Am 10. August 2024 verstarb Ministerialrat Dr. Siegfried Ott, eine herausragende Persönlichkeit im Bereich des Finanz- und Steuerrechts, im Alter von 82 Jahren. Dr. Ott wurde am 13. September 1941 in Wien geboren und legte nach erfolgreicher Matura und Studium an der Universität Wien den Grundstein für seine beeindruckende berufliche Laufbahn mit der Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften.
Nach einer fundierten Gerichtspraxis am Arbeitsgericht Wien, Bezirksgericht Klosterneuburg und Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien, trat Dr. Ott 1966 in die Bundesfinanzverwaltung ein. Im Finanzamt Wien und später im Finanzamt für Körperschaften Wien eignete er sich umfassende praktische Kenntnisse im Steuerrecht an. Ab 1972, bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2002, war er in der Umsatzsteuerabteilung sowie als stellvertretender Abteilungsleiter in der Verfahrensabteilung des Bundesministeriums für Finanzen tätig.
Auch nach seinem wohlverdienten Ruhestand blieb Dr. Ott dem Steuerecht eng verbunden. Er arbeitete ehrenamtlich im KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung und am Kommentar „Die Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden nach dem Umsatzsteuergesetz 1994“ und war Co-Autor des „Handbuchs zur Kommunalsteuer“. Darüber hinaus wirkte er an zahlreichen Seminaren mit Dr. Peter Mühlberger zum Kommunalsteuerrecht mit und engagierte sich wissenschaftlich als Mitglied des Instituts für Finanzwissenschaft und Steuerrecht Wien sowie verschiedener renommierter steuerrechtlicher Gesellschaften in Deutschland.
Dr. Siegfried Ott hinterlässt eine Lücke in der Welt des Finanz- und Steuerrechts. Er war nicht nur für sein Fachwissen und seine beruflichen Leistungen geschätzt, sondern auch für seine menschlichen Qualitäten – seine Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und sein unermüdliches Engagement für seine Kollegen und Mitarbeiter.
Mit seinem Tod verlieren wir einen außergewöhnlichen Menschen und einen wahren Experten seines Fachs. Sein Vermächtnis wird in der Fachwelt weiterleben, und seine Beiträge werden noch lange nachwirken. Im Namen des KDZ möchten wir den Angehörigen unser tief empfundenes Beileid aussprechen. Wir wünschen Ihnen in dieser schweren Zeit viel Kraft.