KDZ Studien

Elemente des FAG 2008 zur Abgeltung zentralörtlicher Funktionen

Infos zur Studie
AutorIn
Mitterer, Karoline
HerausgeberIn
KDZ
Jahr
2014
Schlagwort
Finanzausgleich

Einschätzung zum abgestuften Bevölkerungsschlüssel und weiteren Elementen mit zentralörtlichem Bezug i.w.S.
Ein Diskussionspapier

In § 4 Finanzverfassungsgesetz 1948 wird festgehalten, dass die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden nicht überschritten werden dürfen und eine entsprechende Finanzausstattung der Gemeinden gegeben sein muss. Dabei wird ausgeführt, dass die Regelungen in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen haben. Das Finanzausgleichsgesetz hat seit seiner Entstehung sehr vielfältige Entwicklungsschritte durchlebt, wodurch sich auch die Verteilungswirkungen auf die einzelnen Gemeinden deutlich verändert haben. Insbesondere Städte erbringen neben Basisaufgaben (z.B. Kinderbetreuungsbereich, Schulen) auch zentralörtliche Aufgaben (z.B. Infrastruktureinrichtungen im Sport- und Freizeitbereich). Hier stellt sich die Frage, inwieweit  die Abgeltung zentralörtlicher Aufgaben auch im Finanzausgleich abgebildet werden und ob diese Regelungen im Laufe der Jahre verändert wurden.

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