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Öffentliche Finanzen und Föderalismus | Blog

Gebühren richtig kalkulieren

Gebührenkalkulation - Leitfaden für die Praxis
Gebührenkalkulation - Leitfaden für die Praxis

Gebühren und Entgelte dienen der Finanzierung öffentlicher Leistungen wie auch der Erreichung sachpolitischer Ziele. Leistungen, die zu kalkulieren sind, gibt es auf allen Gebietskörperschaftsebenen. Bei den Gemeinden reicht dies von der Ver- und Entsorgung (insbesondere Abfall, Wasser und Kanal), über den Sozial- und Kulturbereich bis hin zu Infrastrukturleistungen.

Der Stellenwert der Gebühren hat in den letzten Jahren tendenziell zugenommen. Allein im Jahr 2019 lagen die Gebührenerlöse bei 2,15 Mrd. Euro, das sind 12,1 Prozent der laufenden Einnahmen (siehe KDZ-Studie zu den Gemeindefinanzen). Sie gehören damit nach den Ertragsanteilen und eigenen Steuern zu den wichtigsten Einnahmen. Dies wurde auch in der Pandemie deutlich, da die Gebühren im Gegensatz zu den Ertragsanteilen und Gemeindesteuern (v.a. Kommunalsteuer und Fremdenverkehrsabgabe) stabil geblieben sind. Umso wichtiger ist eine solide betriebswirtschaftliche Kalkulation, damit die Finanzierung der Daseinsvorsorge gesichert ist.

Neue Berechnungsbasis mit der VRV 2015

Bisher wurden die Gebühren – ausgehend von den Ausgaben des Voranschlages oder Rechnungsabschlusses – finanzwirtschaftlich kalkuliert und mit punktuellen Ergänzungen ermittelt. Wichtige Größen wie kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen oder Verwaltungsgemeinkosten wurden oft nur unzureichend berücksichtigt. Mit der Haushaltsreform (VRV 2015) ist die künftige Basis der Gebührenkalkulation der Ergebnishaushalt, der jedenfalls auch die Abschreibungen auf das Anlagevermögen umfasst. Damit werden künftig die sich aus dem kameralen Haushalt ergebenden „Kostendeckungsillusionen“ abnehmen. Jedoch ist der Ergebnishaushalt mit seinen Erträgen und Aufwendungen nicht der betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung gleichzusetzen, da insbesondere Kostenpositionen wie die kalkulatorischen Zinsen und Wagnisse auch im Ergebnishaushalt fehlen.

Höhe der Gebühren

Die Gebühren dürfen nach dem Finanzausgleichsgesetz das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtung oder Anlage sowie für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung einer die Art der Einrichtung oder Anlage entsprechenden Lebensdauer nicht übersteigen. Die Gebühren können also bis zu 200 Prozent der Kosten für die Bereitstellung der Leistung betragen. Der Verfassungsgerichtshof anerkennt in seiner Rechtsprechung, dass der Gebührenkalkulation ein betriebswirtschaftlicher Kostenbegriff zugrunde gelegt wird. Somit sind Kosten auf Basis einer Kostenrechnung und nicht die kameralen Ausgaben der Maßstab.

Verwendung von Überschüssen

Gebühren sind keine Steuern, da es für die Leistung einer Gebühr eine konkrete Gegenleistung gibt. Folglich sind in Gebührenhaushalten erzielte Überschüsse im inneren Zusammenhang mit diesem zu verwenden. Dazu zählen insbesondere:

  • Rücklagenzuführung im Gebührenhaushalt;
  • Rückführung in den allgemeinen Haushalt (wenn in der Vergangenheit Zuführungen aus diesem an den Gebührenhaushalt erfolgt sind);
  • Folgekosten im inneren Zusammenhang mit dem Gebührenhaushalt – insbesondere in den Bereichen Gemeindestraßen (falls nicht bereits in der Kostenermittlung enthalten), Hochwasser- und Katastrophenschutz, Klimaschutz, öffentliche WC-Anlagen und Teile der Straßenreinigung;
  • Verfolgen von Lenkungszielen, z.B. ökologische wie das Schaffen von Anreizen zu sorgsamem Wasserverbrauch oder zur Mülltrennung bzw. Reduktion des Abwasser- oder Abfallaufkommens;
  • Abdecken von Kostenunterdeckungen aus Vor-Perioden, wobei der Verfassungsgerichtshof einen Durchrechnungszeitraum von jedenfalls bis zu zehn Jahren anerkennt.

