Wie stark dürfen sich Gemeinden, Länder und der Bund künftig verschulden? Ende April 2024 trat der neue reformierte EU-Fiskalrahmen in Kraft. Nachdem aufgrund der Krisen der letzten Jahre die Fiskalregeln ausgesetzt waren, ist nun ein überarbeiteter Rahmen gelungen. Aber hält die Regelung, was sie verspricht – etwa betreffend mehr Flexibilität für Investitionen in Soziales und Klimaschutz? Wie weit muss nun der Österreichische Stabilitätspakt – welcher etwa das Maastricht-Defizit auf Bund, Länder und Gemeinden aufteilt – überarbeitet werden? Und was bedeutet dies für die Gemeinden? Können und sollen sich diese künftig mehr verschulden?
KDZ-Expertin Karoline Mitterer diskutiert diese Fragestellung mit dem für den Fiskalrat tätigen Ökonomen Bernhard Grossmann. (Die von Herrn Grossmann zum Ausdruck gebrachte Meinung gibt nicht notwendigerweise die Meinung des Fiskalrates, der Oesterreichischen Nationalbank oder des Eurosystems wieder.)
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