Gemäß dem nun neu vereinbarten Österreichischen Stabilitätspakt sind auch die Gemeinden verpflichtet, ihr Defizit zurückzufahren. Die neue Gemeindefinanzprognose des KDZ zeigt weiterhin steigende Defizite, wenn nicht ausreichend gegengesteuert wird. Allein mit Sparmaßnahmen werden es die Gemeinden jedoch nicht schaffen, die Zielvorgaben zu erreichen, ohne dass sie kommunale Leistungen stark zurückzufahren. Es braucht daher bessere Rahmenbedingungen, wie insbesondere die Grundsteuerreform und eine Entflechtung der Transfers zwischen Ländern und Gemeinden.
2024 bisher schlechtestes Gemeindefinanzjahr
Der Saldo der operativen Gebarung hat sich von 1,55 Mrd. Euro 2023 auf 1,32 Mrd. Euro 2024 weiter verschlechtert. Dies ergibt sich, obwohl deutlich mehr Haushaltsausgleich von den Ländern an die Gemeinden floss als noch 2023. Gleichzeitig zeigten sich jedoch weiterhin deutliche Steigerungen bei Personal, aber auch Transfers an NPOs. Dies ist insbesondere auf den Ausbau im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen, da hier mehrere Bundesländer entsprechende landesgesetzliche Vorgaben umgesetzt haben. Hinzu kommt die deutlich höhere Schuldlast im Zusammenhang mit der steigenden Verschuldung.
Die Gemeinden haben es daher nicht geschafft, die hohen Steigerungen der drei zentralen Umlagen Landes-, Sozial- und Krankenanstaltenumlage um 7 Prozent binnen eines Jahres auszugleichen. Die Ertragsanteile, als die ursprünglich wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, verliert damit weiter an Bedeutung, obwohl die Ertragsanteile von 2023 auf 2024 um 2,7 Prozent stiegen. Nach Abzug der drei größten Umlagen kam es hingegen zu einem leichten Minus. Von den Ertragsanteilen der Gemeinden wurden 2024 damit nur mehr 47 Prozent von den Ländern ausgezahlt (Abbildung 2).
Das führt dazu, dass auch das Ausgangsjahr für die weitere Prognose einen nunmehrigen Tiefpunkt darstellt. Nicht einmal im Jahr der Pandemie waren die Finanzkennzahlen so schlecht wie 2024.
Ohne Gegensteuerung weiterhin negative Entwicklung absehbar
Die Prognose für die weiteren Jahre zeigt, sofern keine Gegensteuerungsmaßnahmen getroffen werden, einen weiteren negativen Trend (Szenario „Ohne Gegensteuerung“). In Abbildung 1 wird hier die Kennzahl „Öffentliche Sparquote“ dargestellt, welche bei etwa 12 Prozent liegen sollte, jedoch bis 2029 auf 2,3 Prozent absinkt. Die Kennzahl ist ein Indikator dafür, in welchem Ausmaß Mittel für Investitionen und Tilgungen bereitstehen. Bereits für 2025 werden deutlich mehr als 50 Prozent an Abgangsgemeinden erwartet. 2026 könnten es bereits 60 Prozent sein.
Zentrales Problem ist weiterhin die hohe Umlagenlast. 2025 wird die Umlagensteigerung bei hohen 9 Prozent liegen, während die Ertragsanteile um nur 2 Prozent steigen. Nach Abzug der Umlagen bedeutet dies einen Rückgang der Ertragsanteile um 6 Prozent. Auch in den weiteren Jahren werden die Umlagen deutlich stärker steigen als die Ertragsanteile, sodass diese eigentlich wichtige Einnahmequelle immer mehr wegbricht. Bis 2029 ist zu erwarten, dass nur mehr 39 Prozent der Ertragsanteile bei den Gemeinden ankommen und der Rest bei den Ländern verbleibt (Abbildung 2).
