Was ist die Grundsteuer und wie hoch ist das Aufkommen?
Die Grundsteuer wurde in Österreich in ihrer jetzigen Form im Jahr 1956 eingeführt und ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Grundsätzlich kann zwischen zwei Arten von Grundsteuern unterschieden werden: Mit der Grundsteuer A besteuert man die land- und forstwirtschaftliche Produktion, mit der Grundsteuer B die Grundstücke sowie Gebäude im gewerblich-industrielle Bereich sowie für Wohnzwecke. Besteuert wird die Verwendung der Grundstücke, wofür die Finanzverwaltung einen Einheitswert für jedes einzelne Grundstück festlegt. Steuerpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken.
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, den Hebesatz – und daher die Höhe der Besteuerung – selbst zu bestimmen. Dieser kann bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuermessbetrag angewendet werden. Mit Ausnahme sehr weniger Einzelfälle heben alle Gemeinden den maximal möglichen Satz ein.
Insgesamt ist die Belastung der Bürgerinnen und Bürger vergleichsweise gering. Das Steueraufkommen der Grundsteuer B belief sich 2023 auf 765 Mio. Euro und ist damit vergleichbar mit dem Aufkommen des ORF-Beitrages. Auch die Gebühreneinnahmen (für die Ver- und Entsorgung) der Gemeinden liegen mit 2,97 Mrd. Euro 2023 deutlich höher.
Kann die Grundsteuer kurzfristig angehoben werden?
Aufgrund eines Reformstaus im Finanzausgleich steht den Gemeinden immer weniger Geld zur Verfügung, um die kommunale Daseinsvorsorge – von der Kinderbetreuung, über Schulen bis zur Infrastruktur – zu finanzieren. Werden hier keine Gegensteuerungsmaßnahmen gesetzt, wird es zu einer Reduktion der Leistungen durch die Gemeinden kommen müssen. Eine kurzfristige Anhebung der Grundsteuer würde den Gemeinden Luft verschaffen, um mittelfristig Reformen umsetzen zu können. Möglich wäre dies durch eine Erweiterung des Hebesatzes, was auch kurzfristig umsetzbar wäre.
Kann die Grundsteuer über die Anhebung der Hebesätze beliebig erhöht werden?
Nein, denn die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form ist veraltet und von der tatsächlichen Wertentwicklung der Grundstücke losgelöst. Da das Volumen der Grundsteuer so gering ist, hat der Verfassungsgerichtshof die Grundsteuer bisher als Bagatellsteuer eingestuft und damit auch die Anwendung der veralteten Einheitswerte ermöglicht. Erhöht sich jedoch das Grundsteueraufkommen, müsste auch die Ausgestaltung der Grundsteuer auf neue Beine gestellt werden, da dann höhere Maßstäbe angewendet werden müssten.
Was wären mittelfristige Reformen zur Grundsteuer?
Mit dem FAG 2024 wurde eine Arbeitsgruppe zur Grundsteuerreform vereinbart, welche bereits vor mehreren Monaten ihre Arbeit aufgenommen hat. Hierbei werden verschiedene Reformvarianten geprüft. Dies kann ein Flächenmodell oder ein wertorientierter Ansatz sein. Diesen ist gemein, dass der administrative Aufwand für die Neubewertung machbar sein soll und dass das neue Modell gerechter als das bisherige ist. Wichtig ist auch, die Reform verfassungskonform zu gestalten.
Warum wäre eine Grundsteuerreform wichtig für die Gemeindefinanzen?
Die Grundsteuerbemessung basiert zu einem wesentlichen Teil noch immer auf Bewertungen aus den 1970er Jahren. Dadurch ergibt sich, dass das Grundsteueraufkommen nur sehr langsam steigt – etwa durch Umwidmungen. Lag der Anteil der Grundsteuer im Jahr 1975 noch bei 0,3 Prozent des BIP, macht die Grundsteuer im Jahr 2023 nur mehr 0,16 Prozent am BIP aus. Dies verdeutlicht den hohen Bedeutungsverlust der Grundsteuer für die Gemeindefinanzen.
Eine Reform bzw. zumindest kurzfristige Anhebung der Grundsteuer wäre ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge.
Kann mit der Grundsteuerreform das Bundesbudget saniert werden?
Nein. In der jetzigen Ausgestaltung ist die Grundsteuer eine Gemeindeabgabe. Eine Erhöhung käme daher den Gemeindebudgets zugute. Die aktuelle Gemeindefinanzprognose des KDZ zeigt hier deutliche Lücken in der Finanzierung, welche auch auf die fehlende Reform der Grundsteuer zurückzuführen sind. Eine kurzfristige Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer wäre ein wichtiger Beitrag, um unmittelbar die Finanzierbarkeit der kommunalen Daseinsvorsorge zu verbessern.
Eine Sanierung des Bundesbudgets über die Grundsteuer ist daher nicht möglich. Indirekt könnte die Anhebung der Grundsteuer jedoch dazu beitragen, dass die Gemeinden nicht mehr so stark von Bundeshilfen abhängig sind, was auch das Bundesbudget entlasten könnte.