rund 20 Prozent der Ausgaben der Umlagenbereich von den Gemeinden nicht beeinflusst werden. Dies betrifft die Landesumlage, die Sozialhilfe- sowie die Krankenanstaltenumlage, welche gleichzeitig auch sehr dynamische Bereiche darstellen. Hier werden sowohl die Höhe als auch die Verteilungsparameter, nach welchen die einzelnen Gemeinden belastet werden, von den Ländern bestimmt.
Auch bei den weiteren Aufgabenbereichen können die Gemeinden in den seltensten Fällen völlig frei entscheiden. So bestehen etwa im Kinderbetreuungs- oder Pflichtschulbereich Vorgaben – etwa das verpflichtende Kindergartenjahr oder Regelungen zu Leistungsstandards.
Eingeschränktes Mitspracherecht im föderalen Gefüge
Die eingeschränkten Gestaltungsspielräume im Bereich der Gemeindefinanzen bedeuten auch eine Beschneidung der Gemeindeautonomie. Umso wichtiger ist es, dass die Gemeinden in die Prozesse der Gesetzgebung und weiterer Regelungen miteinbezogen werden. Dies ist etwa im Rahmen der Finanzausgleichsgesetze gegeben, da hier Bund, Länder und Gemeinden bzw. Städte als gleichberechtigte Verhandlungspartner auftreten. In der Praxis zeigen sich jedoch Mängel im Verhandlungsprozess, welche auch ungleich starke Verhandlungspositionen und somit Einflussmöglichkeiten der drei Gebietskörperschaften implizieren.[1]
Jedenfalls problematisch zu sehen ist der Ausschluss der Gemeindeebene bei Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG, welche nur zwischen dem Bund und den Bundesländern abgeschlossen werden. Beispiele hierfür sind etwa mehrere Regelungen zum Ausbau der Elementarpädagogik, zuletzt im Oktober 2018 für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22[2]. Obwohl die Gemeinden die Maßnahmen zu den angestrebten Zielen umsetzen müssen und die finanzielle Hauptlast im Kinderbetreuungsbereich insgesamt tragen, waren und sind sie bei der Erstellung und Fixierung der Vereinbarung keine gleichberechtigen Partner und nur am Rande beteiligt. Ähnliches gilt auch für die 15a-Vereinbarung zur Zielsteuerung-Gesundheit[3]. Auch in diesem Bereich tragen die Gemeinden wesentlich zur Finanzierung bei, entsprechende Mitgestaltungsrechte hingegen fehlen.[4]
Problematisch ist weiters die unzureichende Miteinbeziehung der Gemeindeebene in die Ausgestaltung der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden. Eine ausreichende Mitgestaltungsmöglichkeit der Gemeinden wäre jedoch notwendig. Dies betrifft etwa die Bestimmung der Höhe und der Verteilungsparameter im Umlagenbereich, aber auch die Vergabekriterien von laufenden und einmaligen Transfers von den Ländern an die Gemeindeebene.
Insgesamt zeigt sich eine große Vielfalt an Verflechtungen, sowohl bei der Trägerschaft und Erfüllung der Aufgaben als auch bei der Finanzierung. Dies betrifft sowohl Ko-Finanzierungen der Gemeinden bei Länderaufgaben (v.a. Gesundheit, Soziales) als auch Ko-Finanzierungen der Länder bei Gemeindeaufgaben (v.a. Investitionszuschüsse, Personalkostenzuschüsse in der Kinderbetreuung). Zumeist gehen diese Ko-Finanzierungen mit fehlenden Mitsprachemöglichkeiten einher. Eine Entflechtung würde jedenfalls zu einer Reduktion der gegenseitigen Abhängigkeiten führen.
2 Herausforderungen für die Zukunft
Die Gemeindefinanzierung steht vor einer Reihe von Herausforderungen, die sich aus den langfristigen Entwicklungen und Herausforderungen ergeben, mit denen die öffentliche Hand insgesamt konfrontiert ist und die auch die Gemeinden betreffen: die demographische Entwicklung, die Digitalisierung, aber auch umwelt- und klimapolitische sowie soziale Herausforderungen. Diese werden im Folgenden knapp skizziert.
