Die letzten Extremwetterereignisse verursachten erhebliche Schäden an privaten und öffentlichen Einrichtungen. Doch wer hilft in solchen Krisenzeiten? Eine zentrale Stütze in Österreichs Katastrophenschutz ist der Katastrophenfonds. Doch wie funktioniert dieser Fonds, und wer kann davon profitieren?
Was ist der Katastrophenfonds?
Zur Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden wurde bereits 1966 der Katastrophenfonds als zentrales Instrument beim Bund eingerichtet. Der Katastrophenfonds trägt damit nicht nur zur Milderung von Katastrophenschäden bei, sondern ist ein zentrales Instrument, um Präventionsmaßnahmen wie Hochwasser- und Lawinenschutzbauten umzusetzen.
Wie wird der Katastrophenfonds dotiert?
Die Dotierung des Fonds ist über das Finanzausgleichsgesetz geregelt und erfolgt ausschließlich durch den Bund. Im Jahr 2024 sind dies voraussichtlich 660 Mio. Euro.
Die Beträge zur Schadensbeseitigung können von Seiten des Bundes im Schadensfall erhöht werden. Bei großen Ereignissen gibt es für den Bund die Möglichkeit, von der EU Unterstützung über den Solidaritätsfonds zu erhalten.
Wie funktioniert der Förderprozess?
Die Fördergelder aus dem Katastrophenfonds sind zwar formal Bundesmittel, den Antrag auf Gewährung stellen die Gemeinden bzw. Privaten allerdings beim jeweiligen Land. Die Länder stellen die gesammelten Anträge beim Bund und die erhaltenen Fördermittel fließen ebenfalls über die Länder an die Gemeinden bzw. Privaten zurück. Die detaillierten Regelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie die Förderhöhe werden nicht im Katastrophenfondsgesetz geregelt, sondern in Landesregelungen, sodass hier je nach Bundesland unterschiedliche Förderungen bestehen.
In welcher Höhe wird der Schaden ersetzt?
Bei Schäden am Vermögen von Ländern und Gemeinden ersetzt der Katastrophenfonds 50% des Schadens. Das Vermögen einer Gemeinde ist dann betroffen, wenn Sachschäden an Vermögensgegenständen (z.B. Straßen, Gebäude) entstanden sind. Nicht berücksichtigt werden Kosten für Vorbeuge- und Beseitigungsmaßnahmen (wie etwa Beseitigung von Verklausungen, Anschaffung und Befüllung von Sandsäcken, Aufräumungsarbeiten, Gräben-/Kanalräumung, Beseitigung von Hindernissen auf Straßen).
Bei Schäden am Vermögen Privater, erfolgt die Koordination über die Länder, wobei der Bund den Ländern 60 Prozent der Mittel, die an Private ausbezahlt werden, ersetzt. Private können in der Regel mit einer Hilfe in Höhe von 20-30 Prozent des Schadens rechnen, in Härtefällen jedoch bis zu 80 Prozent.
Wofür werden die Mittel verwendet?
Das Katastrophenfondsgesetz sieht in § 3 Abs. 1 folgende Verwendungszwecke vor:[1]
- Weitere Maßnahmen (73,27 Prozent der Mittel) für etwa
- Beseitigung und Vorbeugung von Hochwasser- und Lawinenschäden, zur Finanzierung von passiven Hochwasserschutzmaßnahmen im Sinne des Wasserbautenförderungsgesetz 1985;
- Finanzierung des Warn- und Alarmsystems;
- Förderung der Versicherungsprämien gemäß Hagelversicherungs-Förderungsgesetz;
- Dürre- oder Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen;
- Zukauf von Raufutter und Raufutterersatzprodukten aufgrund von Dürre, Hochwasser oder widriger Witterungsverhältnisse.
Weitere Informationen
In einer vom KDZ gemeinsam mit dem AIT und dem Wegener Center erstellten Studie wurden die Auswirkungen von Hochwasserereignissen auf Gemeindebudgets betrachtet. Dabei wurde beschrieben, wie Prävention und Akuthilfe bei Hochwasserereignissen funktioniert. Die Studie kann hier nachgelesen werden:
Alle zwei Jahre wird ein Bericht des Bundes zur Verwendung der Mittel gemäß Katastrophenfonds veröffentlicht.
https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/katastrophenfonds.html
Suchen Sie finanzielle Unterstützung aus dem Katastrophenfonds
[1] § 3 Abs. 1 Katastrophenfondsgesetz 1996; idF BGBl. I Nr. 46/2016.