Hinzu kommt, dass die Inflation 2025 mit 3,5 Prozent weiterhin hoch ist und daher die Ausgaben deutlich stärker steigen als die Einnahmen. Auch für die weiteren Jahre übersteigt die Inflation die Einnahmen aus Ertragsanteilen nach Abzug der Umlagen sehr deutlich. Dies bedeutet, dass es unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich ist, die bestehenden Angebote im bisherigen Ausmaß zu erbringen, ohne sich weiter zu verschulden. Es zeigen sich hier generelle strukturelle Probleme im Bereich der Gemeindefinanzen, welche dringend gelöst werden müssen.
Konsolidierung durch Städte und Gemeinden ist alternativlos
Angesichts der sehr ungünstigen Ausgangssituation der Gemeinden ist eine Konsolidierung der Gemeindebudgets alternativlos. Es stellt sich jedoch die Frage, in welchem Ausmaß eine Konsolidierung durch die Gemeinden auch gesellschaftspolitisch verträglich ist. Müssten die Gemeinden den gesamten Konsolidierungsbedarf allein stemmen, müssten kommunale Leistungen stark zurückgefahren werden. Dies bedeutet nicht nur das Streichen von Vereinsförderungen, sondern auch das Schließen von Sport- und Kultureinrichtungen sowie die Reduktion der Kinderbetreuungsangebote. Auch könnten im Großteil der Gemeinden selbst notwendige kommunale Investitionen nur durch zusätzliche Verschuldung erfolgen, deren Rückzahlungen jedoch die finanziellen Spielräume der Gemeinden noch zusätzlich verschlechtern würden.
Um diesen Kahlschlag auf kommunaler Ebene zu vermeiden, gehen wir in unserer Prognose davon aus, dass etwa die Hälfte der Konsolidierung durch die Gemeinden selbst und die andere Hälfte durch bessere Rahmenbedingungen erfolgt. Für letztere sind Bund und Länder verantwortlich.
Im Szenario „Höhere Gebühren/Beiträge und geringere Ausgaben“ (Abbildung 1) wird angenommen, dass die Einnahmen aus Gebühren und Leistungsbeiträgen um einen bzw. zwei Prozentpunkte über der Inflation steigen und dass sich die Personal- und Sachausgaben unter Plan entwickeln. Das klingt zwar nach wenig, in der Praxis bedeutet dies jedoch, dass der Personalstand pro Jahr um einen Prozentpunkt reduziert werden muss, was im klaren Widerspruch mit dem Ausbau der Elementarpädagogik steht. Auch ist diese Dynamik nicht allein durch „Einsparungen im System“ möglich, sondern bedeutet auch eine Leistungsreduktion: von der Reduktion von Öffnungszeiten bis hin zur Schließung einzelner kommunaler Angebote im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich. Betreffend des Sparpotenzials von Gemeinden soll auf die letzte Gemeindefinanzprognose vom Mai 2025 sowie auf die Studie zu ganzheitlichen bzw. innovativen Konsolidierungsansätzen verwiesen werden.
Ohne Strukturreformen durch Bund und Länder werden die Städte und Gemeinden die Stabilitätspakt-Ziele nicht erreichen
Wie bereits oben ausgeführt, ist die Umlagenproblematik eine der Hauptursachen für die konsequent negative Entwicklung der Gemeindefinanzen in den letzten Jahren. Wenn jetzt nicht gegengesteuert wird und daher die bisherigen Steigerungsraten bei den Umlagen fortgeführt werden, wird dies die Finanzierungsspielräume weiter verschlechtern.
Außerdem ist die seit Jahrzehnten nicht erfolgte Wertanpassung der Grundsteuer ein zentrales Thema. Diese erhöhte sich aufgrund von Umwidmungen und Neubauten in den letzten zehn Jahren um nur 24 Prozent. Dies ist jedoch deutlich unterhalb des VPI von 34 Prozent oder der Ausgabenentwicklung der Gemeinden.
