Im Juli 2025 wird die Europäische Kommission den Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028+ vorlegen. Mit der Mitteilung „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)“ hat sie offiziell die Diskussion und Verhandlungen über den zukünftigen EU‑Haushalt eingeleitet. Die Vision der Kommission ist ein Haushalt, der auf ein strategischeres, flexibleres und leistungsorientierteres EU-Finanzierungssystem abzielt. Angesichts geopolitischer Unsicherheiten, wirtschaftlicher Herausforderungen und sozialer Transformationen fordert die Europäische Kommission neue Finanzierungsprioritäten, die das EU-Budget und die Mittelverteilung an die EU-Mitglieder umfassend ändern werden.
Finanzierungsschwerpunkte
Die Kommission orientiert sich stark am Draghi-Report, der die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation als zentrale Priorität sieht.
Wettbewerbsfähigkeit & Innovation: Der neue Europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds soll gezielt strategische Technologien, Forschung und industrielle Innovation fördern. Eine zentrale Herausforderung ist die Schließung der Investitionslücke gegenüber den USA und Asien. Um das zu erreichen, sollen bessere Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen geschaffen werden.
Sicherheit & Verteidigung: Die Zusammenarbeit in der europäischen Verteidigungsindustrie soll gestärkt, und es sollen mehr Mittel für Krisenreaktionen und Sicherheit bereitgestellt werden.
Migration & Asylpolitik: Die finanzielle Absicherung des neuen Pakts für Migration & Asyl soll den Schutz der Außengrenzen verbessern und irreguläre Migration effektiver steuern.
Kohäsions- & Strukturpolitik: Die Förderprogramme sollen vereinfacht werden, um Investitionen effizienter dorthin zu lenken, wo sie am meisten gebraucht werden. Gleichzeitig rückt der Fokus stärker auf soziale Kohäsion und Arbeitsmarktförderung.
Nachhaltigkeit & Klimaschutz: Umwelt- und Klimapolitik bleiben zentral, jedoch mit neu ausgerichteten Prioritäten. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) soll nachhaltiger und resilienter gestaltet werden. Gleichzeitig sollen neue Finanzierungsmodelle für klimaneutrale Technologien und Energieunabhängigkeit entwickelt werden. Zudem ist eine bessere Absicherung gegen Naturkatastrophen geplant.
EU-Erweiterung & geopolitische Strategie: Die geopolitische Lage erfordert eine neue Finanzstrategie zur Unterstützung der Westbalkanstaaten, der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens. Gleichzeitig sollen Investitionen im Rahmen der Global Gateway Initiative verstärkt auf strategische Partnerländer ausgerichtet werden.
Modernisierung der EU-Finanzen
Um diese neuen Prioritäten zu finanzieren, schlägt die Kommission eine Modernisierung der EU-Finanzen vor. Besonders wichtig ist die Einführung neuer Eigenmittel, um die Rückzahlung der NextGenerationEU-Schulden ab 2028 zu sichern. Geplante Einnahmequellen sind unter anderem der Emissionshandel (ETS), der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und neue Steuermodelle auf Unternehmensgewinne. Zudem soll der EU-Haushalt flexibler gestaltet werden, um schneller auf Krisen reagieren zu können. Als weitere neue Finanzierungsregeln schlägt die Kommission vor:
Flexibilisierung des Haushalts: Ein wesentlicher Punkt ist die Erhöhung der Flexibilität des EU-Budgets. Derzeit sind über 90 % der Mittel fest verplant, was schnelle Reaktionen in Krisensituationen erschwert. Künftig sollen mehr Sonderinstrumente und weniger programmgebundene Mittel zur Verfügung stehen.
Leistungsorientierte Finanzierung: Die Vergabe von Mitteln soll sich stärker an konkreten Ergebnissen orientieren. Programme wie die Aufbau- und Resilienzfazilität (Stichwort: Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan) oder die Ukraine-Fazilität dienen als Vorbild für diesen Ansatz. Damit sollen die EU‑Ausgaben besser mit politischen Zielen abgestimmt werden.
Dynamische Anpassung des EU-Haushalts: Während der bisherige MFR über 7 Jahre weitgehend festgelegt war, soll dieser in Zukunft regelmäßig überprüft und flexibel angepasst werden können, um Mittel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Mehr Flexibilität der Mittelvergabe und Anpassungsmöglichkeiten: Künftig soll es weniger programmgebundene Mittel und mehr Sonderinstrumente geben, um schneller auf neue Herausforderungen wie Krisen, Naturkatastrophen oder geopolitische Veränderungen reagieren zu können.
Vereinfachung der Finanzierungsprogramme: Die Vielfalt der derzeit über 50 Programme führt oft zu administrativer Komplexität. Eine zentralisierte Anlaufstelle und klarere Strukturen sollen den Zugang zu EU-Förderungen erleichtern.
Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit: Die verstärkte Betonung dieses Prinzips sowie die klare Verpflichtung zum Schutz der finanziellen Interessen der EU sollen schnellere Sanktionen und Mittelsperren ermöglichen.
Fazit
Während die neuen Finanzierungsschwerpunkte derzeit wenig Widerspruch ernten, sind die vorgeschlagenen neuen Eigenmittel und Finanzierungsregeln Gegenstand intensiver politischer Diskussionen. Die Städte und Gemeinden werden vor allem von den neuen Finanzierungsschwerpunkten betroffen sein. Angesichts der Fokussierung auf Regionen mit größerem Aufholbedarf ist wohl mit einer Mittelkürzung zu rechnen. Die vorgeschlagenen Finanzierungsregeln, die auf Leistungsorientierung basieren, dürften eine höhere Bürokratisierung und intensivere Überprüfungen nach sich ziehen. Die Regeln zur „Flexibilisierung und Dynamik“ stehen scheinbar der dringend benötigten Planungssicherheit bei kommunalen Finanzierungen entgegen. Mit den neuen vorgeschlagenen Regeln wird sich die Europäische Kommission deutlich mehr Spielraum verschaffen und stärker als bisher die EU-Finanzen bestimmen. Andererseits unterstreicht die Kommission die Bedeutung der EU-Multi-Level-Governance, des ortsbezogenen Ansatzes und des Partnerschaftsprinzips. Das bedeutet, dass die Umsetzung der EU‑Prioritäten gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, ihren Regionen und Kommunen erfolgen muss.
Bis Mai 2025 besteht nun die Möglichkeit, sich im Rahmen von Konsultationen mit Vorschlägen zum Mehrjährigen Finanzrahmen einzubringen.
Linz zur Mitteilung: „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“