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Potenziale einer Grundsteuerreform

Was ist die Grundsteuer und wie hoch ist das Aufkommen?   

Die Grundsteuer wurde in Österreich in ihrer jetzigen Form im Jahr 1956 eingeführt und ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Grundsätzlich kann zwischen zwei Arten von Grundsteuern unterschieden werden: Mit der Grundsteuer A besteuert man die land- und forstwirtschaftliche Produktion, mit der Grundsteuer B die Grundstücke sowie Gebäude im gewerblich-industrielle Bereich sowie für Wohnzwecke. Besteuert wird die Verwendung der Grundstücke, wofür die Finanzverwaltung einen Einheitswert für jedes einzelne Grundstück festlegt. Steuerpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken.   

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, den Hebesatz – und daher die Höhe der Besteuerung – selbst zu bestimmen. Dieser kann bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuermessbetrag angewendet werden. Mit Ausnahme sehr weniger Einzelfälle heben alle Gemeinden den maximal möglichen Satz ein.   

Insgesamt ist die Belastung der Bürgerinnen und Bürger vergleichsweise gering. Das Steueraufkommen der Grundsteuer B belief sich 2024 auf rund 400 Mio. Euro und ist damit vergleichbar mit dem Aufkommen des ORF-Beitrages. Die Gebühreneinnahmen (für die Ver- und Entsorgung) sind dreieinhalbmal so hoch.   

Kann die Grundsteuer kurzfristig angehoben werden?   

Aufgrund eines Reformstaus im Finanzausgleich steht den Gemeinden immer weniger Geld zur Verfügung, um die kommunale Daseinsvorsorge – von der Kinderbetreuung, über Schulen bis zur Infrastruktur – zu finanzieren. Werden hier keine Gegensteuerungsmaßnahmen gesetzt, wird es zu einer Reduktion der Leistungen durch die Gemeinden kommen müssen. Eine kurzfristige Anhebung der Grundsteuer würde den Gemeinden Luft verschaffen, um mittelfristig Reformen umsetzen zu können. Möglich wäre dies durch eine Erweiterung des Hebesatzes, was auch kurzfristig umsetzbar wäre.  

Kann die Grundsteuer über die Anhebung der Hebesätze beliebig erhöht werden?    

Nein, denn die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form ist veraltet und von der tatsächlichen Wertentwicklung der Grundstücke losgelöst. Da das Volumen der Grundsteuer so gering ist, hat der Verfassungsgerichtshof die Grundsteuer bisher als Bagatellsteuer eingestuft und damit auch die Anwendung der veralteten Einheitswerte ermöglicht. Erhöht sich jedoch das Grundsteueraufkommen, müsste auch die Ausgestaltung der Grundsteuer auf neue Beine gestellt werden, da dann höhere Maßstäbe angewendet werden müssten.   

Was wären mittelfristige Reformen zur Grundsteuer?   

Mit dem FAG 2024 wurde eine Arbeitsgruppe zur Grundsteuerreform vereinbart, welche mit Ende 2024 einen Bericht vorgelegt hat. Hierbei wurden verschiedene Reformvarianten geprüft – von einem reinen Flächenmodell bis zu einem wertorientierten Ansatz. Allen Modellen ist gemein, dass der administrative Aufwand für die Neubewertung machbar sein soll und dass das neue Modell gerechter als das bisherige ist. Wichtig ist auch, die Reform verfassungskonform zu gestalten. Jetzt liegen die Vorschläge am Tisch. Es fehlt nur das politische OK, dass daran weitergearbeitet werden kann.  

Wie sehen die Reformvarianten aus?  

Die von Städtebund, Gemeindebund und Bund gemeinsam diskutierten Varianten einer Grundsteuerreform basieren alle auf dem gleichen Prinzip. Grundlage ist ein Quadratmeter Grundstück bzw. Gebäudefläche, welcher mit einem Pauschalsatz multipliziert wird. Die derzeitigen Varianten unterscheiden sich hinsichtlich des angewendeten Pauschalsatzes – hier kann die Wertkomponente weniger oder stärker ausgeprägt sein. Das bedeutet etwa, dass auch die unterschiedlichen aktuellen Grundstückspreise in der Region berücksichtigt werden.  

