
Dieser Blogbeitrag ist der Start einer dreiteiligen Serie zum KDZ-Quicktest neu. KDZ-Experte MMag. Clemens Hödl erklärt dabei in drei Beiträgen Hintergründe zum Entstehen und zur Berechnung des neuen KDZ-Quicktest. In diesem ersten Beitrag setzt er den Schwerpunkt auf Kennzahlen und die damit verbundene Frage, warum Kennzahlen zur Beurteilung herangezogen werden sollen.
Mit dem KDZ-Quicktest haben wir ein seit vielen Jahren bewährtes und erprobtes Kennzahlenset für das neue Haushaltsrecht adaptiert. Mit der Einführung der VRV 2015 sind Herausforderungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Daten, die derzeit teilweise noch unzureichend zur Verfügung stehen, verbunden.
Wozu Kennzahlen für die Beurteilung heranziehen?
Kennzahlen bzw. Kennzahlensets verschaffen einen Überblick für eine Gemeinde und informieren schnell und einfach über den Stand eines Gemeindehaushalts. Diese Information ist für die Steuerung eines Gemeindehaushalts relevant, insbesondere dann, wenn auch die zukünftige Entwicklung in die Analyse mit einbezogen wird. Außerdem erleichtern Kennzahlen Vergleiche von Gemeinden unterschiedlicher Größe.
Weiters schaffen Kennzahlen Interpretationsbedarf. D.h. aus welchen Gründen hat sich beispielsweise der Gemeindehaushalt in den letzten Jahren verbessert oder verschlechtert bzw. weshalb hat die eigene Gemeinde einen stabileren Haushalt wie die Nachbargemeinde. Schlussendlich verlangen Kennzahlen eine Schlussfolgerung, da die Berechnung nie nur Selbstzweck sein soll. Es gilt beispielsweise nachhaltig sicherzustellen, dass die positive Entwicklung der eigenen Gemeinde beibehalten bleibt oder von einer Nachbargemeinde zu lernen, damit die eigene Gemeinde in der Zukunft eine ähnliche stabile finanzielle Situation aufweist.
Bei der Berechnung und Interpretation von Kennzahlen ist auf Einmaleffekte und Brüche in den Zeitreihen besonders zu achten, da diese zu Fehlinterpretationen und in Folge zu falschen Schlussfolgerungen führen können. Ein Einmaleffekt kann beispielsweise eine vorzeitige Tilgung sein, die zu hohen Auszahlungen im Finanzierungshaushalt führt und den Saldo 7, d.h. die Veränderung der liquiden Mittel, reduziert. Aber auch Vermögensveräußerungen und außergewöhnliche Investitionen stellen Einmaleffekte dar. Ein Bruch in der Zeitreihe kann beispielsweise die Ausgliederung eines Teils des Gemeindehaushalts sein oder, da gerade aktuell, die Umstellung des Haushaltsrechts von der VRV 1997 auf die VRV 2015. Durch die Umstellung auf die VRV 2015 können alte Zeitreihen aus der VRV 1997 nicht ohne weiteres fortgeführt werden und neue Zeitreihen fangen mit dem Jahr 2020 an und stellen Daten nur für ein Jahr zur Verfügung. Die Gefahr bei Einmaleffekten und Brüchen in den Zeitreihen ist, dass bei der Analyse eines einzigen Rechnungsjahres, in diesem Fall dem Jahr 2020, zufällig einer der genannten Effekte in den Daten enthalten ist und falsche Schlussfolgerungen aufgrund dessen getroffen werden. Daher ist es immer wichtig bei der Kennzahlenanalyse eines Gemeindehaushalts mehrere Jahre zu betrachten, um Ausreißer zu identifizieren.
Weitere Informationen zum KDZ-Quicktest finden Sie unter www.praxisplaner.at
Weitere Beiträge zum KDZ-Quicktest:
Der zweite Beitrag wird sich mit dem finanzwirtschaftlichen KDZ-Quicktest beschäftigen. Vorgestellt wird, aus welchen Kennzahlen der finanzwirtschaftliche KDZ-Quicktest besteht und wie diese Kennzahlen berechnet werden. Teil 2 hier lesen.
Im dritten Teil dieser Blog-Serie steht der KDZ-Quicktest neu im Zentrum. Es wird erklärt, welche weiteren Kennzahlen den finanzwirtschaftlichen Quicktest ergänzen, wie sie berechnet werden und welche Herausforderungen es dabei gibt. Teil 3 hier lesen.
Fragen oder Anmerkungen?
KDZ-Quicktestexperte MMag. Clemens Hödl freut sich über Ihre Anregungen!