Was passiert mit Überschüssen, die aus lenkungspolitischen Zielen entstehen?

Beispielsweise dürfen aus ökologischen Gründen (z.B. Eindämmung des Anstiegs des Wasserverbrauchs) erzielte Überschüsse des Gebührenhaushalts zumindest in einem zeitlich beschränkten Ausmaß auch für den allgemeinen Haushalt verwendet werden. Inwiefern die Gebührenüberschüsse in einem inneren Zusammenhang mit dem Gebührenhaushalt stehen, d.h. wie weit die Wirkung des geringeren Anstiegs des Wasserverbrauchs mit der Gebührenhöhe auch erreicht wird, ist in einem mehrjährigen Zeitraum von jedenfalls bis zu zehn Jahren zu beurteilen. Wird die angestrebte Wirkung tendenziell erreicht, sind die Überschüsse in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Gebührenhaushalt verwendet, auch wenn die Überschüsse in den allgemeinen Haushalt eingeflossen sind.

Was ist nun zusammenfassend zu tun?

Die Beurteilung der ordnungsgemäßen Verwendung der Kostenüberschüsse im Zusammenhang mit dem Gebührenhaushalt ist ein mehrstufiger Prozess. Der Ausgangspunkt ist die Ermittlung der Kosten und der Kostendeckung. Dies hat in einem mehrjährigen – jedenfalls zehnjährigen – Betrachtungszeitraum zu erfolgen. Sind in diesem Betrachtungszeitraum Kostenüberschüsse entstanden, erfolgt im nächsten Schritt der Nachweis der Verwendung dieser Überschüsse. Dies kann von der Rücklagenzuführung in den Gebührenhaushalt, der Rückführung von gewährten Zuschüssen in den allgemeinen Haushalt bis zu den Folgekosten, die im inneren Zusammenhang mit dem Gebührenhaushalt entstanden sind, reichen. Verbleibende Überschüsse sind dann jedenfalls ordnungsgemäß verwendet, wenn lenkungspolitische Ziele verfolgt werden und diese – von der Tendenz der Verbrauchs- und Strukturdaten – auch erreicht werden. Andernfalls bzw. falls keine lenkungspolitischen Ziele verfolgt werden, sind künftige nicht ordnungsgemäß verwendete Überschüsse in den Gebührenhaushalt rückzuführen.

Neuauflage: Gebührenkalkulation - Leitfaden für die Praxis

Diese Themen werden vertiefend in der Neuauflage des Bands „Gebührenkalkulation – Leitfaden für die Praxis“ aus der KDZ-Schriftenreihe behandelt. Das umfangreiche Werk bietet eine fundierte Analyse der neuesten Erkenntnisse der Judikatur sowie Kalkulationsbeispiele für die Praxis.

Das KDZ unterstützt mit dem Gebührencheck bei der richtigen Kostenermittlung, wie weit Überschüsse für Folgekosten im inneren Zusammenhang mit den Gebührenhaushalten verwendet werden und wie weit lenkungspolitische Ziele erreicht wurden. Bei Interesse kontaktieren Sie die AutorInnen oder schreiben Sie uns via Kontaktformular.

Kelmend Zajazi
Kelmend Zajazi | Executive Director of NALAS
The long-term cooperation with KDZ means a lot to us at NALAS. In KDZ we found a peer that fully understands who we are.
Isabelle Verschuren | Federal Public Service Policy and Support (BOSA), CAF correspondent of Belgium
In the last years Belgium has planned and organised many different CAF activities (e.g. CAF training, Certification of CAF label) together with KDZ.
Josep Medrano | Director of Strategic Planning and Taxation, City of Barcelona
For the City of Barcelona, the collaboration with KDZ through the European "Cities for Sustainable Public Finances (CSPF)" has reached a qualitative advance.

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