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Katastrophenfonds in Österreich: Wie er funktioniert und wer davon profitiert

19.08.2026

Extremwetterereignisse können erhebliche Schäden an privaten und öffentlichen Einrichtungen verursachen. Doch wer hilft in solchen Krisenzeiten? Eine zentrale Stütze in Österreichs Katastrophenschutz ist der Katastrophenfonds. Doch wie funktioniert dieser Fonds, und wer kann davon profitieren?

Was ist der Katastrophenfonds?

Zur Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden wurde bereits 1966 der Katastrophenfonds als zentrales Instrument beim Bund eingerichtet. Der Katastrophenfonds trägt damit nicht nur zur Milderung von Katastrophenschäden bei, sondern ist ein zentrales Instrument, um Präventionsmaßnahmen wie Hochwasser- und Lawinenschutzbauten umzusetzen. 

Wie wird der Katastrophenfonds dotiert? 

Die Dotierung des Fonds ist über das Finanzausgleichsgesetz geregelt und erfolgt ausschließlich durch den Bund. Im Jahr 2025 waren dies 679 Mio. Euro. Die Beträge zur Schadensbeseitigung können von Seiten des Bundes im Schadensfall erhöht werden. Bei großen Ereignissen gibt es für den Bund die Möglichkeit, von der EU Unterstützung über den Solidaritätsfonds zu erhalten. 

Wie funktioniert der Förderprozess Richtung Gemeinden und Private

Die Fördergelder aus dem Katastrophenfonds sind zwar formal Bundesmittel, den Antrag auf Gewährung stellen die Gemeinden bzw. Privaten allerdings beim jeweiligen Land. Die Länder stellen ihrerseits Anträge beim Bund. Aus dem Katastrophenfonds werden anschließend die Mittel gewährt und an die Länder überwiesen. Die Mittel für Gemeinden werden von den Ländern direkt an die Gemeinden weitergeleitet.

Bei den finanziellen Unterstützungen an Private zur Beseitigung außergewöhnlicher Schäden leistet der Katastrophenfonds einen Zuschuss an die Länder in der Höhe von 60 Prozent der Leistung des Landes an die Privaten (daher 60 Prozent der Hilfen an Private zahlt der Katastrophenfonds, 40 Prozent das Land). Bei den Privaten handelt es sich daher um einen indirekten Zuschuss aus dem Katastrophenfonds.

Die detaillierten Regelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie die Förderhöhe für die Gewährung von Mitteln durch das Land an Private werden nicht im Katastrophenfondsgesetz geregelt, sondern in Landesregelungen, sodass hier je nach Bundesland unterschiedliche Förderungen bestehen. 

In welcher Höhe wird der Schaden ersetzt? 

Bei Schäden am Vermögen von Ländern und Gemeinden ersetzt der Katastrophenfonds 50 Prozent des Schadens. Das Vermögen einer Gemeinde ist dann betroffen, wenn Sachschäden an Vermögensgegenständen (z.B. Straßen, Gebäude) entstanden sind. Nicht berücksichtigt werden Kosten für Verbesserungs-, Vorbeuge- und Beseitigungsmaßnahmen (wie etwa die nachfolgende Asphaltierung einer Schotterstraße, die Beseitigung von Verklausungen, Anschaffung und Befüllung von Sandsäcken, Aufräumungsarbeiten, Gräben-/Kanalräumung, Beseitigung von Hindernissen auf Straßen).

Bei Schäden am Vermögen Privater ersetzt der Bund den Ländern 60 Prozent der Mittel, die diese an Private auszahlen. Private können in der Regel mit einer Hilfe in Höhe von 20 bis 30 Prozent des Schadens rechnen, in Härtefällen jedoch bis zu 80 oder 100 Prozent (je nach Landesregelung).  

Wesentliche Finanzflüsse zur Hochwasser-Bewältigung und -Nachsorge – Beispiel Oberösterreich
Wesentliche Finanzflüsse zur Hochwasser-Bewältigung und -Nachsorge – Beispiel Oberösterreich

Anmerkung: Der Katastrophenfonds ersetzt den Ländern 60 Prozent der Mittel zur Behebung von Schäden im Vermögen Privater. 