2.1 Steigender Bedarf nach qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen
Angesichts der steigenden Bedeutung qualitativ guter Ausbildung und lebenslangen Lernens vor dem Hintergrund von Digitalisierung und technologischem Wandel, der Zunahme der Lebenserwartung sowie der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen wächst die Nachfrage nach bestimmten öffentlichen Dienstleistungen, die auch auf der kommunalen Ebene bereitgestellt werden – etwa in den Bereichen Kinderbetreuung und -bildung und Pflege – merklich an.
In der vorschulischen Kinderbetreuung haben die Gemeinden in den letzten 10 Jahren das Angebot deutlich erhöht. Die Ausgaben für die Kinderbetreuung haben sich seit den 1980er Jahren verdoppelt.[5] Dabei wurden nicht nur neue Betreuungsplätze geschaffen, sondern gerade in den städtischen Regionen auch die Öffnungszeiten ausgeweitet und die Schließtage verringert. Angesichts der eingeschränkten Spielräume bei den Gemeindefinanzen stellen insbesondere die durch die Ausweitung des Angebots verursachten höheren laufenden Kosten die Gemeinden vor finanzielle Herausforderungen. Hinzu kommt, dass trotz der Verbesserungen bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen bei den Öffnungszeiten vor allem in den ländlichen Regionen sowie beim Betreuungsschlüssel in den städtischen Regionen noch Verbesserungspotenzial besteht.
Derzeit müssen die Gemeinden ihr Kinderbetreuungsangebot zum größten Teil aus dem eigenen Budget finanzieren (siehe Abschnitt 1). In der aktuellen Mittelverteilung spielt die Qualität des Kinderbetreuungsangebots − etwa bezogen auf vereinbarkeitsfreundliche Öffnungszeiten oder pädagogische Standards − keine Rolle.
Damit unterschiedliche Aufgabenniveaus und Rahmenbedingungen bei der Finanzierung adressiert werden können, wurde im Paktum zum Finanzausgleich 2017 der Einstieg in die von vielen Expertinnen und Experten seit längerem diskutierte Aufgabenorientierung[6] als Pilotprojekt in der vorschulischen Kinderbetreuung und in den Pflichtschulen beschlossen. Ein Jahr später wurde das Konzept aufgrund von unterschiedlichen Zielsetzungen der Finanzausgleichspartner allerdings wieder aus dem Gesetz gestrichen.
Das Pilotprojekt Aufgabenorientierung hätte sich auch über den Pflichtschulbereich erstreckt, da die Schulstandorte ebenfalls vor einigen Herausforderungen (etwa unterschiedliche soziökonomische Zusammensetzungen der Schülerinnen und Schüler, unterschiedliche Anfahrtswege, etc.) stehen. Insofern benötigen sie eine den Aufgaben angepasste Ausstattung. Gerade im wachsenden Feld der Nachmittagsbetreuung braucht es genügend und gut ausgebildetes Personal. Im Pflichtschulbereich tragen die Gemeinden neben der Gebäudeerhaltung bei den Horten auch die Finanzierungsverantwortung für das Personal.
Angesichts der zunehmend älter werdenden Bevölkerung steigt der Bedarf nach öffentlichen Pflegeleistungen deutlich an. Eine aktuelle Schätzung des WIFO prognostiziert eine zusätzliche Nachfrage von rund 24.000 Pflegekräften (Vollzeitäquivalente: 18.000) bis zum Jahr 2030.[7] Die Gemeinden finanzieren die stationären und mobilen Pflegedienstleistungen einerseits über die Sozialhilfeumlagen mit und leisten andererseits Beiträge an den Pflegefonds, der von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam gespeist wird. Wie bereits in Abschnitt 1 erwähnt, fehlt es hier an Mitsprachemöglichkeiten der Gemeinden für die zukünftige Organisation der Pflege bzw. an einer Entflechtung der Transferströme.
