Dieser Blogbeitrag ist Teil 2 einer dreiteiligen Serie zum KDZ-Quicktest neu. KDZ-Experte MMag. Clemens Hödl erklärt dabei in drei Beiträgen Hintergründe zum Entstehen und zur Berechnung des neuen KDZ-Quicktest. In diesem zweiten Beitrag setzt er den Schwerpunkt auf den finanzwirtschaftlichen KDZ-Quicktest. Vorgestellt wird, aus welchen Kennzahlen der finanzwirtschaftliche KDZ-Quicktest besteht und wie diese Kennzahlen berechnet werden.
Springen Sie zu Teil 3 dieser Serie (KDZ Quicktest neu).
Der KDZ-Quicktest
Der KDZ-Quicktest ist ein Kennzahlenset, dass seit 20 Jahren in der Gemeindepraxis genutzt wird und erprobt ist. Der KDZ-Quicktest versucht die im ersten Teil genannten Ausreißer durch eine 10-Jahresperspektive zu identifizieren. Zehn Jahre bedeutet, vier vergangene Jahre, zwei aktuelle Jahre, d.h. aktueller Rechnungsabschluss und aktueller Voranschlag, und vier Prognosejahre aus der mittelfristigen Planung. Durch die Betrachtung von zehn Analysejahren fällt es zusätzlich leichter Trends im Gemeindehaushalt zu erkennen.
Die Einführung des neuen Haushaltsrechts hat die Adaptierung des KDZ-Quicktests zur Folge gehabt. Gleichzeitig hat es mit der VRV 2015 Brüche in den Zeitreihen gegeben. Daher haben wir uns entschieden in der Übergangsphase, d.h. bis ausreichend Daten im Ergebnishaushalt und dem Vermögenshaushalt zur Verfügung stehen, zwei Quicktests mit unterschiedlicher Datenbasis zu berechnen. Einerseits den finanzwirtschaftlichen Quicktest, basierend auf dem Finanzierungshaushalt und andererseits den KDZ-Quicktest Neu, für den die Datengrundlage alle Teile des Drei-Komponentenhaushalts der VRV 2015 bilden.
Finanzwirtschaftlicher Quicktest
Der finanzwirtschaftliche Quicktest hat den Vorteil, dass der Finanzierungshaushalt als durchgehende Zeitreihe ohne Bruch dargestellt werden kann. Dies ist möglich, da die IST-Daten aus der VRV 1997 in die Logik der VRV 2015 übergeleitet werden können und somit der Finanzierungshaushalt auch vor dem Jahr 2020 abgebildet werden kann.[1] Der Finanzierungshaushalt stellt daher die Verbindung von der VRV 1997 ins neue Haushaltsrecht dar. Dadurch ist die Berechnung von Kennzahlen für mehrere Jahre möglich, wodurch Trends und Ausreißer leichter erkannt werden können.
Das Kennzahlenset des finanzwirtschaftlichen Quicktests besteht aus den bereits bekannten und erprobten fünf Kennzahlen Quote öffentliches Sparen (ÖSQ), Freie Finanzspitze (FSQ), Eigenfinanzierungsquote (EFQ), Verschuldungsdauer (VSD), Schuldendienstquote (SDQ).
Durch die Analyse der Gebarungsdaten für die österreichischen Gemeinden für das Jahr 2020, haben sich Anpassungen in den Formeln zur Berechnung des Quicktests ergeben. Dies haben wir in diesem Artikel entsprechend berücksichtigt und angepasst.
Die Quote öffentliches Sparen (ÖSQ) spiegelt das Verhältnis zwischen dem Saldo aus der operativen Gebarung -Saldo 1 (abzüglich Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln) und den Auszahlungen der operativen Gebarung wider.
Die Kennzahl zeigt, wie weit Mittel aus der operativen Gebarung für die (teilweise) Finanzierung der Auszahlungen der investiven Gebarung zur Verfügung stehen.
Die Kennzahl Freie Finanzspitze (FSQ) zeigt das Ergebnis der fortdauernden Gebarung (= Saldo der operativen Gebarung unter zusätzlicher Berücksichtigung der Tilgungen) (abzüglich Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln) in Relation zu den Einzahlungen der operativen Gebarung (abzüglich Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln) an. Die Kennzahl zeigt daher, wie hoch der finanzielle Spielraum für neue Projekte und Investitionen inkl. allfälliger Folgelasten nach Berücksichtigung der bestehenden Tilgungsverpflichtungen ist.
Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) liefert Informationen darüber, wie weit die Auszahlungen der operativen und investiven Gebarung mit eigenen Mitteln finanziert werden können und inwieweit neue Fremdmittel aufgenommen werden müssen. Liegt die Kennzahl unter 100 Prozent, zeigt sich welcher Anteil der operativen und investiven Auszahlungen durch Fremdmittel bzw. durch vorhandene liquide Mittel bedeckt werden muss.
Die Verschuldungsdauer (VSD) zeigt, wie lange es dauert, um die Fremdmittel der Gemeinde zu tilgen, ohne neue Schulden aufzunehmen. Bei der Berechnung wird angenommen, dass der gesamte Saldo aus der operativen Gebarung (abzüglich Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln) zur Tilgung der Fremdmittel verwendet wird.
Die Kennzahl Schuldendienstquote (SDQ) zeigt, welcher Anteil der Abgaben für den Schuldendienst einzusetzen ist. Unter Schuldendienst sind sowohl Zinszahlungen als auch Tilgungen zu verstehen.
Weitere Informationen zum KDZ-Quicktest finden Sie unter www.praxisplaner.at
Weitere Beiträge zum KDZ-Quicktest:
Der nächste Beitrag wird sich mit dem KDZ-Quicktest neu beschäftigen. Es wird erklärt, welche weiteren Kennzahlen den finanzwirtschaftlichen Quicktest ergänzen, wie sie berechnet werden und welche Herausforderungen es dabei gibt.
Hier können Sie Teil 1 dieser Serie (Kennzahlen) noch einmal lesen.