Warum wäre eine Grundsteuerreform wichtig für die Gemeindefinanzen?   

Die Grundsteuerbemessung basiert zu einem wesentlichen Teil noch immer auf Bewertungen aus den 1970er Jahren. Dadurch ergibt sich, dass das Grundsteueraufkommen nur sehr langsam steigt – etwa durch Umwidmungen. Lag der Anteil der Grundsteuer im Jahr 1975 noch bei 0,3 Prozent des BIP, macht die Grundsteuer im Jahr 2023 nur mehr 0,16 Prozent am BIP aus. Dies verdeutlicht den hohen Bedeutungsverlust der Grundsteuer für die Gemeindefinanzen.   

Warum gibt es so viele Bedenken gegen eine Anhebung?  

Leider sehen wir derzeit vermehrt reflexartige Ablehnungen gegen jede Art von Vermögensabgaben. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass es nachhaltige Lösungen zur Absicherung der kommunalen Daseinsvorsorge braucht – etwa für die Kinderbetreuung, die Schulen und die Infrastruktur. Tatsache ist, dass die Ertragsanteile – die wichtigste Einnahmequelle – durch Umlagen ausgehöhlt wird und es hier daher Lösungen braucht. Die Grundsteuer wäre hier eine stabile, konjunkturabhängige Abgabe, die zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben sehr gut geeignet ist. Auch wäre das ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Abgabenautonomie der Gemeinden – schließlich müssen die Gemeinden die Erhöhungen gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern auch argumentieren können. 

Warum brauchen die Gemeinden überhaupt zusätzliche Einnahmen?  

Zentrales Problem ist weiterhin die hohe Umlagenlast. 2025 wird die Umlagensteigerung bei hohen 9 Prozent liegen, während die Ertragsanteile um nur 2 Prozent steigen. Nach Abzug der Umlagen bedeutet dies einen Rückgang der Ertragsanteile um 6 Prozent. Auch in den weiteren Jahren werden die Umlagen deutlich stärker steigen als die Ertragsanteile, sodass diese eigentlich wichtige Einnahmequelle immer mehr wegbricht. Bis 2029 ist zu erwarten, dass nur mehr 39 Prozent der Ertragsanteile bei den Gemeinden ankommen und der Rest bei den Ländern verbleibt. 

Welche Rolle haben die Länder bei der Grundsteuerreform?  

Die Länder haben keine aktive Rolle bei der Grundsteuer. Das Grundsteuergesetz ist ein Bundesgesetz und die Abgabe gehört zu 100% den Gemeinden. Dennoch sollte eine Grundsteuererhöhung auch im Interesse der Bundesländer sein, da diese über den Haushaltsausgleich den operativen Bereich der Gemeinden stützen müssen, wenn diese eine Abgangsgemeinde sind.  

Ist zu befürchten, dass die Gemeinden die Grundsteuer erhöhen, statt in der Gemeinde zu sparen?  

Nein, denn mit einer Anpassung der Grundsteuer kann nur ein Teil des gesamten Konsolidierungsbedarfes der Gemeinden abgedeckt werden. Gemeinden müssen daher weiterhin sparen. Wenn jedoch keine Reformen von Bundes- und Landesseite erfolgen, bedeutet dies, dass es starke Kürzungen bei Gemeindeaufgaben geben wird müssen: Vom Schließen von Sport- und Freizeiteinrichtungen bis hin zu einem schlechteren Kinderbetreuungsangebot. Es ist daher Aufgabe der Bundes- und Landesebene, den Gemeinden geeignete Rahmenbedingungen zu geben und endlich Reformen wie die Grundsteuerreform und die Transferentflechtung anzugehen. 

 

Weiterführende Links  
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