2.2 Demografische Veränderungen
Derzeit leben rund 46 Prozent der Gesamtbevölkerung in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, mit steigender Tendenz.[8] Die Abwanderung aus ländlichen Gebieten in die Städte ist auch in Österreich zu beobachten. Für Gemeinden, die unter einer schrumpfenden Bevölkerung leiden, stellt sich daher das Problem, die bestehende Infrastruktur mit sinkenden Einnahmen zu erhalten. Gemeinden – meist Städte –, die ein hohes Bevölkerungswachstum verbuchen, müssen hingegen die Infrastruktur für die neuen Einwohnerinnen und Einwohner überhaupt erst schaffen und stehen dadurch ebenfalls vor finanziellen Herausforderungen.
Während die bestehende Mittelverteilung durch die Transfers zwischen Ländern und Gemeinden eine Dominanz des Ressourcenausgleichs aufweist, braucht es einen stärkeren Lastenausgleich, um den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Gemeinden finanziell gerecht zu werden. Derzeit berücksichtigen die Länder bei der Mittelverteilung von und an die Gemeinden vor allem Finanzkraftunterschiede zwischen den Gemeinden. Dies hat zur Folge, dass größere Gemeinden zwar höhere Transfers an die Länder leisten als kleinere Gemeinden, jedoch umgekehrt weniger Transfers von den Ländern erhalten.[9]
Abwanderungs- und Zuwanderungsgemeinden unterscheiden sich neben der Altersstruktur auch in ihrer Geschlechterzusammensetzung: Frauen zwischen 18 und 26 Jahren wandern am häufigsten ab. Gleichzeitig bestätigen Forschungen, dass Frauen eine essentielle Rolle für die Funktionsfähigkeit ländlicher Räume zukommt.[10] Um diesen Entwicklungen wirksame Schritte entgegensetzen zu können, müssen die Gemeinden die Anliegen von Frauen besser berücksichtigen. Ein entscheidender Schlüssel hierfür ist das Gender Budgeting, ein Konzept, mit dem geschlechtsspezifische Bedürfnisse bei der Budgeterstellung berücksichtigt werden können, damit die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern gefördert wird.
Eine weitere demografische Herausforderung ist schließlich die Zuwanderung und die sich hieraus ergebende Notwendigkeit, integrationspolitische Maßnahmen auch auf lokaler Ebene zu setzen. Zwischen 2005 und 2017 ist die Zahl der Gemeinden mit einem Zuwandereranteil von 25 Prozent und mehr österreichweit von 16 auf 44 Gemeinden gestiegen. Der Anteil der in Österreich Geborenen, die in einer Gemeinde mit einem Zuwandereranteil von mindestens 25 Prozent leben, ist in diesem Zeitraum von 17,3 auf 24,6 Prozent gestiegen; jener der nicht in Österreich Geborenen von 40,2 auf 53,4 Prozent. Integration ist eine Herausforderung für Gemeinden aller Größenklassen. Auf kommunaler Ebene betrifft dies zunächst Kindergärten und Schulen. Aber auch Sprach- und Bildungsangebote für Erwachsene werden gebraucht. Das Thema Wohnen ist für Menschen mit Migrationshintergrund besonders drängend.[11]
2.3 Herausforderungen für die Gemeinden durch den Klimawandel
Auch für die Gemeinden ergeben sich durch den Klimawandel eine Reihe von Herausforderungen. Diese betreffen die Gemeinden einerseits als Verbraucher von Energie, andererseits in ihrer Rolle in der kommunalen Energieversorgung sowie in der Beratung der kommunalen Wirtschaft bei der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Energienutzungskonzepte. Ein weiteres bedeutendes Aufgabenfeld ist die Bereitstellung eines kommunalen Angebots an öffentlichem Verkehr, das die zur Erreichung der Klimaziele erforderliche Einschränkung des Individualverkehrs ermöglicht. Nicht zuletzt ist der Ausbau einer Infrastruktur, welche die flächendeckende Nutzung von E-Mobilität ermöglicht, auch eine kommunale Aufgabe.