Im Szenario „Zusätzlich höhere Grundsteuer und geringere Krankenanstaltenumlage“ wird zusätzlich zum vorherigen Konsolidierungsszenario der Gemeinden einerseits eine Anhebung der Grundsteuer um 50 Prozent ab dem Jahr 2027 und eine Reduktion der Krankenanstaltenumlage um 25 Prozent ab 2026 angenommen. Dies würde den Gemeinden ermöglichen, dass sie bereits wieder ab 2027 zu stabilen Gemeindefinanzen kommen würden und damit ihre Defizitvorgaben einhalten könnten.
Grundsteuerreform und Transferentflechtung notwendig
Ohne diese strukturellen Maßnahmen ist von einem weiterhin bestehenden Defizit der Gemeinden auszugehen. Gefragt sind hier politische Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene. Eine zumindest teilweise Anpassung der Grundsteuer an die Wertentwicklung sollte dabei auch an eine grundlegende Reform der Grundsteuer geknüpft werden, welche rasch anzugehen wäre.
Deutlich komplexer ist der Umlagenbereich, da auch die Länder mit den überdurchschnittlichen Kostensteigerungen in den Bereichen Krankenanstalten und Soziales zu kämpfen haben. Hier braucht es eine grundlegende Entflechtung bei der Krankenanstaltenfinanzierung, wie sie aktuell auch Thema in der Reformpartnerschaft ist. Krankenanstalten sind jedenfalls eine regionale Aufgabe und sollten daher nicht von Gemeinden kofinanziert werden. Städte und Gemeinden sollten vielmehr mittelfristig aus der Krankenanstaltenfinanzierung entlassen werden, damit sie sich auf die kommunale Daseinsvorsorge konzentrieren können. Daneben braucht es eine nachhaltige, zwischen Bund und Ländern abgestimmte Finanzierungslösung für den Gesundheitsbereich insgesamt.
Statt nur an Gemeindekooperationen auch Richtung Regionsgemeinden denken
Um die Effizienz auf Gemeindeebene zu erhöhen, sind aktuell Gemeindekooperationen stark im Gespräch. Doch Kooperationen bestehen längst in großem Ausmaß – man denke an Abfallverbände oder Schulgemeindeverbände. Diese Verbände bedeuten zusätzlichen organisatorischen Aufwand und sie laufen oft an den direkt gewählten demokratischen Strukturen vorbei.
Noch einen Schritt weiter geht das Modell der Regionsgemeinde. Ortsgemeinden kümmern sich weiterhin um Aufgaben mit stark lokalem Bezug – etwa die Gestaltung öffentlicher Räume oder die Förderung des Vereinslebens. Die Regionsgemeinde übernimmt kleinregionale Aufgaben, die größere Einheiten erfordern, wie Verwaltung, Pflichtschule oder Straßeninstandhaltung. So lassen sich Effizienzgewinne erzielen, ohne die lokale Identität aufzugeben. Hier müsste sich die Politik nur auf den Weg machen, um dies machbar zu machen.
Das schlechteste Szenario wäre keine Entscheidungen zu treffen
Wenn sich die Rahmenbedingungen der Gemeinden nicht verbessern, sind tiefgreifende Einschnitte bei öffentlichen Leistungen unausweichlich. Als Folge sind eingeschränkte Öffnungszeiten oder sogar Schließungen, der Rückzug aus der Kultur- und Sportförderung oder der Verzicht auf notwendige Modernisierungen von Infrastruktur zu erwarten.
Die kommenden Jahre werden daher nicht nur finanziell, sondern auch politisch herausfordernd. Gemeinden stehen zwischen der Pflicht zur Konsolidierung und der Verantwortung für die Lebensqualität vor Ort. Wer jetzt nur auf pauschale Sparvorgaben reagiert, riskiert Substanzverlust – sowohl im buchstäblichen als auch im gesellschaftlichen Sinne.
Ohne entschlossene Reformschritte von Bund und Ländern wird es jedoch nicht gelingen, die Gemeindefinanzen zu stabilisieren. Schließlich ist es ihre Aufgabe, den Gemeinden stabile Rahmenbedingungen vorzugeben.