Werden über den Katastrophenfonds auch Schäden durch Dürre und Frost an landwirtschaftlichen Kulturen ersetzt?

Gemäß Katastrophengesetz werden Dürre und Frost nicht explizit als Katastrophe angeführt, weshalb hier auch keine Mittel abgerufen werden können. In einzelnen Jahren mit außerordentlichen Schäden aufgrund von Dürre und Frost gab es jedoch in der Vergangenheit Einzelmaßnahmen zur Abfederung dieser Schäden, die aus dem Katastrophenfonds finanziert wurden (Gesetzesnovellen für 2001, 2003, 2013). 

Im Jahr 2016 wurde die seit 1995 geltende Förderung der Prämien für Hagel- und Frostversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen bzw. Weinkulturen und versicherbaren Ackerkulturen zu einer umfassenden Ernteversicherung ausgebaut. Neben Hagel und Frost wurde die Versicherung auf weitere Schadensereignisse (Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle) ausgeweitet. Ziel war es, dadurch die Bereitschaft zu erhöhen, mögliche Schäden insbesondere auch durch Dürre zu versichern. Außerdem sollten dadurch nachträgliche Entschädigungszahlungen aus dem Katastrophenfonds an nicht versicherte landwirtschaftliche Betriebe unnötig gemacht werden.

Bis 2018 förderte der Bund diese Versicherungsprämien mit bis zu 25 Prozent (wobei die Leistung des Bundes von einer Leistung des Landes in gleicher Höhe abhängig war/ist), seit 2019 sind es bis zu 27,5 Prozent. Die Versicherungsprämien für die Landwirte werden daher mit bis zu 55 Prozent durch die öffentliche Hand gestützt. 

Wofür werden die Mittel verwendet? 

Das Katastrophenfondsgesetz sieht in § 3  Z 1 folgende Verwendungszwecke vor:

  • Schadensbeseitigung im Gemeindevermögen, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Erdsenkungen, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel eingetreten sind (9,09 Prozent der Mittel) 

  • Schadensbeseitigung im Landes- und Bundesvermögen (4,54 Prozent der Mittel)

  • Schadensbeseitigung bei Privaten (4,21 Prozent der Mittel) 

  • Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren zur Beseitigung von Katastrophenschäden (8,89 Prozent der Mittel) 

  • Weitere Maßnahmen (73,27 Prozent der Mittel) für etwa

    • Beseitigung und Vorbeugung von Hochwasser- und Lawinenschäden, zur Finanzierung von passiven Hochwasserschutzmaßnahmen im Sinne des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985

    • Finanzierung des Warn- und Alarmsystems

    • Förderung der Versicherungsprämien gemäß Hagelversicherungs-Förderungsgesetz

In den einzelnen Jahren können die Auszahlungen zur Schadensbeseitungen auch deutlich ansteigen (Mittelbedeckung durch Rücklagen oder Aufstockungen aus Bundesmitteln), wie etwa auch rund um das Hochwasserereignis im Herbst 2024

Abbildung 2: Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds, 2024 bis 2025
Abbildung 2: Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds, 2024 bis 2025

Weitere Informationen 

In einer vom KDZ gemeinsam mit dem AIT und dem Wegener Center erstellten Studie wurden die Auswirkungen von Hochwasserereignissen auf Gemeindebudgets betrachtet. Dabei wurde beschrieben, wie Prävention und Akuthilfe bei Hochwasserereignissen funktioniert. Die Studie kann hier nachgelesen werden: https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/katastrophenfonds.html

Alle zwei Jahre wird ein Bericht des Bundes zur Verwendung der Mittel gemäß Katastrophenfonds veröffentlicht. https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/katastrophenfonds.html

Suchen Sie finanzielle Unterstützung aus dem Katastrophenfonds an:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/katastrophenfaelle/Seite.29500422.html 
 

[1] § 3 Z 1 Katastrophenfondsgesetz 1996; idF BGBl. I Nr. 126/2024.

Kelmend Zajazi
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