3 Empfehlungen für eine langfristige Sicherung der Gemeindefinanzen
Die genannten vielfältigen Herausforderungen, denen sich die Gemeinden gegenüber sehen, bergen mehrfache Risiken für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeindefinanzen. Um eine langfristige Sicherung stabiler Gemeindefinanzen zu ermöglichen, sind eine Reihe von Maßnahmen erforderlich.
Finanzielle Autonomie der Gemeinden stärken
Im Sinne einer stärkeren Verknüpfung der Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung gilt es die finanzielle Autonomie der Gemeinden zu stärken. Dies betrifft etwa die Sicherung bzw. den Ausbau gemeindeeigener Abgaben. So wäre hier die Fortführung und Umsetzung der längst fälligen Grundsteuerreform – mit dem Ziel einer Annäherung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für nicht land- und forstwirtschaftlich genutztes Grund- und Immobilienvermögen an die Marktwerte – ein wichtiger Schritt. Zu nennen ist aber auch eine Reduktion und Entflechtung der vielfältigen Transferverflechtungen, um die bestehenden Abhängigkeiten auf ein steuerbares Maß zu reduzieren. Um die Gemeindeebene insgesamt zu stärken und finanzielle Spielräume freizuspielen, wird jedoch auch eine stärkere Forcierung von Gemeindekooperationen und -fusionen notwendig sein.
Stärkung eines Lastenausgleichs im Finanzausgleich
Der Lastenausgleich – daher eine differenzierte Mittelausstattung, welche unterschiedliche bestehende Aufgaben berücksichtigt – ist im bestehenden Finanzausgleichssystem nur unzureichend berücksichtigt. Dies wurde von den Finanzausgleichspartnern auch erkannt und es wurden mit dem FAG 2017 zwei Pilotprojekte (Elementarpädagogik, Pflichtschule) vereinbart, schlussendlich aber nicht umgesetzt. Bestrebungen zur Stärkung der Aufgabenorientierung bei der Mittelverteilung sind bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen fortzuführen und bisherige Probleme, welche sich in der Erarbeitung der Pilotprojekte ergaben, zu lösen.
Zukunftsorientierte Weiterentwicklung einzelner Aufgabenbereiche
In mehreren Aufgabenbereichen besteht wesentlicher Reformbedarf. Besonders deutlich wird dies bei der Notwendigkeit einer nachhaltigen Organisation und Finanzierung des Pflege- und Gesundheitsbereiches oder bei Bereichen mit ausgeprägten Kompetenzverflechtungen wie etwa bei Ganztagsschulen oder der Weiterentwicklung von Kinderbetreuungs- und Pflichtschulangeboten. Die mit dem FAG 2017 paktierten Spending Reviews[12] wären hier vom Grundprinzip her geeignete Instrumentarien, um etwa mögliche Kompetenz- und Finanzierungsentflechtungen zu identifizieren und eine bessere Abstimmung und Koordination der relevanten Akteure zu ermöglichen.
Hinzu kommen Zukunftstrends, welche in der Bereitstellung zukünftiger Dienstleistungen und Infrastrukturen zu berücksichtigen sind. Beispielsweise erwähnt seien hier die großen Herausforderungen des Klimawandels, welche für die Kommunalebene etwa einen massiven Ausbau des ÖPNV bedeutet, oder der Digitalisierung, wo neue Wege insbesondere im Dienstleistungsbereich zu gehen sind. Auch für diese Bereiche braucht es gebietskörperschaftsübergreifende Strategien. Zu nennen wäre hier beispielhaft ein Infrastrukturfonds zur Finanzierung von zusätzlichen Leistungsangeboten im ÖPNV.
