Öffentliche Finanzen und Föderalismus | Blog

Welche Konsequenzen auf die Gemeinden aufgrund der schwierigen finanziellen Situation zukommen

Beispiele für Konsolidierung durch Gemeinden
Beispiele für Konsolidierung durch Gemeinden

Die aktuelle Gemeindefinanzprognose zeigt eine besorgniserregende Entwicklung: Bis zu 40% der Gemeinden könnten bald nicht mehr in der Lage sein, ihren laufenden Betrieb aus eigener Kraft zu finanzieren. Damit werden sich viele Gemeinden mit der Frage beschäftigen müssen, ob die bisher angebotenen Leistungen weiterhin in der bestehenden Qualität erbracht werden können bzw. wo der Sparstift angesetzt werden muss. 

Ohne zusätzliche Unterstützung von Bund und Ländern wird es schmerzhafte Sparmaßnahmen benötigen

Trotz zusätzlicher Mittel aus dem Gemeindepaket und dem Finanzausgleich 2024 bleiben die finanziellen Spielräume der Gemeinden stark eingeschränkt. Besonders die Liquidität ist ein kritisches Thema. Ohne tiefgreifende Reformen und zusätzliche Unterstützung wird die finanzielle Lage vieler Gemeinden schlechter sein als im Krisenjahr 2020. Breits jetzt können viele Gemeinden ihre laufenden Ausgaben nicht mehr ohne zusätzliche Mittel vom Land tragen. In Kärnten etwa sind hiervon bereits rund zwei Drittel der Gemeinden betroffen. Angesichts der ebenfalls angespannten finanziellen Situation der Länder kann dies jedoch keine Dauerlösung sein. 

Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, innovative und mutige Maßnahmen zu ergreifen, um die Finanzlage der Gemeinden zu stabilisieren und ihre Handlungsfähigkeit und insbesondere die kommunale Daseinsvorsorge zu sichern. Das KDZ empfiehlt hierzu eine mittelfristige Stabilisierung der Gemeindefinanzen durch Reformen, statt ein Aneinanderreihen von Gemeindehilfspaketen. Durch die Umsetzung längst fälliger Reformen, könnten hier wieder finanzielle Spielräume der Gemeinden eröffnet werden – wie etwa die Grundsteuerreform oder eine Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung. Gerade letztere würde die Finanzierungsspielräume der Gemeinden deutlich entlasten, wenn etwa die Gemeinden aus ihrer Ko-Finanzierungsverpflichtung in den Bereichen Soziales und Gesundheit entlassen werden. 

Konsolidierungsmaßnahmen der Gemeinden

Kurzfristig ist es notwendig, die Liquidität der Gemeinden sicher zu stellen. Sollten hier keine weiteren Mittel von Seiten des Bundes und der Länder zur Stützung der Liquidität kommen, ergibt sich ein deutlicher Konsolidierungsbedarf auf der Gemeindeebene. In Zeiten kritischer Gemeindefinanzen sind Gemeinden verpflichtet, über Kürzungen oder Streichungen freiwilliger Leistungen und das Heben von Einnahmenpotenzialen nachzudenken und Maßnahmen zur Entlastung der Gemeindebudgets zu setzen. Je nach finanzieller Situation der Gemeinde werden das die Bürgerinnen und Bürger mehr oder weniger spüren. 

Doch was kann dies nun konkret bedeuten? Die Gemeinden müssen selbst aktiv werden und eigene Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört die Steigerung der Effizienz in der Verwaltung, die Reduktion der Ausgaben durch Reduktion und Streichung von Leistungen sowie das Ausschöpfen von Einnahmenpotenzialen. 

Effizienzsteigerung in der Leistungserbringung

Ein wichtiger Schritt der Gemeinden wird sein müssen, die Effizienz der Leistungserbringung zu erhöhen. Hierzu gilt es, die bestehenden Prozesse und Strukturen kritisch zu beleuchten, um Mittel freizusetzen. Durch die Digitalisierung können etwa Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet und Kosten mittelfristig gesenkt werden. 

Bei den Strukturen entstehen dabei auch Abwägungsfragen. Beispielsweise muss bei wenig ausgelasteten Einrichtungen, etwa bei Schulen oder Kindergärten, über eine Zusammenlegung mit anderen Standorten nachgedacht werden, um Kosten zu sparen. Zudem sollten Gemeindekooperationen sowie Gemeindezusammenlegungen in Betracht gezogen werden, um Synergieeffekte zu nutzen. Hier könnten auch die Bundesländer deutlich mehr unterstützen, indem Gemeindekooperationen bei den Förderungen stärker gefördert werden. 

Aufgabenkritik und Leistungskürzungen

Gemeinden erbringen vielfältige Aufgaben. Doch müssen die Leistungen im bisher gewohnten Niveau weiterhin erbracht werden? Das stellt viele Gemeinden vor eine schwierige Aufgabe, da hier klassische „freiwillige“ Leistungen am Prüfstand stehen, welche für das soziale Zusammenleben in einer Gemeinde von Bedeutung sind. Dies umfasst etwa Förderungen an Vereine oder die Bereitstellung von Kultur- und Sportangeboten. Auch im Bereich der Ausstattung der Feuerwehren bestehen Ermessensspielräume. Fragen die hier gestellt werden müssen sind etwa: Wo ist eine Reduktion oder Streichung von Leistungsangeboten – wie Freibad, Eislaufplatz, Kulturhalle – möglich? Wie weit können Öffnungszeiten und Angebote von etwa Sport- und Kultureinrichtungen reduziert werden? 

Überdurchschnittliche Erhöhung von Gebühren und Leistungsentgelten

Eine Anpassung und Erhöhung der zweckgebundenen Gebühren und Leistungsentgelte zur Kostendeckung ist eine weitere Maßnahme, die Gemeinden ergreifen können, sofern die Spielräume bisher nicht ausgeschöpft wurden. Dies umfasst insbesondere die Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll, welche bis zum möglichen Höchstmaß ausgeschöpft werden können. Überprüft werden können aber auch weitere Beiträge, welche die Gemeinden einheben – wie etwa Elternbeiträge in der Elementarpädagogik (soweit von den Gemeinden bestimmbar) und Mieten.

Gemeindeebene weiterentwickeln 

Sollten sich die Rahmenbedingungen für Gemeinden nicht ändern und die Liquidität der Gemeinden nicht nachhaltig gestärkt werden, wird dies nicht ohne Abstriche im Leistungsangebot oder ohne Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger gehen. Da auch Bund und Länder angespannte Budgets haben und den Sparstift ansetzen müssen, ist es an der Zeit, die Rolle der Gemeinden weiterzuentwickeln. Ein stärkeres Denken in Regionen, eine verbesserte horizontale Abstimmung von Angeboten oder eine verpflichtende Zusammenarbeit von Stadt-Umland-Gemeinden sind Gebot der Stunde. Ebenso die Reduktion der Aufgaben- und Finanzierungsverflechtungen. Anstatt den Gemeinden eine Ko-Finanzierung für Landesaufgaben aufzubürden, sollten die Länder hierfür eine aufgabenorientierte Mittelausstattung über den Finanzausgleich erhalten. Damit könnten sich die Gemeinden auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und die kommunale Daseinsvorsorge absichern. 

 Weitergehende Informationen zum Thema Konsolidierung können auch dem Beitrag "Den Haushalt ins Gleichgewicht bringen" entnommen werden. 

Zum Weiterlesen

Möglichkeiten des Bundes und der Länder zur Stärkung der Liquidität der Gemeinden

Kelmend Zajazi
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