Mehr-Ebenen-Steuerung verbessern
Als unterstützende Maßnahme zum Meistern der Herausforderungen der Zukunft bietet sich eine Verbesserung der Koordination und Kooperation der einzelnen Akteure im Rahmen einer Mehr-Ebenen-Steuerung an, um Schnittstellenprobleme zu vermeiden und die Maßnahmen der Akteure besser aufeinander abzustimmen. Im Zentrum stehen hier innovative Governance-Strukturen und flexible Prozesse, welche insbesondere auch die Gemeinden als Verhandlungs- bzw. Kooperationspartner miteinbeziehen. Es bedarf der gemeinsamen Entwicklung von ebenenübergreifenden, abgestimmten Zielen und eines verbesserten Designs und Managements von Verhandlungsprozessen.[13] Damit könnte ein wichtiger Beitrag zur Realisierung längst fälliger Reformen geleistet werden.
Zu den Autorinnen:
MMag.a Romana Brait ist Referentin für Budgetangelegenheiten & Finanzausgleich in der Abteilung Wirtschaftswissenschaften und Statistik der AK Wien und Mitglied im Vorstand des BEIGEWUM (Beirat für gesellschafts-, wirtschafts- und umweltpolitische Alternativen). Zu Forschungsinteresse der Volkswirtin zählen Budget & Budgetpolitik, Finanzausgleich, feministische Ökonomie sowie Medienökonomie im Kontext der Wirtschafts- und Finanzkrise.
Dr.in Karoline Mitterer ist seit 2005 wissenschaftliche Mitarbeiterin beim KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung. Sie studierte Public Management an der FH Kärnten und dissertierte an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zu ihren Arbeits- und Forschungsschwerpunkten zählen Finanzwirtschafts- und Finanzausgleichsagenden, Analysen zu Gemeinde- und Länderfinanzen und die Finanzierung und Steuerung öffentlicher Aufgaben, etwa in den Bereichen Pflege, Pflichtschulen, Kinderbetreuung oder ÖPNV.
Dr.in Margit Schratzenstaller arbeitet seit April 2003 als Referentin für Öffentliche Finanzen am Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). Seit Januar 2016 ist sie stellvertretende Leiterin des WIFO. Sie studierte Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Gießen/Deutschland und Milwaukee/USA. Schratzenstaller ist Expertin im Österreichischen Fiskalrat und Lehrbeauftragte an der Universität Wien sowie Mitglied im Kuratorium des Europäischen Forum Alpbach. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind (Europäische) Steuer- und Budgetpolitik, Steuerwettbewerb und -harmonisierung, Fiskalföderalismus und Gender Budgeting. Sie war Vizekoordinatorin des 7. EU-Rahmenprogramm-Projektes WWWforEurope und Partnerin im H2020-Projekt FairTax.
Quellen:
[1] Vgl. Bauer u. Mitterer: Konzepte von Public Governance im föderalen Staat, 2019, S. 25 ff.
[2] Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22; BGBl. I Nr. 103/2018.
[3] Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit; BGBl. I Nr. 200/2013 und BGBl. I Nr. 97/2017.
[4] Vgl. Bauer u. Biwald: Governance im österreichischen Bundesstaat, 2019, S. 63 ff.
[5] Vgl. Statistik Austria: Kindertagesheimstatistik 2017/18, 2018.
[6] Vgl. Mitterer, Karoline; Haindl, Anita: Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der Elementarbildung, 2015.
[7] Vgl. Famira-Mühlberger, Ulrike; Firgo, Matthias: Zum künftigen Bedarf an Pflegepersonal in den stationären und mobilen Diensten, 2018.
[8] Vgl. Statistik Austria: Demographisches Jahrbuch 2017, 2018.
[9] Vgl. Mitterer, Karoline; Biwald, Peter; Haindl, Anita: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen, 2016.
[10] Vgl. Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt Österreich: Frauenbericht 2010, S. 292-317.
[11] Vgl. Huber et al.: Österreich 2025 – Österreich als Zuwanderungsland, 2017.
[12] Vgl. Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017, S. 18.
[13] Vgl. hierzu auch die Publikation Bauer et al.: Governance-Perspektiven in Österreichs Föderalismus, 2019.